Hallo
Ich war bis 2007 selbstständig als Gas u. Wasserinst.
Von 1974-2007 Kontakt mit Asbest gehabt und 2007 an Asbetose erkrankt.
Seit dem in Erwerbsunfähigkeisrente und mit der BG im Kampf.
Nach mehreren Gutachten von 2007-2013 wegen der Berechnung der Faserjahre-zuletzt dann 34 Faserjahre-dann endlich vor dem Landgericht
Anerkennung nach 4103 Asbestose Berufskrankeit.
2014 Begutachtung vom BG-HNO Arzt zur feststellung der MdE
2015 Gutachte ergibt 20%
Frage:
1.Soll ich die 20% so hinnehmen ( habe hier gelesen das es für eine 4103 auch 40%gibt )
2.Wie errechnet sich die Höhe der Rente bei früherer Selbstständigkeit ?
( hatte einen ein Mann Betrieb der Krankheitsbedingt das letzte Geschäftsjahr sehr schlecht lief und es keine Gehaltsauszahlung gab )
Ich war bis 2007 selbstständig als Gas u. Wasserinst.
Von 1974-2007 Kontakt mit Asbest gehabt und 2007 an Asbetose erkrankt.
Seit dem in Erwerbsunfähigkeisrente und mit der BG im Kampf.
Nach mehreren Gutachten von 2007-2013 wegen der Berechnung der Faserjahre-zuletzt dann 34 Faserjahre-dann endlich vor dem Landgericht
Anerkennung nach 4103 Asbestose Berufskrankeit.
2014 Begutachtung vom BG-HNO Arzt zur feststellung der MdE
2015 Gutachte ergibt 20%
Frage:
1.Soll ich die 20% so hinnehmen ( habe hier gelesen das es für eine 4103 auch 40%gibt )
2.Wie errechnet sich die Höhe der Rente bei früherer Selbstständigkeit ?
( hatte einen ein Mann Betrieb der Krankheitsbedingt das letzte Geschäftsjahr sehr schlecht lief und es keine Gehaltsauszahlung gab )