vollekanne
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- 20 Aug. 2013
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Hallo
ich habe Gestern meinen BG-Rentenbescheid bekommen (655€), die mir rückwirkend ab Juni 2015 gewährt wird.
Ich beziehe auch seid Mitte 2013 (befristet bis April 2016) eine volle Erwerbsgeminderten Rente.
Jetzt ist meine Frage wieweit die BG Rente auf die Erwerbsgeminderten Rente angerechnet wird. Nach meiner Rechnung würden mir 165€ monatlich bleiben (ab Juni 2015) wenn alle 3. ihre Ansprüche Geltend gemacht haben (Grundsicherung 490€).
Ich bin 34 Jahre alt.
Die Erwerbsgeminderten Rente beläuft sich auf 220€ Monat,
die BG Rente auf 655€ Monatlich (60% MDE).
Ich bekomme Übergangsgeld seid Juni 2015 in höhe von ca 350€ solange ich in Umschulung bin.
Ich weiß das es nach § 93 SGB VI angerechnet wird aber der § ist recht kompliziert aufgebaut für meinen Geschmack.
Ich habe es so verstanden das 70% des JAV (in diesem Fall 70% von 19.263€ bzw (Vollrente Jährlich 12.842€)) genommen werden und man mit beiden renten diese 70% nicht überschreiten darf.
Allerdings steht in einigen Beiträgen die ich zu diesem Problem gefunden habe was davon, dass diese Berechnung sich auf 60+ Jährige bezieht.
Bei einigen steht auch was das man unter 60 Jahre die Erwerbsgeminderten Rente nur um ca 10% mindert wenn man zwei Renten bekommt.
Vielleicht kann mir jemand weiter helfen.
Grüße
ich habe Gestern meinen BG-Rentenbescheid bekommen (655€), die mir rückwirkend ab Juni 2015 gewährt wird.
Ich beziehe auch seid Mitte 2013 (befristet bis April 2016) eine volle Erwerbsgeminderten Rente.
Jetzt ist meine Frage wieweit die BG Rente auf die Erwerbsgeminderten Rente angerechnet wird. Nach meiner Rechnung würden mir 165€ monatlich bleiben (ab Juni 2015) wenn alle 3. ihre Ansprüche Geltend gemacht haben (Grundsicherung 490€).
Ich bin 34 Jahre alt.
Die Erwerbsgeminderten Rente beläuft sich auf 220€ Monat,
die BG Rente auf 655€ Monatlich (60% MDE).
Ich bekomme Übergangsgeld seid Juni 2015 in höhe von ca 350€ solange ich in Umschulung bin.
Ich weiß das es nach § 93 SGB VI angerechnet wird aber der § ist recht kompliziert aufgebaut für meinen Geschmack.
Ich habe es so verstanden das 70% des JAV (in diesem Fall 70% von 19.263€ bzw (Vollrente Jährlich 12.842€)) genommen werden und man mit beiden renten diese 70% nicht überschreiten darf.
Allerdings steht in einigen Beiträgen die ich zu diesem Problem gefunden habe was davon, dass diese Berechnung sich auf 60+ Jährige bezieht.
Bei einigen steht auch was das man unter 60 Jahre die Erwerbsgeminderten Rente nur um ca 10% mindert wenn man zwei Renten bekommt.
Vielleicht kann mir jemand weiter helfen.
Grüße