Hallo zusammen!
ich hatte vor 2 Jahren einen Wegeunfall (bin noch Studentin). Bin bei grüner Fußgängerampel vom Fahrad überfahren worden.
Probleme mit Kopf und Knie.
Verfahren mit der gegnerischen Haftpflicht läut über einen Anwalt. Gutachten steht (irgendwann) in der Uniklinik Heidelberg an.
Die Sache lief nach dem Unfall etwas chaotisch ab, u.a. wegen meinens Dachschadens. und einer "harmlosen" Knie-Op 2 Monate vor dem Unfall am Knie.
Um dieses geht es haptsächlich. da ich aber momentan wenig Zeit habe, gehe ich darauf heute abend oder morgen genauer ein (Mucki-Bude ruft).
durch das Chaos und die KG der Knie-OP lief alles über die KK.
Nun will ich aber das die BG die mein Knie als Unfallfolge anerkennt.
(wenn ich mich die letzten Monate nicht selbst um mein Kie gekümmert hätte und den Pysio [Leiter meiner Mucki-Bude], der sich [kostenlos] meiner Angenommen hat, nicht zufällig begebnet wäre, ginge es mir sehr wahrscheinlich immer noch sehr schlecht)
Zu meiner Frage:
ich habe heute einen "Bescheid zur Ablehnung der Rente" bekommen. und am Ende steht, daß sie für die Knie nicht der Leistungsträger.
Bei dern Erläuterungen steht: "Ein Anspruch auf Heilbehandlung wegen der Folgen des Arbeitsunfalls bleibt bestehen."
ich muß ja nun innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen.
Muß dieser Widerspruch schon begründet sein?
ich stehe die nächsten 4 Wochen schon unter genung Zeitdruck und Streß, denn ich muß meine Diploamarbeit spätestens in 4 Wochen beendet haben.
Außerdem will ich ja keine Rente, sondern nur die Unfallanerkennung und die Übernahme der Folgekosten für mien Knie.
was tue ich nun am besten?
Viele Dank im voraus. und ich gebe mir Mühe bald die komplizierte Geschichte des Knie nachzureichen.
Anne
ich hatte vor 2 Jahren einen Wegeunfall (bin noch Studentin). Bin bei grüner Fußgängerampel vom Fahrad überfahren worden.
Probleme mit Kopf und Knie.
Verfahren mit der gegnerischen Haftpflicht läut über einen Anwalt. Gutachten steht (irgendwann) in der Uniklinik Heidelberg an.
Die Sache lief nach dem Unfall etwas chaotisch ab, u.a. wegen meinens Dachschadens. und einer "harmlosen" Knie-Op 2 Monate vor dem Unfall am Knie.
Um dieses geht es haptsächlich. da ich aber momentan wenig Zeit habe, gehe ich darauf heute abend oder morgen genauer ein (Mucki-Bude ruft).
durch das Chaos und die KG der Knie-OP lief alles über die KK.
Nun will ich aber das die BG die mein Knie als Unfallfolge anerkennt.
(wenn ich mich die letzten Monate nicht selbst um mein Kie gekümmert hätte und den Pysio [Leiter meiner Mucki-Bude], der sich [kostenlos] meiner Angenommen hat, nicht zufällig begebnet wäre, ginge es mir sehr wahrscheinlich immer noch sehr schlecht)
Zu meiner Frage:
ich habe heute einen "Bescheid zur Ablehnung der Rente" bekommen. und am Ende steht, daß sie für die Knie nicht der Leistungsträger.
Bei dern Erläuterungen steht: "Ein Anspruch auf Heilbehandlung wegen der Folgen des Arbeitsunfalls bleibt bestehen."
ich muß ja nun innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen.
Muß dieser Widerspruch schon begründet sein?
ich stehe die nächsten 4 Wochen schon unter genung Zeitdruck und Streß, denn ich muß meine Diploamarbeit spätestens in 4 Wochen beendet haben.
Außerdem will ich ja keine Rente, sondern nur die Unfallanerkennung und die Übernahme der Folgekosten für mien Knie.
was tue ich nun am besten?
Viele Dank im voraus. und ich gebe mir Mühe bald die komplizierte Geschichte des Knie nachzureichen.
Anne