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BG-Gutachten auch zum Verwenden bei GdB bzw. beim Verschlimmerungsantrag hilfreich?

Karl54

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
30 Aug. 2019
Beiträge
513
Hallo,

ich habe beim VA ein Verfahren zu laufen auf Anerkennung GdB bzw. da läuft ein Klageverfahren beim SG wegen Verschlimmerung. Hatte einmal ein Antrag auf Verschlimmerung gestellt, dieser wurde Abgelehnt, darauf dann ein Widerspruch, wieder Abgelehnt. Die Begründung im Widerspruchsverfahren, war, das man sich auf den ersten Ablehnungsbescheid stützte.
Danach dann ein Klageverfahren beim SG. Jetzt kam noch einige Befunde dazu und wurden von meinem Rechtsbeistand zum SG da zugereicht zum selben Verfahren.

Durch die Begutachtung im Fall BK-2108-10 hat der Gutachter ein GdE festgestellt.

Nun die Frage, kann ich das Gutachten für das Verfahren beim VA nutzen bzw. dem SG zukommen lassen über meinen Rechtsbeistand zum Verfahren? Würde das Auswirkungen haben ein GdE von 20 % auf die vielleichte Erhöhung des GdB, durch das SG?
Und kann ich das selbe Gutachten auch verwenden, bei der DRV, wo da meine befristete volle EMR läuft bis 11/2022?

Gruß Karl
 
Hallo,

was kann ich mit dem gutachten noch alles machen bzw. wo kann ich das noch einsetzen? Habe beim SG eine Klage gegen das VA zu laufen, weil ich einen Verschlimerungsantrag 2020 gestellt hatte. Hatte da schon ein GdB 30. Aber durch die ganzen Orthopädischen Erkrankungen die jetzt dazugekommen sind, hatte ich ein Verschlimmerungsantrag beim VA gestellt. Dieser wurde in der 1. Instanz abgelehnt, danach Widerspruch wieder abgelehnt, jetzt Klage beim SG. Da sind nun alle Befundberichte dazugekommen, die ich jetzt seit 2020 habe.

Ich wollte jetzt eigentlich das Gutachten der BG von der BK-2108-10 auch noch nachreichen, um vielleicht da eine bessere Position zu bekommen bzw. ein höheren GdB, als derzeit 30.
Auch wollte ich das Gutachten bei der DRV mit einreichen, weil ja meine volle befristete EMR noch läuft, um vielleicht eine unbefristete zu bekommen.

Was meint Ihr dazu, könnte ich das Gutachten auch dafür nutzen, weil ja da ein MdE von 20 % festgestellt wurde?

Gruß Karl
 
Hallo Karl,

liegt Dir der Bescheid von der BG vor?
Du bist verpflichtet dies der RV mitzuteilen.

Wann läuft deine Befristung bei der EM-Rente aus?
Stelle den Antrag auf Verlängerung ca. 6 Monate vor Ablauf bei der Rentenversicherung.
Dann kannst Du das Gutachten der BG mitsenden.

Verfahren wegen Schwerbehinderung:

auch hier kannst Du es einreichen, wenn diese Krankheiten noch nicht
berücksichtigt sind.

Alles Gute für dich.


Gruß
Anja
 

Hallo Anja123,

Danke für die informative Antwort.

Nein der Bescheid liegt mir noch nicht vor, sondern nur das Gutachten.
Wann läuft deine Befristung bei der EM-Rente aus?
Stelle den Antrag auf Verlängerung ca. 6 Monate vor Ablauf bei der Rentenversicherung.
Dann kannst Du das Gutachten der BG mitsenden.
Die Befristung läuft 11/2022 aus. Werde da so gegen April/Mai einen Verlängerungsantrag stellen.
Wollte jetzt schon der DRV bzw. dem sozialmedizinischen Dienst diesen zusenden, damit die sehen das sich mein Gesundheitszustand geändert hat. Weil in der letzten Verlängerung sind schon einige Ortho-Befunde mit eingegangen. Bloß da war das noch nicht so, wie jetzt.

Hier werde ich das zum laufenden Verfahren nachreichen.

Totzdem Danke nochmals für die Info und Antwort.

Gruß Karl
 
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