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BG-Fall Querschnittsgelehmt benötige HILFE!

bayram

Nutzer
Registriert seit
14 Okt. 2007
Beiträge
3
Ich habe vor 7 Jahren einen Wegeunfall gehabt.
Ich bekomme von der BG eine Verletztenrente. Vor dem Unfall bewohnte ich mit meiner Familie eine Wohnug im 3.Stock. Da dies nach dem Unfall nicht mehr möglich war, kaufte ich eine Wohnung im Erdgeschoss. Ich habe von der BG (Berufsgenossenschaft)für den umbau barrierefreiswohnen eine Zusage bekommen, das sie die kosten in voller Höhe übernehmen. Unsere umbauKosten waren einschlieslich Architektskosten 197 000 €.
Die Zusage von der BG war zwischen 350 000 DM und 500 000 DM.
nach dem der ganze umbau abgesclossen war bekamen wir nur eine pauschale von 56 000€.

Ist das in ordnung das di BG nur eine Pauschle Zahlt?
Im moment läuft ein prozes mit der BG aus diesem grund.
Die BG behautet das sie nur bis zu der Pauschle von 60 000 €
für alle verletzten überniemt.
Jetzt meine frage.
gibt es BG fälle die für ihre eigenen umbaungen mehr alls die Pauschale b
ekommen haben?
Ich kämpfe mit der BG schon seit 6 Jahren.
Ich sitze auf meinen Kosten immer noch.
 
Hallo bayram!

Herzlich Willkommen hier im Forum.
Leider kann ich Dir auf Deine Frage keine Antwort geben.

Aber zum besseren Verständnis, ein Gegenfrage.
Du hattest in Deinem Beitrag von einer Zusage der BG, von der
Summe 350 000-500 000 DM geschrieben-
In welcher Form hast Du diese Zusage erhalten?

Schriftlich oder mündlich?

Gruß
maja
 
Hallo Bayram,

der Kauf der Wohnung ist der mit der BG abgestimmt worden? Ist vielleicht einer merkwürdige Frage, aber wir stehen vor einem ähnlichen Problem.

Nach meinem Kenntnisstand kannst Du Dir ja kaufen was auch immer Du möchtest, jedoch wenn die Wohnung Behindertengerecht umgebaut werden muß, sind die Baumaßnahmen mit der BG abzustimmen. Die zahlen eigentlich nur das unumgängliche. Auch schalten die BG's, jedenfalls bei uns ist das so, einen ihrer Archiktekten ein, der "mitgestaltet". Und sich auch mit den eingeholten Kostenvoranschlägen auseinandersetzt.

Du schreibst, Du hast 197.000 € nur für den Umbau gezahlt, das ist ja schon ein hübsches Sümmchen.

Sind denn nie Kostenvoranschläge an die BG gegangen zur Pürfung und Abnahme? Hattet ihr einen freien Architekten?

Und entschuldige wenn ich das frage, was mußte denn alles umgebaut worden?

Hattest Du die Zusage schriftlich von der BG? Du schreibst, Du schlägst Dich schon ca. 6 Jahre mit der BG rum, mit welcher Begründung lehnen sie die Kostenübernahme denn ab?

Hast Du schon geklagt bzw. ist schon gerichtsanhängig

Drück Dir Daumen, dass Du doch noch Deinem Recht kommst.

Reikja
 
hallo Reickja
Erstens empfele ich dir alles aber auch alles jede kleinichkeit schriftlich zu machen.
Das habe ich nicht gemacht . ich habe vertraut .Das war mein größter Fehler.
Die BG hat uns gesagt ,das wir Bauherren sein sollen und das sie die architektskosten übernehmen.
aberleider haben sie das nicht gemacht.
die architekts kosten waren ja schon 25000 €
alle kostenvoranschläge gingender BG zu.Es war ein freier architekt.
Was ich alles umgebaut habe:
-Alle türen vergrösert (90-100cm)
-alle fensterhebeltieferverlegt.
-barriere ferei Küche. Einbauküche
-terrasentüre vergrößert, verlegt.
-WC mit lift,Spiegel mit lift,Aqualift für badewanne, Dusche
Baderaum war klein, da hat man diewannd weg gemacht und den raum vergrößert.
-haus eingangs türe vergrösert.
-ausenanlage,garage,terrase,grundstückszufahrt alles barrierefrei umgelegt..
Es laüft jetzt ein verfahren beim landes gericht.
wir haben die zusagen mündlich bekommen.
ich habe vertraut.
vertauen ist gut
aber schriftlich BESSER..
 
Kostenerstattung

Hallo Bayram,

helfen würden wir Dir wohl gern, nur sind uns da wohl die Hände gebunden.

Hast Du vielleicht noch die Ansprechpartner , Datum etc, der Telefonate,
hast Du mal in Deiner BG Akte nachgeschaut ( Akteneinsicht steht Dir zu, Papier oder elektronische Akte.

Weil so aus dem Nichts werden solche Zusagen ja nicht gemacht.

Soviel ich weiß, stehen Dir diese Hilfsmittel zu, nur ist die Frage, ob der Architekt nicht etwas über das Ziel hinausgeschossen ist. Habt ihr denn nie vorher die Kostenvoranschläge eingereicht? So etwas sollte ein Architekt wissen, gerade die sich mit Behindertengerechten Bauten beschäftigen.

Wenn ich Dich recht verstanden habe, klagst Du schon, was ist dabei herausgekommen Außer dass sie Dir den genannten Betrag angeboten bzw. gezahlt haben

Ich drück Dir trotz alledem die Daumen, auch wenn es für Dich sicher im Moment wenig hilfreich ist. Ich hoffe, dass Du wenigstens einen guten Anwalt hast.

Lieben Gruß

Reikja
 
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