Briano
Mitglied
Hallo zusammen,
ich habe momentan ein Verfahren am SG laufen. Der Richter hat
ein weiteres Gutachten für meinen Fall (BK5101) beauftragt. Das Gutachten
ist jetzt da und zu meinen Gunsten ausgefallen. Soweit so gut.
Die BG hat daraufhin einen "Beratenden Arzt" beauftragt das Gutachten zu prüfen.
Hat jemand im Forum Erfahrung mit dieser Prozedur?
Darf die BG diesen "Beratenden Arzt" ohne meine Einwilligung beauftragen?
ich habe momentan ein Verfahren am SG laufen. Der Richter hat
ein weiteres Gutachten für meinen Fall (BK5101) beauftragt. Das Gutachten
ist jetzt da und zu meinen Gunsten ausgefallen. Soweit so gut.
Die BG hat daraufhin einen "Beratenden Arzt" beauftragt das Gutachten zu prüfen.
Hat jemand im Forum Erfahrung mit dieser Prozedur?
Darf die BG diesen "Beratenden Arzt" ohne meine Einwilligung beauftragen?