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BG- Bau

Sonnenschein56

Mitglied
Registriert seit
1 März 2018
Beiträge
63
Hallo,

hat jemand im Forum Erfahrung in Sachen BG-Bau und Berufskrankheiten?
Freu mich auf Eure Nachricht.

Grüße

Sonnenschein56
 
Hallo Sonnenschein,

ich denke Du solltest eine oder mehrere konkrete Fragen stellen, was Du genau wissen möchtest.

Du fragst: hat jemand im Forum Erfahrung in Sachen BG-Bau und BK´s?

Auf diese Fragestellung können m. E. die User höchstens ja oder nein antworten.

Viele Grüße

Kasandra
 
Guten Morgen,

ich dachte ich warte erst einmal ob denn jemand mit der BG bau Erfahrung hat bezügl. Berechnungen und den Mitarbeitern, bzw. ob überhaupt jemand aus dem Forum bei der BG bau ist.

Schöne Grüße

Sonnenschein56
 
Hallo,

ich habe nun doch einige PN zu dem Thema erhalten. Es ist so wie ich es mir dachte, die BG tut alles damit keine BK anerkannt wird, zumindest so bei der BG Bau. Es werden Berechnungen zu den arbeitstechnischen Voraussetzungen falsch berechnet. Ist man damit nicht einverstanden wird vom Richter ein Gutachten in Auftrag gegeben. Eigentlich vollkommen richtig, wenn nicht ein Gutachter beauftragt würde der zuvor bei der BG beschäftigt war.

Ein kluger Schachzug der BG, wenn ein ehemaliger Mitarbeiter nun bei der DEKRA "unabhängige" Gutachten für das Gericht erstellt.
Die Gutachten bestätigen natürlich die Berechnungen des TAD der BG, und der Richter kann ganz schnell zu einem Urteil gelangen. Toll !!!
Wen interessieren die Menschen die durch ihr Handwerk krank geworden sind. Die sind doch selbst schuld wenn sie ein Handwerk erlernt haben.
Wer braucht denn schon Handwerker.

Grüße

Sonnenschein56
 
Hallo Sonnenschein,

ich glaube der Name der BG ist egal...
vielleicht ein Ansatz für Dich...
Deine Tätigkeit … Start mit der Ausbildung
bei mir 1985 Schadeneintritt 1997
Belastungsberechnung durch den TAD mit Werten, erhoben im Rahmen der Wirbelsäulenstudie 1/2 -
da waren die Belastungswerte dann deutlich reduziert...

Der TAD-Beamte hat am Ortstermin gewisse Belastungen in der Aufnahme verweigert - ich habe auf die schriftliche Erwähnung der Verweigerung bestanden-
in der Akteneinsicht steht "... wurde vorgetragen und mit Schriftstücken belegt, das sieht der Unterzeichner (TAD) nicht so und habe es auch deshalb nicht ermittelt."
Damit kann ich diese TAD-Stellungnahme/Gutachten... angreifen, ich weiß doch gar nicht was noch alles außer der Reihe weggelassen wurde...

Bei der Korrektur der Berechnung hat der TAD einfach die Tätigkeitsabschnitte und die Arbeitstage verringert... ???
( Der RA hat nicht die Zeit und das Auge, die Tätigkeiten und Zeiten zu vergleichen...)
Meine Tätigkeitsabschnitte wurden mal die Tage und Jahre multipliziert ... der Dezember fehlte häufig
Zeitabschnitt. 1.1.2000 - 1.12.2000 ( so wurde in verschiedenen Tätigkeiten meine Belastung reduziert
- aus 100 Tagen/Jahr wurden 92 (11/12*100)

Ich hoffe ich bin nicht zu sehr in Details gegangen...
MfG
Der Forstwirt
 
Hallo,

ich habe mir mal die Bilanz der BG angeschaut, da diese ja keinen Gewinn machen darf, was sie auch nicht tut. Ich frage mich wie viel Vermögen die BG anhäuft. Es ist auch 2017 wieder eine große Summe an Zuführung zu den Vermögen, wie man in der Umlagerechnung die ich beigefügt habe sehen kann.

Auf der einen Seite ein riesen Vermögen, auf der anderen Seite kommt man seiner Verpflichtung nicht nach Versicherte die durch den Beruf krank werden zu entschädigen. Da erhalten gerade mal 5% der Versicherten auch eine Rente. Prüft die Bilanz irgendjemand, oder prüft die BG selbst ihre Bilanz.
Die Arbeitgeber sollten eigentlich informiert sein wo ihr Geld landet.

Grüße
von Sonnenschein56
 

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