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BG oder GKV

Aurelial

Neues Mitglied
Registriert seit
16 Juni 2019
Beiträge
2
Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich bin noch ganz frisch betroffen und habe hier sehr viel gelesen und viele hilfreiche Infos erhalten. Vielen Dank dafür!

Bisher dachte ich immer, dass Patienten als BG-Fälle tendenziell besser versorgt werden. Nachdem was ich jetzt hier über CRPS gelesen habe, scheint es besser für die Therapieoptionen und die Therapeutenwahl zu sein, wenn man GKV-Patient ist. Ist mein Eindruck richtig?

Viele Grüße
Aurelial
 
Hallo Aurelial,

Fakt ist definitiv wo und wann und bei welcher Tätigkeit Dein Unfall passiert ist.

Versicherungstechnisch ist man nicht bei "Wünsch-Dir-was".

Alles andere ist vorsätzlicher Betrug!!!

Also, wo bist Du eingegliedert? Denn nur dann kannst Du unterstützt werden!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Aurelial, willkommen im Forum.

Deine Frage lässt sich nicht klar mit Ja oder Nein beantworten. Ich war anfangs froh, als BG mich an KK verwies, weil ich dadurch wieder frei(er) in der Arztwahl war, aber letztlich wird es nicht einfacher, wenn man sich sein Recht zurück erkämpfen muss, damit die GUV / BG die Zuständigkeit wieder anerkennt. Dass sie dies tut, ist wesentlich a) wegen der eigenen Absicherung und b) damit die GKV(Beitragszahler) nicht die Kosten der GUV tragen müssen.

Welche Erfahrungen hast du gemacht, die dich dazu bringen, die Frage ins Forum zu stellen, ob mit CRPS nicht besser ist, wenn GKV Kostenträger ist?
Wer ist bei dir Kostenträger und inwieweit steht die Kostenübernahme der BG infrage?
Welche Probleme bei welchen Heilmitteln/ Kosten hast du?

Bezüglich Physio Verordnungen stehst du übrigens aktuell schlechter da, wenn GKV Kostenträger ist.
Bei der Zuständigkeit der BG gibt es nicht die gleichen Bewilligungsbeschränkungen wie bei der GKV.

Wenn die GKV zuständig ist: Bei manchen Bewilligungen hilft es oder ist es Voraussetzung, dass eine Schwerbehinderung anerkannt ist (und bestimmte Merkzeichen). Hast du einen Antrag gestellt? (Seit wann hast du Beschwerden/ Einschränkungen wegen CRPS?)

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Aurelial,

ich bin entsetzt über Deine Frage!

Insgesamt bedeudet diese für mich - ohne Hintergründe - Versicherungsbetrug!

Egal welcher Kostenträger!

Vielleicht magst Du mal mehr über Deinen Unfall und Kostenträger schreiben, damit wir Dir korrekt versuchen können durch das
System zu helfen!


Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra

Einen neuen User gleich unter den Verdacht des Betrugs zu stellen, finde ich ziemlich hart und auch abschreckend, wenn man gar nicht die Hintergründe kennt. Ich verstehe, was du meinst, denn wenn eine BG die Zuständigkeit abwälzt und die GKV zum Kostenträger gemacht wird, dann betrügt die eine Versicherung die andere und der Beitragszahler - und vor allem der Betroffene - ist der Dumme.

Ein kranker Mensch, der das System nicht kennt, sondern nur die Probleme hat (und mit CRPS die Schmerzen), der ist vor allem interessiert daran, dass er unkompliziert und ohne Hürden an Hilfsmittel, Therapien etc. kommt. Wenn man in dieser Situation sich nicht wehrt gegen das Abschieben an die GKV, dann steckt dahinter nicht die Absicht die Versicherung zu betrügen. Die Situation ist nicht frei gewählt!

LG
 
hallo Aurelial,

und doch ein wort dazu von mir.

Bisher dachte ich immer, dass Patienten als BG-Fälle tendenziell besser versorgt werden. Nachdem was ich jetzt hier über CRPS gelesen habe, scheint es besser für die Therapieoptionen und die Therapeutenwahl zu sein, wenn man GKV-Patient ist. Ist mein Eindruck richtig?

wie man sieht ist es ein diskussionswürdiges thema. leider ist deine frage bzw anmerkung nicht mit den nötigen hintergrundinformationen bestückt. prinzipiell besteht keine wahlmöglichkeit. es handelt sich bei BG wie bei GKV um leistungsträger, nur mit dem unterschied, dass der anlass, um für behandlungen eintreten zu müssen, ein unterschiedlicher ist. entweder es handelt sich um eine erworbene krankheit ausserhalb eines möglichen arbeitsverhältnisses oder es besteht (zumindest der verdacht) auf eine durch ein arbeitsverhältnis und der damit verbundenen tätigkeit erworbene krankheit oder schädigung. insoweit steht also kein wahlrecht offen.

