Hallo,
Die ARGE darf eine Rentennachzahlung nicht als Einkommen anrechnen, wenn bereits ein Klageverfahren vor Antragstellung auf ALG-II anhängig war -
so entschied das SG Leipzig:
>>>>Denn hier ist "eine andere Regelung angezeigt". Denn die am 2. August 2006 überwiesene Nachzahlung erfolgte vor dem (begehrten) Eintritt der Hilfebedürftigkeit (des Ast.) ab dem 18. August 2006. Dessen ungeachtet kann selbst nach den sog. Durchführungshinweisen der Bundesagentur für Arbeit zu § 11 SGB II (Rz. 11.68) von o.g. Vorschrift abgewichen werden, wenn u.a. "eine Nachzahlung aufgrund eines Widerspruchs- / Klageverfahrens erst während der Bedarfszeit erfolgt." Hier beruht die Nachzahlung auf einem gerichtlichen Vergleich vom 23. Mai 2006 über ein Weiterzahlungsbegehren vom 31. Oktober 2004.<<<<<
SG Leipzig S 19 AS 2000/06 ER vom 30.04.2007
http://www.sozialticker.com/forum/viewtopic.php?t=7698#14002
anaconda
Die ARGE darf eine Rentennachzahlung nicht als Einkommen anrechnen, wenn bereits ein Klageverfahren vor Antragstellung auf ALG-II anhängig war -
so entschied das SG Leipzig:
>>>>Denn hier ist "eine andere Regelung angezeigt". Denn die am 2. August 2006 überwiesene Nachzahlung erfolgte vor dem (begehrten) Eintritt der Hilfebedürftigkeit (des Ast.) ab dem 18. August 2006. Dessen ungeachtet kann selbst nach den sog. Durchführungshinweisen der Bundesagentur für Arbeit zu § 11 SGB II (Rz. 11.68) von o.g. Vorschrift abgewichen werden, wenn u.a. "eine Nachzahlung aufgrund eines Widerspruchs- / Klageverfahrens erst während der Bedarfszeit erfolgt." Hier beruht die Nachzahlung auf einem gerichtlichen Vergleich vom 23. Mai 2006 über ein Weiterzahlungsbegehren vom 31. Oktober 2004.<<<<<
SG Leipzig S 19 AS 2000/06 ER vom 30.04.2007
http://www.sozialticker.com/forum/viewtopic.php?t=7698#14002
anaconda