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BG soll Psychotherapie übernehmen !

SusiSorgvoll

Wegen Mehrfachmitgliedschaft geperrte Mitglieder
Registriert seit
21 Juli 2016
Beiträge
6
Hi UO´ler,

da mein Unfall jetzt schon 5 Jahre her ist, ich seit 2 Jahren auch schon Psychotherapie mache, die KK dieses bezahlt hat, ist jetzt wegen der PTBS eigentlich die BG mal dran.
Mein Psychotherapeut macht das weiterhin

Wie läuft das? Muss ich die Übernahme der Stunden bei der BG beantragen, oder mein Therapeut? Ist das ein großer Papierkrieg? wird dann alle 5 Stunden mein Therapeut von der BG genervt?

Wer hat hier Erfahrungen, wie das abläuft?
Danke
Susi
 
Hallo Susi,
Ansprechpartner wäre hier zunächst ein D-Arzt Deiner Wahl. Dieser wiederum kann Behandlungen zulasten des Unfallversicherungsträgers (BG) verordnen. Gruß Rehaschreck
 
Hallo @ alle UO,

ich habe 2013 vom D-Arzt eine Verordnung für eine Psychotherapie bekommen
die schon von meiner Reha befürwortet wurde.
Damals sagte mir der Therapeut das er mit BG nicht wüsste wie die Abrechnung laufen würde und hat das ganze über die KK gemacht.

Nun will die KK auch nicht mehr zahlen, und ich kann maximal 1mal Monatlich hin.

Das wird sicherlich ein langer Weg, denn die BG wird sich weigern.

LG rotfuchs 2
 
Hallo,

willkommen im Forum, @SusiSorgvoll

Ich kann nur beitragen, wie es bei mir geregelt wurde.
Die Therapie wurde über KK (GKV) genehmigt und abgerechnet, die Unfallkausalität war klar bescheinigt.
Die Regress-Stelle der KK hat die Kosten bei GUV regressiert.

@rotfuchs
Soweit ich weiß, darf dir eine ärztl. verordnete Therapie nicht verweigert werden. (Mit dem Arzt / Therapeuten besprechen.) Wenn die BG / GUV die Kosten nicht übernimmt, muss es die KK tun. Diese kann die Kosten bei BG geltend machen, sofern Unfallkausalität nicht strittig ist.

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Susi und HWS-SCHADEN,
hoffe dein Therapeut kennt sich gut mit BG und KK aus.

Bei mir ist es Kausal,das ein oder andere Gutachten bestätigen dieses.
Aber es sind halt auch freundliche Gutachten dabei.

LG rotfuchs2
 
Hallo rotfuchs,

ich würde die Schreiben, die die Kausalität bestätigen, bei der KK Regress vorlegen. Wenn BG nicht zuständig ist für die Kosten und die KK das (vorläufig) so akzeptiert, dann soll KK die Kostenzusage (unter Vorbehalt des Regress bei BG) geben.

(Bei mir gab es keine Zweifel an der Unfallkausalität der gesundheitl. Beschwerden.)

Liebe Grüße HWS-Schaden

P.S.
Dies würde ich auch anführen:

SGB 1 § 43 Vorläufige Leistungen

(1) Besteht ein Anspruch auf Sozialleistungen und ist zwischen mehreren Leistungsträgern streitig, wer zur Leistung verpflichtet ist, kann der unter ihnen zuerst angegangene Leistungsträger vorläufig Leistungen erbringen, deren Umfang er nach pflichtgemäßen Ermessen bestimmt. Er hat Leistungen nach Satz 1 zu erbringen, wenn der Berechtigte es beantragt; die vorläufigen Leistungen beginnen spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.
 
Hallo HWS-Schaden,
werde es mal versuchen und dann berichten.
Ganz lieben Dank.
rotfuchs 2
 
Hallo ihr Lieben,

nach einem Arbeitswegeunfall vor einigen Jahren bekomme ich seit Anfang des Jahres Psychotherapie. Angeleiert bzw. die Indikation dazu gestellt,hat meine Schmerztherapeutin. Ich habe mehrere Psychotherapeuten getestet bis ich die perfekte Therapeutin für mich gefunden hatte. Sie hat dann nen Antrag bei meiner zuständigen BG auf Kostenübernahme gestellt. Die BG hatte zunächst 5 Probesitzungen genehmigt und wollte dann einen Bericht von der Psychotherapeutin haben. Sie hat einen Bericht geschrieben, in dem sie die Notwendigkeit und die Dringlichkeit einer Behandlung deutlich machte. Daraufhin genehmigte die BG zunächst 25 Sitzungen. Dann möchte die BG wieder einen Bericht/ Verlaufsbericht von meiner Therapeutin haben und dann wird neu entschieden, ob die Therapie weiterlaufen sollte oder nicht. Das war mal ausnahmsweise völlig unkompliziert.

