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BG-Rente/Erwerbsminderungsrente

otto45

Nutzer
Registriert seit
20 Aug. 2008
Beiträge
2
Hallo,
nach einem schweren Verkehrsunfall vor 7 Jahren (Fahrrad gegen Auto)
bekomme ich eine BG-Rente. Da ich jetzt nur noch 3-6 Stunden arbeitsfähig
bin, möchte ich gerne wissen, ob ich dazu eine Erwerbsminderungsrente bekommen kann. Über eine Auskunft bzw. Antwort würde ich mich sehr freuen.
 
Hallo otto45,

du musst einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente bei der DRV stellen. Die werden dann eine Untersuchung machen lassen oder dich evtl. in eine Reha schicken um festzustellen ob bei dir eine teil oder vollerwerbsunfähigkeit besteht.
Bist du denn im Moment nur noch die reduzierten Stunden am Arbeiten?
 
Hallo,
danke für die schnelle Antwort. Ich arbeite meistens 4,5 Std. pro Tag.
Kann ich denn trotz der BG-Rente eine Erwerbsminderungsrente bekommen.
Ich habe den Status der Schwerbehinderung bei 50 %.
 
Hallo otto45,

du kannst neben der Erwerbsminderungsrente auch eine BG Rente bekommen. Beachte nur, das du bei der Erwerbsminderungsrente Grenzen beim Hinzuverdienst hast. Der GDB von 50% spielt bei der Rentenentscheidung wohl keine Rolle, kenne Leute die haben 100 % und die DRV lehnt trotz allem eine Rente ab.
Von Vorteil wird allerdings sein das du schon jetzt nur 4,5 Stunden arbeiten kannst( wenn ich das Vorteil nennen darf, besser ist natürlich immer wenn man seinen Lebensunterhalt mit 8 Stunden verdienen kann).
Aber wenn du das aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr schaffst, hast du sehr wohl Anspruch auf eine Rente der DRV.
Sollten die den Rentenantrag ablehnen, auf jeden Fall Wiederspruch einlegen, denn die lehnen gerne erst mal alles ab.
Wünsche die auf jeden Fall viel Erfolg dabei und wenn du noch Fragen hast, werde ich versuchen sie dir zu beantworten.
 
Guten Abend otto45 (und stinababy)!

Bei nur 3 - unter 6 Std. tgl. Arbeitsfähigkeit müßte eine Rente wg. teilweiser Erwerbsminderung vom Rentenversicherungsträger (DRVB) neben einer Unfallrente gewährt werden! Es gibt dabei lediglich Gesamtrentenhöchstgrenzen, die der RV-Träger bei gleichzeitigem Bezug einer Unfallrente wg. Kürzung ggf. zu beachten hat. Falls Deine DRVB-Rente abgelehnt wurde, unbedingt Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen und alle Unterlagen bzw. Gutachten, die zu dieser Entscheidungsfindung führten, in Kopie anfordern. Dann weißt Du, wie Du gegen die Ablehnung vorgehen und Deinen Widerspruch begründen kannst!

Fristen beachten - Widerspruchsbegründung kann von Dir nachgeliefert werden! Für den eigentlichen Widerspruch bleibt i.d.R. nur ein Monat nach Kenntnisnahme der schriftlichen Entscheidung des Versicherungsträgers (s. Rechtsbehelfsbelehrung)!

Alle Renten, bzw. Rechte, werden gern erst einmal abgelehnt und plattgebügelt - das gehört eben zum 'täglichen Brot' des belästigten Versicherungsträgers! Widerspruch ist da Pflicht!

Viel Glück und Grüße von
Ingeborg!
 
Na hi in der Runde und guten Abend,

ich beziehe auch eine Unfallrente von einem Arbeitsunfall heraus bin dadurch geh- und stehbehindert nach Vergleich mit der BG 50 % und im Ausweis 60%.

Da ich meinen alten Beruf nicht mehr ausüben konnte, habe ich über die BG eine zweite Ausbildung gemacht, nur verdien ich jetzt deutlich weniger.

Macht es Sinn auch Erwerbsunfähigkeitsrente zu beantragen? Würd ich trotz des neu erlernten Beruf überhaupt eine bekommen oder fällt man dann sofort raus?

Zurzeit, da im im Arbeitsverhältnis steh, würd ich wo keine Leistung bekommen oder erhalten, aber wie sieht es aus, wenn ich al werde?

Danke schon mal im Voraus für die Antwort.

