Alfred3001
Neues Mitglied
- Registriert seit
- 19 Aug. 2016
- Beiträge
- 8
Hallo,
da ich mich mit den BG-Dingen nicht auskenne und in diesem Forum viele Fachleute unterwegs sind, wollte ich mal diesen Fall schildern:
Mein Vater verstarb im Juni 2015 an den unmittelbaren Folgen der Berufskrankheit 4112 BKV. Dies ist mittlerweile auch durch die BG anerkannt ( die Berufskrankheit ist auf die frühere über 30-jährige Tätigkeit als Kohlenhauer im Kohlenbergbau unter Tage zurückzuführen ).
Aktuell steht die Berechnung der BG noch aus.
Verlauf:
2002 steht im vorläufigen Kurzarztbrief: bekannte Silikose
2006 steht im Arztbrief: V. a. Silikose
2007 steht im Entlassungsbericht: Silikose
2015 steht im vorläufigen Arztbericht: Silikose
Erst darauf hin wurde 2015 von der Klinik eine Anzeige auf eine Berufskrankheit gemacht.
Anmerkung:
Die zuvor gemachten Angaben zur Silikose kommen insgesamt aus dem von der BG anerkannten Gutachten.
Mir, vermutlich auch meinem Vater, waren diese Ergebnisse nicht bekannt.
Nun zu meiner Frage:
Warum wurde nicht schon 2002 durch die Klinik oder den Hausarzt ein Antrag gestellt, wenn vermutlich heute dadurch Nachteile entstehen/entstanden sind ?
Ab wann müsste eine Rente geleistet werden, ab Antragstellung oder schon früher (ich gehe mal davon aus, dass es auch eine Verjährungsfrist gibt) ?
Gruß Alfred
da ich mich mit den BG-Dingen nicht auskenne und in diesem Forum viele Fachleute unterwegs sind, wollte ich mal diesen Fall schildern:
Mein Vater verstarb im Juni 2015 an den unmittelbaren Folgen der Berufskrankheit 4112 BKV. Dies ist mittlerweile auch durch die BG anerkannt ( die Berufskrankheit ist auf die frühere über 30-jährige Tätigkeit als Kohlenhauer im Kohlenbergbau unter Tage zurückzuführen ).
Aktuell steht die Berechnung der BG noch aus.
Verlauf:
2002 steht im vorläufigen Kurzarztbrief: bekannte Silikose
2006 steht im Arztbrief: V. a. Silikose
2007 steht im Entlassungsbericht: Silikose
2015 steht im vorläufigen Arztbericht: Silikose
Erst darauf hin wurde 2015 von der Klinik eine Anzeige auf eine Berufskrankheit gemacht.
Anmerkung:
Die zuvor gemachten Angaben zur Silikose kommen insgesamt aus dem von der BG anerkannten Gutachten.
Mir, vermutlich auch meinem Vater, waren diese Ergebnisse nicht bekannt.
Nun zu meiner Frage:
Warum wurde nicht schon 2002 durch die Klinik oder den Hausarzt ein Antrag gestellt, wenn vermutlich heute dadurch Nachteile entstehen/entstanden sind ?
Ab wann müsste eine Rente geleistet werden, ab Antragstellung oder schon früher (ich gehe mal davon aus, dass es auch eine Verjährungsfrist gibt) ?
Gruß Alfred