• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

BG-Rente/Erwerbsminderungsrente

wie lange darf die bg bau eine renten zahlung hinauszögern

wie lange darf die bg eine renten zahlung hinauszögern
 
Hallo JoachimD :)

der Kasus Knacktus liegt an der Bewertung der Erwerbsminderungsrente (Faktor 0,5) ? und der hohen MdE Verletztenrente ...

Da wird mit für mich unerklärlichen Gründen ein Grundfreibetrag berechnet

dann wird das Einkommen genommen, auf welchem die Verletztenrente beruht und wieder merkwürdig gerechnet .... irgendwie sollen Verletztenrente und gesetzl. Rente auf den Stand vom Unfalljahr(vor)jahresbrutto gesetzt werden und mehr sollst Du jetzt nicht haben.

Wenn Du dann die volle Erwerbsminderung erhälst, wird der Faktor 1 genommen und der Betrag der bei Deiner jetztigen halben Rente "ruht" wird niedriger ...

Meine Verletztenrente ist nicht so hoch, also wenn ich Altersrente beziehen werde, wird keine BfA Rente ruhen .... (falls die Politiker nicht wieder ein paar Gemeinheiten in petto haben)

fliedertigerische Grüße :p:p:p
 
@ Hugo >>wie lange darf die bg eine renten zahlung hinauszögern<<

... ich kenn ja Dein Fall nicht richtig...

Bekommst Du noch Verletztengeld oder gar eine Ausbildung zahlt weiterhin die Krankenkasse, also kein Anspruch auf BG-Rente, erst danach und da kommt es eben darauf an wie hoch dein Körperschaden in % ist.

Bei mir war es so, da mein Körperschaden von Anfang an davon auszugehen war, dass dieser weit über 20% liegt, bekam ich erstmal ein Vorschuss darauf, dann wurde nach Gutachten BG entschieden, worauf ich klagte und recht bekam.

Interessanter ist es mal nachzurechnen wieviel Rente aus der Gesetzlichen Altersrente noch gezahlt wird, wenn diese auf die Unfallrente trifft. In meinem Fall ist es so, das ich dann, wenn sich nix an meinen und den gesetzlichen Verhältnissen nix ändert, 38,64 € und bisher ununterbrochen da eingezahlt habe...

Ich war bei denen zur Kontenklärung, da konnte mir keiner ne Antwort geben, ich hab dann das SGB gewälzt und es selbst ausgerechnet - Fazit: ich hab nächste woche ein Termin bei denen, trifft dies wirklich zu und meine Berechnung stimmt, trete ich dann aus dem Verein aus...

LG
 
Top