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BG/GUV: Wie wurde dein Gerichtsverfahren beendet?

Wie wurde dein Gerichtsverfahren gegen die BG rechtskräftig abgeschlossen?


  • Total voters
    0

Joker

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Registriert seit
2 Sep. 2006
Beiträge
1,299
Ort
am Rhein
Hallo,

immer wieder hört man, dass die meisten Gerichtsverfahren per Vergleich beendet wurden oder durch die Kläger rechtskräftig verloren werden. Sofern du ein Gerichtsverfahren gegen die BG oder Unfallkasse führen musstest:

Wie ist dein Gerichtsverfahren rechtskräftig*abgeschlossen worden?
* "rechtskräftig" heißt, dass gegen die Entscheidung kein Rechtsmittel wie z.B. Berufung oder Revision mehr eingelegt werden konnte. Auf gut deutsch: das Urteil/die Entscheidung ist endgültig wirksam geworden

Eine Bitte: antwortet wirklich nur, wenn euer BG/Unfallkassen-Verfahren wirklich rechtskräftig beendet wurde. Falls Euch eine Abschlussart fehlt, bin ich für Hinweise dankbar.

Soweit im Umfragetext das Kürzel "BG" steht, sind hiermit alle gesetzlichen Unfallversicherungsträger, wie z.B. auch Unfallkassen, Gemeindeunfallversicherungsträger etc. gemeint.

Gruß
Joker

P.S. Diese Umfrage wird auch für Gerichtsverfahren gegen folgende Institutionen erstellt:
- (gegnerische) KFZ-Haftpflichtversicherung
- private Unfallversicherung
- gesetzliche Rentenversicherung (DRV)
- Versorgungsamt
- gesetzliche Krankenversicherung
- private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo,

bitte Erwitern um 1. Runde usw.

Oder ist nur die letzte Runde gefragt?

Wie kann einer Antworten, wenn 2 oder mehr Verfahren laufen die unabhängig sind?

Diese Fragen gelten auch für die anderen Umfragen.

Gruß
netzguru
 
Hi,

Beamte fehlen noch, Unfallkasse usw.

Gruß
netzguru
 
Hi Netzguru,

mit rechtskräftig meinte ich die letzte Instanz, durch die das Verfahren ging, bis keine der Parteien mehr gegen das Urteil angegangen ist. Bei manchen dauert es nur 1 Instanz (=Sozialgericht), bei manchen 3 (Bundessozialgericht), aber wenn (endlich) alles vorbei ist, ist es rechtskräftig.

Unfallkasse sehe ich auch als Bestandteil der gesetzlichen Unfallversicherung, also dieser Umfrage. Aber danke für den Hinweis, werde den Text entsprechend ergänzen.

Meinst du wegen Beamten eine eigene Umfrage aufmachen oder ein zusätzliches Antwortfeld? Sorry, stehe gerade etwas auf dem Schlauch und bin vor lauter Copy-und-Paste ganz blind.

Weiter so, noch andere Ideen?

Gruß
Joker
 
Hallo allerseits :)

zur Erklärung meinerseits ...

Ich habe mindestens drei Verfahren gegen die BG mit Klagerücknahme beendet.

Ob Vergleich und Anerkenntnis durch BG ... müßte ich in den Unterlagen kramen ... gehöre ich jedoch zur "Null Bock" Generation ...

Vielleicht noch mal neu das Thema gestalten, BG nach vorne :))

fliedertigerische Grüße :p:p:p
 
Hallo,

ich habe mein Verfahren gegen die BG gewonnen. Die erste Instanz habe ich verloren (2001) und ging in Berufung.
Die Berufung habe ich dann gewonnen (2005), doch hat die BG noch beim BSG Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, die abgelehnt wurde.
Im Januar 2006 war dann endlich das Urteil rechtskräftig.

Gruß Ramona
 
Hallo und wie sieht es aus wenn man mit der BG vor verschiedenen Gerichten (SG / LG) im Klinch liegt oder lag ?

Mein SG-Verfahren ist mit einem Vergleich beendet und vor dem LG werden gerade die Messer gewetzt !

MfG

Maik :confused:
 
Hallo Forum,
nach Durchführung eines Gutachtens nach § 109, gab die BG ein Anerkenntnis
ab (Anerkenntnis = Vergleich?) und ich erhielt die MdE die ich einklagen wollte.

mit freundlichen Grüßen

Hansen
 
@ Maik,

ein Verfahren gegen die BG vor dem LG (also Zivilgericht) :confused: Sei mir nicht bös, verstehe ich aber wirklich nicht :eek:

Wenn man mehrere Verfahren gegen die BG betreiben musste, ist diese Umfrage natürlich nicht ausreichend. Bin jetzt schon durch mehrere User auf diesen Umstand hingewiesen worden, hab aber noch keine Lösung gefunden, wie man dies transparent gestalten kann.

Man könnte natürlich noch eine Umfrage machen, wieviele Gerichtsverfahren man gegen die GUV betreibt :D:D

@ all

zur Erläuterung der Antwortmöglichkeiten:
- Klage zurückgenommen: man hat die bei Gericht eingereichte Klage zurückgenommen, das Gerichtsverfahren wird ohne eine Entscheidung zur ursprünglich beklagten Sache abgeschlossen. In der Regel hat die Klagerücknahme zur Folge, dass man auch keine der eingeklagten Leistungen erhält.

- Vergleich: beide Parteien haben sich auf ein "Mittelmaß" geeinigt, ohne dass ein Urteil ergangen ist. Es werden von beiden Seiten Zugeständnisse gemacht, so dass letztendlich das ursprüngliche Klageziel nur teilweise erreicht wurde

- Anerkenntnis: die beklagte Partei, also die Versicherung, erkennt an, dass die eingeklagten Leistungen dem Kläger in vollem Umfang zustehen und erklärt sich vor Gericht zur Leistung bereit. Im Fall des Anerkenntnisses gibt es ebenfalls kein Urteil.

Hoffentlich jetzt alles klarer.

Gruß
Joker
 
Hallo lieber Joker !


Rede mal mit Micha oder Seenixe oder Petra.... die werden dich "aufklären"

MfG

Maik :cool:
 
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