LG Dirk
 
Hallo..,

bei der Erwerbsminderungsrente gibt es folgende Regel!
Jeder der bei der DRV einzahlt bekommt einen Rentenbescheid, in dem Rentenbescheid stehen auf der letzten Seite die sogenannten Hinzuverdienstgrenzen! Es ist unbedingt wichtig die einzuhalten!
Es reicht absolut nicht bei der DRV anzurufen. Man muss es schwarz auf weiss haben!
Also Gep. es liegt nun absolut daran was Du verdienst(+ Deiner Hinzuverdienstgrenze), danach entscheidet sich ob es sinnvoll ist die Erwerbsminderungsrente zu beantragen!
Dabei ist wichtig zu wissen das die Erwerbsminderungsrente gekürzt wird wenn es zum Beispiel eine Unfallrente (BG) oder andere Einnahmen gibt. Es gibt da einen Grenzwert.

mfg joachim
 
Hallo,

im normalen Rentenbescheid stehen m.M. keine Hinzuverdienstgrenzen, nur die Höhe der möglichen EU-Rente und der erarbeiteten Altersrente. Erst auf dem Bescheid zur EU-Rente stehen dann die Hinzuverdienstgrenzen drauf! Man kann sich aber auch auf den Rentenstellen beraten lassen, wie die Möglichkeiten/Veraussetzungen für einen persönlich sind und ob man evtl. schon zuviel verdient!

Davon unabhängig ist, ob man 2 oder mehrere Umschulungen gemacht hat... Es spielt keine Rolle bei der EU-Rente, ausschlaggebend ist nur, ob Du erwerbsfähig bist oder nicht. Dazu würde ich mich bei entsprechenden Stellen (nicht Rentenstelle;)) beraten lassen!

Die Unfallrente wird übrigens nur zu einem Teil auf die EU-Rente angerechnet. Es gibt da eine Art Freibetrag!

VG Santafee
 
Hallo Dirk,

Aus meiner Sicht macht es im Moment keinen Sinn, EU-Rente zu beantragen. Der Minderverdienst wird, wenigstens zum Teil, durch die Rente der BG abgedeckt. Dies ist eine Aufgabe der Rentenleistungen der Unfallversicherung und Du würdest, da Du erwerbsfähig bist auch keine EU-Rente erhalten. Dies ist Menschen vorbehalten, die nicht mehr arbeitsfähig sind.

Gruß von der Seenixe
 
Danke Euch der schnellen Antworten, der Meinung bin ich auch. Da ich schon alleine durch die neue Berufsausbildung wieder voll erwerbsfähig in einer sitzenden Tätigkeit geworden bin. Nur eben nicht mehr ununterbrochen acht Stunden stehen kann, kann ich mir ein Antrag sparen. Früher, als es noch die BU Rente gab, sah es glaube etwas anders aus - mit dem Verdienstausfall gegenüber mein früheren Beruf muss ich jetzt eben Leben...

Schönen Abend an alle, Dirk
 
Hallo Gepart07,

wenn du wieder voll erwerbsfähig in einer sitzenden Tätigkeit bist, dann bekommst du auch keine Erwerbsminderungsrente. Du hast erst geschrieben, du arbeitest nur 4,5 Stunden am Tag!
Dann musst du den Minderverdienst hinnehmen, oder sehen das du einen Arbeitsplatz bekommst, wo du wirklich nur sitzt. Evtl. ist das ja bei deinem Arbeitgeber durch Arbeitsplatzumbesetzung möglich.
 
Volle Erwerbsminderungsrente und Abzüge bei gleichzeitgen Bezug von .BG- Unfallrente

Guten Tag,

ich möchte eine volle Erwerbsminderungsrente beantragen (vorher evtl. noch einen Verschlechterungsantrag).
Wie verhält es sich mit den Abzügen bei den zwei Renten (70 Prozent)?
Ich habe hier im Forum nur etwas zum Thema Altersrente in diesem Zusammenhang gefunden!
Bei mir wurde eine Teilrente von etwas mehr als 500 Euro errechnet!
Durch die Berechnung der DRV bekomme ich jetzt rund 300 Euro
Wenn jetzt die Abzüge bei der Teilerwerbsminderungsrente schon so hoch sind bleibt denn dann überhaupt noch etwas von der Vollrente übrig?

Noch dazu wo eine Vollrente befristet ist? Meine Teilrente bekomme ich nun seit fünf Jahren!
Also kann es passieren wenn ich jetzt die Vollrente beantrage das fast nichts davon übrig bleibt?

mfg Joachim
 
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