Hallo,
ich habe beim VA ein Verfahren zu laufen auf Anerkennung GdB bzw. da läuft ein Klageverfahren beim SG wegen Verschlimmerung. Hatte einmal ein Antrag auf Verschlimmerung gestellt, dieser wurde Abgelehnt, darauf dann ein Widerspruch, wieder Abgelehnt. Die Begründung im Widerspruchsverfahren, war, das man sich auf den ersten Ablehnungsbescheid stützte.
Danach dann ein Klageverfahren beim SG. Jetzt kam noch einige Befunde dazu und wurden von meinem Rechtsbeistand zum SG da zugereicht zum selben Verfahren.
Durch die Begutachtung im Fall BK-2108-10 hat der Gutachter ein GdE festgestellt.
Nun die Frage, kann ich das Gutachten für das Verfahren beim VA nutzen bzw. dem SG zukommen lassen über meinen Rechtsbeistand zum Verfahren? Würde das Auswirkungen haben ein GdE von 20 % auf die vielleichte Erhöhung des GdB, durch das SG?
Und kann ich das selbe Gutachten auch verwenden, bei der DRV, wo da meine befristete volle EMR läuft bis 11/2022?
Gruß Karl
ich habe beim VA ein Verfahren zu laufen auf Anerkennung GdB bzw. da läuft ein Klageverfahren beim SG wegen Verschlimmerung. Hatte einmal ein Antrag auf Verschlimmerung gestellt, dieser wurde Abgelehnt, darauf dann ein Widerspruch, wieder Abgelehnt. Die Begründung im Widerspruchsverfahren, war, das man sich auf den ersten Ablehnungsbescheid stützte.
Danach dann ein Klageverfahren beim SG. Jetzt kam noch einige Befunde dazu und wurden von meinem Rechtsbeistand zum SG da zugereicht zum selben Verfahren.
Durch die Begutachtung im Fall BK-2108-10 hat der Gutachter ein GdE festgestellt.
Nun die Frage, kann ich das Gutachten für das Verfahren beim VA nutzen bzw. dem SG zukommen lassen über meinen Rechtsbeistand zum Verfahren? Würde das Auswirkungen haben ein GdE von 20 % auf die vielleichte Erhöhung des GdB, durch das SG?
Und kann ich das selbe Gutachten auch verwenden, bei der DRV, wo da meine befristete volle EMR läuft bis 11/2022?
Gruß Karl