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bg rente anrechenbar?

sille

Nutzer
Registriert seit
2 Jan. 2007
Beiträge
2
hallo an alle...
ich hatte im jahr 1993 einen unverschuldeten autounfall und beziehe seit dem zusätzlich zu meinem damaligen Gehalt eine Unfallrente von der BGW, da es ein Wegeunfall war. meinen beruf konnte ich nicht mehr lange ausüben und musste umschulen. nun zahlte die gegnerische versicherung den gehaltsausgleich zu meinem alten gehalt und weiterhin zahlte die bgw die unfallrente wie gehabt ganz separat weiter. nach der umschulung erhielt ich keinen job und die gegn. vers. musste nun das volle alte gehalt zahlen. unabhängig davon zahlt die bgw seit 93 monatlich weiter meine unfallrente.
nun auf einmal....jahre später...will die gegn.vers. meine unfallrente auf die gehaltszahlung anrechnen! und ich soll die letzten jahre die überzahlung zurückzahlen wie gesagt, meine unfallrente wird seit meinem unfall separat von der BGW monatlich gezahlt....zusätzlich zu meinem gehalt von früher
habt ihr erfahrungswerte wie ich jetzt bei der gegn. vers. argumentieren kann?
vor allem...wer ist im recht?
wäre schön wenn mir schnellstens jemand antworten könnte!
 
Hallo Sille

nach meinem Kenntnisstand darf die Versicherung nichts anrechnen, geh am besten zum Anwalt, falls doch gibt es sicherlich Verjährungszeiträume.
Vordert die Versicherung Geld von 1993 zurücK?

Das sind ja über 13 Jahre.

Ich denke du solltest dir auf jedenfall einen Rechtsbeistand besorgen, nur der kann auf deinen Fall verbindliche Aussagen treffen ( Detailwissen )und bei der Versicherung kommt das auch besser, dann wissen die gleich das sie dich nicht übertöpeln können und du nicht klein bei gibst.

mfG
Günni
 
hallo günni,
besten dank erstmal...der anwalt bearbeitet meinen fall seid anbeginn...
nur wenn auf einmal nach 13 jahren so ein brett kommt...fragt man sich natürlich ob der denn wirklich alles richtig gemacht hat...
geht schliesslich um nen haufen geld...
gruß sille
 
Hallo sille,

bei Deinem Problem stellen sich mir nur zwei Fragen:
Machst Du Deinen Verdienstausfall über den Rechtsanwalt geltend?
Wusste Dein Anwalt von der Rente?

Fakt ist, dass bei der Verdienstausfallberechnung das Einkommen nach dem Unfall angegeben werden muss.
Dazu zählen eben auch die Renten, die man aufgrund der Unfallfolgen erhält.
Nur Zahlungen von Privatversicherungen gehen die gegnerische Versicherung nichts an.
Jeder Anwalt weiss aber, dass die Renten angegeben werden müssen.
Wer hat da geschlampt?

Gruss...
 
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