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BG-Bescheid

Anne81

Nutzer
Registriert seit
11 März 2008
Beiträge
10
Hallo zusammen!

ich hatte vor 2 Jahren einen Wegeunfall (bin noch Studentin). Bin bei grüner Fußgängerampel vom Fahrad überfahren worden.
Probleme mit Kopf und Knie.
Verfahren mit der gegnerischen Haftpflicht läut über einen Anwalt. Gutachten steht (irgendwann) in der Uniklinik Heidelberg an.

Die Sache lief nach dem Unfall etwas chaotisch ab, u.a. wegen meinens Dachschadens. und einer "harmlosen" Knie-Op 2 Monate vor dem Unfall am Knie.

Um dieses geht es haptsächlich. da ich aber momentan wenig Zeit habe, gehe ich darauf heute abend oder morgen genauer ein (Mucki-Bude ruft).

durch das Chaos und die KG der Knie-OP lief alles über die KK.
Nun will ich aber das die BG die mein Knie als Unfallfolge anerkennt.

(wenn ich mich die letzten Monate nicht selbst um mein Kie gekümmert hätte und den Pysio [Leiter meiner Mucki-Bude], der sich [kostenlos] meiner Angenommen hat, nicht zufällig begebnet wäre, ginge es mir sehr wahrscheinlich immer noch sehr schlecht)

Zu meiner Frage:
ich habe heute einen "Bescheid zur Ablehnung der Rente" bekommen. und am Ende steht, daß sie für die Knie nicht der Leistungsträger.
Bei dern Erläuterungen steht: "Ein Anspruch auf Heilbehandlung wegen der Folgen des Arbeitsunfalls bleibt bestehen."

ich muß ja nun innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen.
:confused: Muß dieser Widerspruch schon begründet sein?

ich stehe die nächsten 4 Wochen schon unter genung Zeitdruck und Streß, denn ich muß meine Diploamarbeit spätestens in 4 Wochen beendet haben.

Außerdem will ich ja keine Rente, sondern nur die Unfallanerkennung und die Übernahme der Folgekosten für mien Knie.

was tue ich nun am besten?

Viele Dank im voraus. und ich gebe mir Mühe bald die komplizierte Geschichte des Knie nachzureichen.
Anne
 
Hallo Anne,

auch wenn es den Anschein nimmt, die BGen sind kein rechtsfreier Raum. Unter Vorbehalt gilt, dass die BGen sich grundsätzlich an das BGB und die anderen geltenden Gesetze halten müssen.

Daraus leitet sich ab, dass Du zunächst "fristwahrend" (das würde ich gleich so auch im Widerspruch in etwa so nennen) ohne Angaben von Gründen Widerspruch gegen den Bescheid vom soundsoten einlegst. Die Begründung gegen den Bescheid wird spätestens bis zum (Datumsangabe) nachgereicht....

Damit bist Du erstmal dann raus und kannst in Ruhe überlegen, in welcher Form (und welche Rechtsmittel Dir zu Verfügung stehen) Du Dich gegen den Bescheid wehrst. Die Nachreichung der Begründung muss auch nicht innerhalb der Widerspruchsfrist eingehen. Allerdings ein wichtiger Tipp: stets auf Schriftlichkeit bestehen und sowohl den Widerspuch selbst als auch die Begründung immer als Einschreiben mt Rückschein versenden.

Allerdings sollte Deine Strategie so überdacht sein, dass der Vorschaden wirklich so "harmlos" war, wie Du es hier bei uns benennst. Auf Vorschäden im allgemeinen sind die BGen gar nicht gut zu sprechen und nehmen diese meistens als Anlass, Deine Ansprüche gegen die BG komplett abzuschmettern.

Liebe Grüsse
Cateye
 
Hallo Cateye,

danke für Deine beruhigende Antwort.

Habe nur Erfahrungen mit Bafög-Widersprüchen, ahbe die aber immer sofort begründet.

Meine längere Antwort eben ist beim Abschicken verloren gegangen.

Natürlich hat sich die BG mit der Vorgeschichte rausgeredet. es war "nur" eine Plica-OP.
Leider gibt es keine eindeutigen Unfallverletzungen. Innenbandverletzung wurde erst ein Jahr später festgestellt.

ich ziehe (oder jetzt besser zog) die Hoffnungen aus de Antworten meines behandelten Orthopädens (von Beginn der Probleme bis fast 1 Jahr nach dem Unfall) und der Tatsache, daß die geg. Haftpflicht, mit den gleichen Unterlagen, ein Gutachten zum Knie erstellen läßt.

