20.02.07 Wegeunfall. Ein anderer PKW ist aus einer Parklücke rückwärts gefahren und mir ins Auto. Eigentlich nur leichter Unfall. HWS-Schleudertrauma und massiver Schwindel. 9 Tg. Krankenhaus anschl. D-Arzt. Lagerungsschwindel kommt ausschließlich von dem Unfall. Krank bis 15.6.07. Erneute Vorstellung beim D-Arzt Juli 07 wegen anhaltender Nackenbewegungseinschränkung und Schwindel. Dr. sagt das kommt nicht mehr vom Unfall BG hat bis 15.6.07 alles übernommen. von der BG. Ich hatte aber weiterhin bis Juli 08 eine eingeschränkte Nackenbeweglichkeit und Schwindel Therapien wurden von der Krankenkasse übernommen. Nach Gutachten vom anderen D-Arzt Bescheid der BG: keinen Anspruch auf Rente. Folgenlos ausgeheilte Zerrung der Halswirbelsäule. Unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit und Behandlungsbedürftigkeit is zum 15.6.07. Auf der Rückseite dieses Schreibens steht. Ein Anspruch auf Heilbehandlung wegen der Folgen des Arbeitsunfalls bleibt bestehen. Habe deshalb mit der BG gesprochen da es ja ein Wiederspruch mit der Vorderseite ist. Lt. BG trifft das auch nicht für mich zu. Der Satz soll nur zählen wenn die Folgen nicht ausgeheilt sind.
Habe erstmal Widerspruch eingelegt und gehe jetzt zum Rechtsanwalt oder kann mir jemand etwas zu diesem Bescheid sagen?
Habe erstmal Widerspruch eingelegt und gehe jetzt zum Rechtsanwalt oder kann mir jemand etwas zu diesem Bescheid sagen?