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BG BAU möchte einen außergerichtlichen Vergleich zustimmen mit MDE 20, Berufserkrankung.

Pfenny1975

Mitglied
Hallo Gemeinde,

nach 3 Jahren Gerichtsprozesse möchte die BG BAU einer außergerichtlichen Einigung zustimmen , für eine MDE 20.

Die BG BAU möchte aber das jeder die Hälfte der Gerichtskosten übernimmt.
Soll man dem so zustimmen oder lieber nicht???

Was kann das am Ende für mich kosten??

Bin beim VDK, muss diese aber auch erst anrufen um zu erfahren ob das so sinnvoll ist.

MDE 20 wollte ich ja erreichen, damit ich eine Rente bekomme.

Was könnt Ihr dazu sagen?

Gruß Pfenny
 
Hallo Pfenny,

für diese Frage wirst Du vom VDK vertreten und solltest dies mit denen klären, da ich Dich so verstehe, dass die Dich gerade vertreten.

Und kläre bitte, ob es nicht eine Falle gibt: z. B. Anerkennung der MdE und dann, geht die BG in die nächste Runde und nach 2-3 Jahren Überprüfung und Aberkennung.
Du weißt, es kommt auf die Feinheiten an! Der Vergleich muss juristisch für Dich "astrein" formuliert sein.

Einen Vergleich würde ich auf jeden Fall nur vor Gericht abschließen um den Sack entgültig zu schließen.

Hier sollte Dich der VDK beraten.

Viele Grüße,

Kasandra
 
Kurze Rückmeldung, laut des VDK soll ich das Angebot annehmen. Dadurch weil auch meine abgetrente Bizebsehne in die Berufserkrankung aufgenommen wird rückwirkend. Ich hatte eine Lacion der Rothatorenmanchette durch überkopfarbeit. Ist seit 1. April auch als offizielle Berufserkrankung anerkannt in der Liste. Eine nachträgliche Untersuchung nach 2-3 Jahren ist auch mit offiziellen Beschluss durch die BG BAU sowie außergerichtlich immer möglich, es spielt keine Rolle ob ein gerichtliche Vergleich oder außergerichtlicher Vergleich stattfindet.

Ich werde die MDE 20 annehmen, dadurch weil ich vor der Berufserkrankung ca. 53500 Euro Brutto hatte und dadurch die Rente nicht klein ausfällt.
Mein jetziges Gehalt liegt gerade mal bei 36000 Euro Brutto.

Grüße Pfenny
 
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