Mal sehen, wie ich das ganze gegenüber der BG begründet bekomme. Hab ja noch mein anderes Knie (mit den (fast) gleichen Diagnosen, aber kaum mehr Problemen und 3 Jahre früherer Beginn).
was mich halt ärgert, ich mußte wegen des Unfalls noch mal operiert werde (anderer Orthopäde), und leider gab es (Reste bis heute) muskuläre Komplikationen.

Mir gehts es vor allem um die nicht vorhandeen Gerechtigkeit.
Schönen Abend noch
Anne
 
Hallo Anne,

hat denn der erstbehandelnde Arzt ein geschwollenes bzw. verdrehtes Knie festgestellt?

Lass Dich nicht von der Argumentation beeinflussen. Wenn Du wüsstest, dass ich bald verrückt wurde, bis bei mir der Unfallschaden festgestellt wurde? Über vier! Jahre nach dem wurden die ersten Bänderrisse festgestellt, nach fast sieben noch immer welche. Das Gelenk war dauerluxiert und man konnte es genau sehen. Allerdings sind diese Bänder zwischen den Handwurzelknochen ziemlich kurz und auch recht stabil. Ergo brauchst Du von außen massive Gewalteinwirkung. Überhaupt halten die Bänder im allgemeinen sehr viel aus. Es läßt sich vermutlich belegen, dass Du ab dem Unfall mit dem Knie immer in Behandlung warst.

Zur rechtlichen Seite: ein Widerspruch gilt mit dem Eingang bei dieser Behörde, ob mit oder ohne Begründung. Er muss allerdings dann schon in absehbarer Zeit nachhaltig begründet werden. Wenn Du noch studierst und bei euch gibt es Jura, dann schau bitte in Juris nach.

Gruss,
Cateye
 
Hallo Cateye,

bin momentan arg im Streß mit mener Diplomarbeit, deshalb die späte Antwort.

Diese och muß ich noch meinen Widerspruch abschicken. Bin in einer Technischen Uni.

Meinst Du es wäre OK, wenn ich die Begründung bis Mitte/Ende Juli einreichen würde (also 2 Monate später)?
Denn cih will erst mal "in Ruhe" meine Diplomarbeit (mathe) beenden, bevor ich mich mit dann ins fachgebiet Medizin einarbeite.

Beim ersten besuch beim orthopäden, wurde ein Bericht an die BG geschickt, da war wohl von einer Prellung die Rede.
Antwort der BG, daß heilt irgendwann und kann solche Probleme nicht machen. die kämen von meiner Kniescheibe (wiberg 2, sagt BG aufgrund von OP-Berichten und 1 jahr alten Röntgen-Bildern). Doch warum macht mein anderes Knie nie solche Probelem. Außerdem habe ich diese Kniescheiben schon immer, aber erst mit 19 bis 22 Jahren Probelme bekommen

Auch wäre nirgends was von einer Instabilität dokumentiert.
ich habe bei meinem Anwalt (für gegnerische Haftpflicht zuständig) eine Kopie einer Bandagenverordnung nach dem MRT-ergebnis mit Innenbandvernarbung liegen (1 Jahr nach dem Unfall). Auf dem rezept stand was von Instabilität. Der Orthopäde (übernahm die Behanlung 1 Jahr nach dem Unfall) sagte damals, daß Innenband wäre noch nicht vollständig verheilt unddadurch das Knie instabil, deshalb neue Bandage (trug schon die Monate vorher eine Bandage im Altag, die ich früher (vor dem Unfall) nur beim Sport trug (mehr für den kopf).



In dem Befundbericht an die Haftpflicht steht als Diagnose (Besuch erst 6 tage nach Unfall, da schon feststehender Kontrolltermin):

Z.n. Knigelenksverdrehung/-verstauchung mit schmerzhafter Bewegngseinschränkung bei kniescheibenrückwärtigen Knorpelreizustand.