Lasst eure Therapeuten einfach einen Antrag bei eurer zuständigen BG auf Kostenübernahme stellen. Ich drücke euch die Daumen, dass sich die Fragen zur Kostenübernahme schnell und unkompliziert klären lassen.

Liebe Grüße

Mrs. Jinx
 
Hallo Mrs. Jinx,
das ist alles richtig. Aber die BG ist schnell dabei, gerade solche Sachen als unfallunabhängig abzuschieben und nicht zu bezahlen.
Auch mir wurde schon gesagt, ich soll ne Therapie machen über KK, das kann jetzt ja gar nicht mehr nur vom Unfall kommen (meine Traumath. behauptet das ganze Gegenteil und hat keinen Ansatz, an der Unfallabhängigkwit zu zweifeln). Aber wenn du da erst einmal draußen bist, bin ich mir nicht so sicher, ob du die BG da so einfach wieder ins Boot holen kannst.
Aber ein Versuch ist es wert.
Doof ist nur, dass der Patient selbst die Rennerei aufgebrummt bekommt. Soll sich die KK doch direkt mit der BG um die Zuständigkeit zoffen und nicht den Patienten noch zusätzlich belasten.
Alles Gute und viel Kraft!
LG Ellen
 
@Mrs. Jinx;

Ich hatte 15 Sitzungen über die Unfallkasse, dann schrieb die Psychologin dass die Therapie dringend fortgeführt werden muss und dass die BG sich bemühen sollte, einen adäquaten Therapeuten für Traumatherapie zu suchen.
(Anscheinend gab es nur 2 Therapeuten im Umkreis von U60 km und meine war auf Kinder- und Jugendliche spezialisiert).

Nun ist es aber so, dass ich bisher nie wieder etwas davon hörte, obwohl meine Ärzte (leider keine D-Ärzte) ständig schreiben, dass das notwendig ist.

Kann eine solche Therapie wirklich nur von einem D-Arzt verschrieben werden?

Und: Wieso muss der Psychotherapeut immer einen Bericht erstatten, vom Physiotherapeut aber nicht? (letzteres ist doch eigentlich viel wichtiger?)
 
@Divenire

Dass du keine Therapie bekommst, ist der größte Mist daran.

Hast du selber aktiv zB über die Krankenkasse nach geeigneten Th. in erreichbarem Radius gesucht? KK gefragt, Verbände, Selbsthilfegruppen?

Dass deine Ärzte immer wieder dokumentieren, dass eine Th. indiziert und auch dringend ist, halte ich für wichtig, wenigstens das scheint ja gut zu laufen. Ich würde darauf achten.

Soweit ich das weiß (bei mir war der Ablauf nicht normal), muss es ein Th. sein, der mit der BG abrechnen kann, aber genau weiß ichs nicht, könntest du telefonisch sicher bei einem Th. erfragen.
Die BG eine Kostenzusage geben, was eigentlich nicht das Problem sein dürfte, wenn alle Ärzte die Dringlichkeit betonen. Wieso sollte also der D-Arzt die Th. nicht "verordnen"?

Und:
Muss der Psychoth. wirklich der Bg Bericht erstatten?
Ich habe/hatte meinen nicht von der Schweigepflicht entbunden.
(Wie gesagt, der Ablauf bei mir war nicht der übliche, darum bin ich nicht sicher, ob es immer so ist.)

LG
 
@HWS-Schaden:
Mehrere Ärzte haben Psychotherapie bei mir empfohlen, da meine "Leidenszeit" bereits 12 Jahre andauert und ich damals noch ein Kind war.

Also meine Ärzte wollen die Therapie hauptsächlich, damit ich mich im allgemeinen wieder besser fühle und mein Physio will die, damit ich besser mit chronischen Schmerzen umzugehen lerne (habe "Allergien" gegen NSAR, Nicht-Opioide Analgetika und Opioide Analgetika im Laufe der 12 Jahre entwickelt..).

Ich hätte gerne einen Therapeuten, da ich aufgrund meiner Unfallgeschichte zu Hause misshandelt wurde und oft diese "Flashbacks" habe....

Ich liebäugle schon mit einem Therapeuten... Aber wie bei meinem Physiotherapeuten müsste dann die UK über mich abrechnen, da ich im Ausland lebe und da es schon in Deutschland so schwierig war, einen "zugelassenen" Therapeuten zu finden, glaube ich, wird das schwierig :(

Ich glaub, ich ruf meine D-Ärztin an oder schreib ne Mail ob sie sich da nicht nochmal einsetzen kann; zur Not kann sie sich ja mit meinen anderen behandelnden Ärzten kurzschließen, die würden das sehr unterstützen...


Meine Psychotherapeutin die ich kurzzeitig von der UK bezahlt bekam, musste in einem Zeitraum von 15 Sitzungen 3 Berichte schreiben. Also AUSFÜHRLICHE Berichte.

Grüße
Divenire
 
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