insider können vll näher darauf eingehen, aber der grundgedanke der BG-versicherung war schon, dass bei (oft schweren) arbeitsunfällen, die zudem unter dem BG-lich beaufsichtigten betriebsablauf geschehen, ein besonderer medizinischer status geleistet werden sollte.
du hast dich eingelesen - wie die realität aussieht muss nicht gesondert erläutert werden. nur soviel: ein schaden durch arbeit muss anerkannt sein, dann sind i.A. auch die leistungen die du realistischerweise voraussetzt auch gegeben. da aber auch diese leistungen durch beitragszahlungen (hier der betriebe resp. arbeitgeber) zu leisten sind, herrscht auch hier das prinzip "ablehnen, wo es nur geht".

fazit ist, dass du bei anerkanntem arbeitsunfall bzw anerkannter berufskrankheit mit einer darauf ausgerichteten behandlung rechnen kannst, der weg dahin aber steinig und schwer wird.
wird dagegen ein zusammenhang mit der arbeit nicht anerkannt, bleibt nur der gewöhnliche weg über deine GKV.

wenn du dein anliegen etwas näher schildern kannst, sollte dir auch weitere info zukommen. dann kann auch ohne vorwürfe mit hilfreichen antworten reagiert werden.


gruss

Sekundant
 
Hallo HWS-Schaden, hallo Sekundant,

ganz herzlichen Dank für eure Antworten!

Ich bin nicht ganz fachfremd - sowohl medizinisch, als auch leistungsrechtlich. Es gibt bisher in meinem Fall weder Probleme, noch eine offizielle Diagnose. Wenn ich mir meine betroffene Extremität anschaue und die einschlägige S1-Leitlinie lese/anwende, ahne ich, was mir blühen könnte und informiere mich gerne frühzeitig. Vielleicht habe ich ja auch ganz großes Glück und gehöre zu denjenigen, bei denen alles von selber nach ein paar Wochen spontan ausheilt.... - Hoping the best, but expecting the worst.

Was die Zuordnung zu BG und GKV angeht, gibt es Grenzfälle. So einer bin ich definitiv. Ohne ein Wort der Unwahrheit gesagt zu haben, laufe ich aktuell als BG-Fall. Offiziell anerkannt bin ich von der BG noch nicht, zumindest ist mir das nicht bekannt - aber auch nichts Gegenteiliges.
Meiner Erfahrung nach versuchen die BGs alles an die GKV abzuwälzen, selbst den vom Dach gefallenen Dachdecker. So wird es mir wohl auch gehen. Und dann wird die Frage interessant, inwieweit man dagegen vorgeht oder nicht. Wenn die Versorgung speziell bei CRPS in der GKV besser ist (das war meine Frage an das Forum), warum sollte man das dann tun?

Mein Ziel ist vor allem, dass es mir gesundheitlich bald wieder besser geht. Und das erhoffe ich mir am ehesten durch qualifizierte und auf CRPS spezialisierte Therapeuten zu erreichen.
Wenn die BG jedoch dazu neigt, die Diagnose CRPS generell/tendenziell zu negieren und Betroffene an wenig spezialisierte Therapeuten zu verweisen - so habe ich es hier im Forum stellenweise wahrgenommen -, dann könnte es der Zielerreichung zuträglicher sein, ein GKV-Patient zu werden. Oder ist meine Wahrnehmung falsch?
Also, ich führe nichts Unrechtes im Schilde, sondern versuche das System innerhalb der rechtlichen Grenzen für mich zu nutzen, so wie es die Leistungsträger ebenfalls tun. Je schneller es mir wieder besser geht, um weniger falle ich den Solidarsystemen zur Last.

Viele Grüße
Aurelial
 
Hallo Aurelial,

Betroffene an wenig spezialisierte Therapeuten zu verweisen

Du hast als BG-Fall Dir Deine Spezialisten selber zu suchen. Sie müssen nur die Zulassung haben mit der BG abrechnen zu können.

Die Schmerztherapeuten findest Du in Kliniken oder auch niedergelassen.

Nenne doch mal einen Radius und evtl. können Dir hier User Tipps geben.

Ärzte- und Therapeutensuche | CRPS Netzwerk gemeinsam stark.

Es finden sich bestimmt noch mehr Hinweise im WWW mit spezialisierten Ärzten.

Viele Grüße

Kasandra
 
halllo Aurelial,

wenn du "nicht ganz fachfremd - sowohl medizinisch, als auch leistungsrechtlich" bist, wird dir die entscheidung einer zuordnung möglichst zur BG auch mit einer späteren verweisung an die GKV vll doch günstiger erscheinen unter dem aspekt, der hier zu lesen ist: https://www.unfallopfer.de/threads/bg-delegiert-behandlung-an-die-gkv-rechtswidrig.27327/ oder auch https://www.unfallopfer.de/threads/wenn-sb-schwachsinn-schreiben.34983/post-291971 stichwort: "zuerst angegangene leistungsträger).

fraglich ist zudem, ob seitens der BG für die behandlung von CRPS so viele "eigene" spezialisten zur verfügung stehen oder ob nicht doch der am nächsten gelegene aber beste arzt in frage kommt.


gruss

Sekundant
 
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