Auf die Frage des bisherigen Heilungsverlaufs:
Mehr als unbefriedigend, in de Nachverletzungsphase haben sich die beschwerden des ehedem erfolgreich arthroskopisch behandelten rechten Kniegelenks wieder vehement verstärkt, was zu fortgesetzten ärtzlich geleitet Therapien Anlass gab, auch wiederholte Injektionen und fortgesetzte krankengymnastische Übungsbehandlung und letztendlich extern durchgeführte operative Nachschau.

Frage: Weche genauen objektiven Befund haben Sie bei Ihrer letzten Untersuchung [11 Monate nach dem Unfall] festgestellt?
Im Wesentlichen unveränderter Befund des Kniegelenks rechts mit schmerzhafter Bewegungseinschränkung bei an sich reizlosen Narbenverhältnis, jedoch Kapselschwellung, Reibegeräusche und lebhaft reprodizierbres "schnappphänomen" der Kniescheibe mit konsekutiver Belastungsminderung undhestörte Gangabwicklung.

Auch lag seiner Meinung nach, 11 Monate nach dem Unfall (dann Orthopädenwechsel) die unfallbedingte Erwerbsverminderung immer noch bei 20%.

Kurzbefunde der OPs:

links: 2002 Plica-Op
rechts (unfall-Knie):
2005 Plica-Op, hatte wohl leicht Spuren im retropattelaren Knorpel hinterlassen (wurde mir nichst gesagt)
2006: 2 Monate später Unfall
2007:1 Jahr nach Unfall erneute OP (endlich!), wieder die gleiche Plica, was keiner erwartete hatte (meiner Meinung nach durch Instabilität begünstigt) und jetzte retropattelarer Knorpelschadne Grad 2, deshalb lateral release.

Linkes Knie, gleiche Kniescheibenstellung, obwohl 3 jahre länger Probleme, kein Knorpleschadne bis heute nachweisbar.

Irgendwo geistert noch die diagnose "Chondropathie patellae" rum, was die BG freut.

Zum Zeitpunkt des Unfalls hatte ich noch KG. konnte mein nie vollbeslasten, doch nach dem unfall, konnte ich das Knie maximal in voller Streckung mit erträglichen Schmerzen belasten.

Sind Aussagen von Physiotherapeuten verwendbar?

ich hoffe, es kann mir jemand in diesem riesen Chaso etwas helfen und sei es mit wissenschaftlichen Arbeiten zu dem Thema Kniescheibe.

ich bin froh, daß wenigstens das Knie wieder so weit OK ist, aber die Hoffung, daß sich auch die juristische Abwicklung schnell beenden läßt, ist wohl gering.

Allen gute Besserung und viel durchhalte Vermögen.
Anne
 
Hallo,

ich werde heute meinen Widersprcu abschicken, meint ihr es ist in Ordnung, wenn ich die Begründung bis Ende Juli nachreiche?

ich muß erst sehen, daß ich meine Dipomarbeit zu Ende bekomme.
(sitzte schon länger dran, u.a. durch das Knie bedingt).



bei der 2.baustelle (gegnerische Haftpflicht) steht in gut 3 Wochen ein Gutachten in der Uniklinik Heidelberg (Abteilung Orthopädeie 1) an. Keine Ahnung, wen es dort dann trifft. Ich mußte nur der Klinik zustimmen (wer zahlt bestimmt).

Viele Grüße
Anne
 
Hallo Anne 81

ende Juli geht in ordnung,selbst bei anfragen kannste hinauszögern.

wer zahlt bestimmt : da biste auf dem holzweg ,du bist herr des verfahrens,und sonst keiner.

Keine Ahnung! sollte man aber haben.

vg natascha
 
Hallo Natascha,

Danke für Deine sehr beruhigende Antwort, dann kann ich den Widerspruch guten Gewissens gleich zur Post (per Einschreiben mit Rückschein) abschicken.

ich habe verzweilfelt ohen Erfolg nach einem zeitrahmen für die Nachreichung der Begründung gesucht.



zur 2.Baustelle:

Das Verfahren mit der gegnerischen Haftpflicht läuft noch außergerichtlich und so weit ich das bisher irgendwo gesehen habe, habe ich da nicht viel Einfluß drauf. da das Gutachten sozusagen "freiwillig" in Auftrag gegeben wurde (die Versicherung ist nicht dazu verpflichtet)

Auch habe ich keine Ahnung wer das Gutachten anfertigt.
Das Schreiben kommt aus dem Sekretariat des Direktors (man liegt die Klinik wohl in der Pampa). aber ich galube kaum, daß er das selbst macht.

