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BG schaltet beratenden Arzt ein

Briano

Mitglied
Registriert seit
9 Juli 2021
Beiträge
96
Ort
Bayrisch-Schwaben
Hallo zusammen,

ich habe momentan ein Verfahren am SG laufen. Der Richter hat
ein weiteres Gutachten für meinen Fall (BK5101) beauftragt. Das Gutachten
ist jetzt da und zu meinen Gunsten ausgefallen. Soweit so gut.
Die BG hat daraufhin einen "Beratenden Arzt" beauftragt das Gutachten zu prüfen.
Hat jemand im Forum Erfahrung mit dieser Prozedur?
Darf die BG diesen "Beratenden Arzt" ohne meine Einwilligung beauftragen?
 
Hallo Briano

Ein „Beratungsarzt“ arbeitet für die BG und hat einen Vertrag mit ihr, sie in medizinischen Fragen zu beraten.
Wenn du den Namen von BG und Arzt (irgendwann) hier öffentlich nennen magst, kann dies anderen evtl. helfen, Zusammenhänge zu erkennen und ggf. zu nutzen.

Dass die BG ihren Beratungsarzt einbezieht, ist nicht ungewöhnlich.
Allerdings befindest du dich in einem gerichtlichen Verfahren. Da ist die Frage, wie sich das Gericht dazu stellt, wenn die BG mit der Stellungnahme des Beratungsarztes, also dem Vortrag der Gegenpartei, umgeht.

Bist du anwaltlich vertreten?
Du musst auf jeden Fall erreichen, ie Fragen an den Beratungsarzt und seine Stellungnahme zu erhalten.
Ich gehe davon aus, dass du / dein RA Akteneinsicht in die BG-Akten genommen hat.

LG
 
Das Einschalten des "Angestellten" Beratungsarzt während des Gerichtsverfahrens ist meines Wissens nach nicht zulässig.
Hier gibt es irgendwo ein Urteil.
 
Hallo,

ja, meiner meiner Meinung nach darf die BG das Gutachten durch einen beratenden Arzt anschauen lassen. Ein Beratungsarzt ist Teil der Verwaltung und deshalb braucht die BG dich dazu auch nicht extra zu befragen oder eine Genehmigung einholen. Auch Du darfst ja mit einem Arzt Deiner Wahl das Gutachten durchsprechen und Dir eine Meinung dazu bilden. Die Meinung des Beratungsarztes solltest Du in Deiner BG-Akte wiederfinden. Es lohnt sich also mit etwas Abstand Akteneinsicht zu nehmen.
Ein Gutachten während des Gerichtsverfahrens durch die BG ist nicht zulässig, da das SG Herr des Verfahrens ist.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Forstwirt

Das musst du abwarten.
Die Wartezeit kannst du nutzen, um dich weiter zu informieren.
Wenn die BG dem Gericht Anhaltspunkte liefert für weitere Fragen an den Gutachter, dann kann es diese an ihn stellen, wodurch sich das Verfahren weiter hinzieht.

Wie Seenixe schrieb: Nimm, wenn die beratungsärztl. Stellungnahme vorliegt, erneut Akteneinsicht, um Fragen und Stellungnahme prüfen zu können.

LG
 
Hallo HWS-Schaden,

danke für Deine Antwort.
Die neue Stellungnahme, die Berechnung des TAD wurden kritisch hinterfragt - jetzt fehlen die Antworten von Seiten des Gerichts - Corona lässt grüßen.

Fazit:
Das Rechtsmittel "paritätisch besetzter Widerspruchsauschuss "ist ausgehebelt, da eine fehlerhafte Ermittlung vorgelegt wurde.

LG
 
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