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BG - V.-Geld + Prognoseentscheid - brauche dringend Infos

Luciano

Neues Mitglied
Registriert seit
5 Apr. 2019
Beiträge
4
Hallo,
hatte etwas länger als 78 Wochen Verletztengeld bekommen und jetzt eine Heilfortschrittskontrolle.
Diese endete mit einem negativen Prognosebescheid und dem Verwaltungsakt zum V.-Geldentzug,
da ich schon EU-Rente zugesprochen bekam, aber bislang stattdessen V.-Geld erhielt.

PROBLEM odet FRAGESTELLUNG:
1. Das BG-Verfahren ist noch nicht abgeschlossen - Weiteres Gutachten soll noch folgen.
2. Stimmt der Grundsatz noch - Verletztengeld vor EU-Rente ?
3. Gilt nicht - Erst Abschluss des GESAMTverfahrens, danach folgt der Prosnoseentscheid der BG ?
4. Ich habe nämlich diesen P-Bescheid bereits im laufenden Verfahren erhalten, die Kosten werden dadurch also a) für die BG niedriger und b) auf die RV verlagert.

Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen, ist das so alles legitim ?
 
Hallo Luciano,

was ist ein:

?

Im BG Verfahren gibt es primär keine 78 Wochen! Aber es gibt Ausnahmen. Ob Du darunter fällst kann man aus Deinem Beitrag nicht erlesen.

Warum und mit welcher Fragestellung wurdest Du zur HVK geladen?

Wie wurden die Fragen beantwortet?

Warum bist Du zur HVK gegangen, obwohl diese gesetztlich nicht verankert ist?

Wo, bzw. zu welchem Arzt wurdest Du mit Deinem Verletzungsmuster geschickt?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra

Mit P-Bescheid wird Prognosebescheid gemeint sein.
... jetzt eine Heilfortschrittskontrolle. Diese endete mit einem negativen Prognosebescheid und ...

Entweder hat Luciano sich vertippt oder die BG hat einen weiteren Namen für die Heilverlaufskontrolle (HVK).


Hallo Luciano, willkommen im Forum.

Leider kenne ich mich nicht gut aus mit deinen Fragen.
Dass eine Heilfortschrittskontrolle oder Heilverlaufskontrolle HVK (sie hat viele Namen) nicht "gesetzlich verankert" ist, wusstest du wahrscheinlich nicht.
Hast du rechtliche Beratung, bist du rechtsschutzversichert - über eine Mitgliedschaft (z.B. Gewerkschaft) vielleicht?

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Kasandra,
ich war wie immer von der BG eingeladen.
Dabei sollte wohl auch weiteres V-Geld bewertet werden.
Der Reha-Plan war danach negativ ausgestellt mit o.g. Ergebnis.
Ist der Reha-Plan gleich Prognoseentscheid ?
Wann darf dìeser überhaupt erstellt werden ?
Im oder erst nach Abschluß des Verfahrens der BG ?
Denn das BG-Verfahren geht ja weiter, nur das V.-Geld damit nicht mehr.
Ist das so korrekt ?
 
Empfehle Dir dringend einen Rechtsanwalt zu beauftragen, denn
§ 56 Voraussetzungen und Höhe des Rentenanspruchs
(3) Bei Verlust der Erwerbsfähigkeit wird Vollrente geleistet; sie beträgt zwei Drittel des Jahresarbeitsverdienstes
ist zu beachten
 
Hallo Luciano

Ich schließe mich oernis Hinweis (Anwalt) an.

Du hast
etwas länger als 78 Wochen Verletztengeld bekommen und jetzt eine Heilfortschrittskontrolle.
Diese endete mit einem negativen Prognosebescheid und dem Verwaltungsakt zum V.-Geldentzug,

Das bedeutet vermutlich, dass die Heil... (HVK) ergeben hat, dass du nicht wieder arbeitsfähig wirst und eine Umschulung das auch nicht ändern würde.
Das ist dann der negative Prognosebescheid.
Du solltest bei der BG schriftlich deine Akte anfordern, du kannst auch erst den Bericht der HVK, den negativen Prognosebescheid, anfordern. Es muss ja begründet werden, warum die Prognose negativ ist. Hast du dieses Schreiben schon erhalten?


Dass du von einem "Reha-Plan" schreibst, verwundert mich dann, das passt nicht zusammen ..., denke ich.
Denn wenn eine Reha angesagt wurde, dann besteht doch Aussicht auf Besserung.
Wer hat dir die Reha verordnet und
welche Reha ist es (RehaSport, ambulante Reha, stationäre Reha) und
welches Ziel hat diese??

LG
 
Ich danke Euch erstmal.
Der Rehaplan ist ein Dokument der B, indem bei der HKV niedergeschrieben wurde, das keine Leistungen zu Teilhabe mehr in Betracht kommt. Zum warum steht im Verwaltungsakt des V.-Geldes nur der allg. der Standard: - Arbeit, Lebenslauf und Erkrankung begründen unseren Entscheid.
Ist dieses Schreiben / Aussage die Prognoseentscheidung der BG ?
Wie o.g. - Darauf folgte die Einstellung des V.-Geldes., ...Sie haben ja Eu-Rente zugesagt bekommen !
Weitere BG-Gutachten werden noch folgen, somit mitten im Prozess, statt am Ende.
Isr das rechtlich korrekt ?
 
Hallo Luciano
Verletztengel ist geregelt §45 bis 49 SGB VII. Lessen Sie zuerst, wenn Sie noch Fragen habe dann stellen Sie weiter
L.G. Drago
 
Hallo an alle.

@Luciano: Herzlich willkommen im Forum. Ich hoffe, Du lebst Dich hier gut ein. Ich war am Anfang ein bisschen erschlagen von der schieren Masse an Beiträgen, Abkürzungen und Begrifflichkeiten, aber man fuchst sich ein, und hier sind jede Menge hilfsbereite Menschen, die ihr Wissen gern teilen.

@HWS-Schaden: Was meinst Du damit, dass die HVK "nicht gesetzlich verankert" sei?
@oerni: Danke für das Dokument. Ich glaube, ich werde mir eine kleine Bibliothek mit Urteilen und sonstigen juristischen "Grundlagen" anlegen.

Liebe Grüße aus Berlin.
 
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