Könnte ein Anruf/Email dort, die Frage klären?


Gibt es einen guten Link zur Gutachten Vorbereitung?
ich habe vor einiger zeit hier schon mal einiges gelesen.

ich widme mich dann mal schnell wieder meiner Diplomarbeit, damit wenigstens das bald abgeschlossen ist.

Anne
 
Hallo Anne
1. dein studium zeigt wissen ist macht ,und hirnzellen wollen arbeiten.

2. denn zeitramen benötigst du nicht anzugeben,erledigt sich falls nachfragen kommen erinnerung zum widerspruch,sei da mal unbesorgt.
widerspruch nur fristgerecht ohne angaben per einschr. abschicken.
alles andere bedarf zur begründung zeit und wissen.

3. vermutlich wird das gutachten nach aktenlage erstellt,gehe mit zeugen zur begutachtung ,und vorbereiten kann man,ja man muß sich auf die begutachtung vorbereiten, nachzulesen hier im forum und auf AWMF seiten zb. bitte mache dich ganz intensiv mit deiner verletzung vertraut,die prüfungskriterien welche bei dir anstehen sind ziemlich gleich, die hebe-halte-gehen testungen sollten dir vertaut sein,solltst du alles anweisungsgemäß ausführen ,naja das wars dann wohl.

4. bitte schreibe die kinik auf bzw deine versicherung und fordere eine kopie des untersuchungsauftrages ein so mach ich es immer,ohne dem geht nichts.

5. Auch habe ich keine Ahnung wer das Gutachten anfertigt.
toll? siehe pkt.4

vg natascha
 
Hallo Natascha,

zu 3.): Es geht mir um die Anerkennung des Knies als Unfallfolge.
durch eine OP (Feb. 2007) wurde ja schon alle Beweismittel vernichtet. Und die OP-Komplikationen sind auch am Abklingen (zum Glück).

ich habe momentan "nur" noch Probleme das ein Oberschnekelmuskel außen gelegentlich total verhärtet ist.
Und eine schmerzenden leichte Schwellung innen am Knie, die bei gut arbeitender Muskulatur besser wird.

Seit Jahres Anfang wird dieser Muskel (aus Mitleid wegen inkompetenter Orthopäden obwohl ein Kniespezalist dabei) von dem Leiter meiner Mucki-Bude (physio und Sportwissenschaftler) regelmäßig weiche geklopft (anfangs 1x die Woche).

Seitdem kann ich auch endlich die Muskulatur ums Knie aufbauen (was vorher trotz 3x die Woche Mucki-Bude plus KG nur eingeschränkt klappte), und es ist dadurch belastbarer geworden.

Außer das ich mit "viel" belasten aufpassen muß und längeres hängen lassen des Knies an der Schwelung schmerzhaft wird, habe ich zum Glück seit kurzem kaum noch Probleme.


Wenigstens das Knie habe ich momentan (mit Hilfe bei Bedarf) im Griff (sah zum Jahresbeginn noch katastrophal aus).

Viele Grüße
Anne

P.s.: Gut das es diesen Forum gibt.

So jetzt werde ich mich der Mathematik widmen, bevor ich dann anschließend noch einen Medizinstudium aufnehmen sollte, um Widerprüche zu begründen:D

Meine Schwester studiert Jura, aber leider erst ganz am Anfang. Haben gestern kurz telefoniert. Mathe und Jura kollideren sehr massiv.
 
Hallo Anne
schön das das knie nicht mehr die große belastung ist.solltest du vieleicht mal retterspitz äußerlich anwenden wikte bei mir Wunder nach dem ärztepfusch und treppen steigen festigt die muskulatur noch schneller.

Einen wichtigen punkt solltest du aber in erwägung ziehen,

Mache deinen schaden mit einer öffnungsklausel geltend, um es vorwegzusagen, verletzungsbedingt kann, es muß nicht zu weiteren schädigungen kommen etc.

Die BG wird dir hinterher sagen ,alles degenerativ bedingt also beuge vor.

Mathe und Jura kollideren sehr massiv. Und wie, nur bei der BG ist alles berechnung und in keinster weise belegbar.
Nur Mathe braucht auch ein UO ohne gehts nicht.
vg natascha
 
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