Bettele
Erfahrenes Mitglied
Hallo Forenmitglieder,
ich habe versprochen, dass ich mich melde, wenn es etwas Neues gibt. Wer meine Beiträge kennt, vor allem der letzte: Nach 13 Jahren Kampf gegen die Bg- Bau vor dem LSG gewonnen, kann mir aber nix davon kaufen, der weis warum es geht. Ich habe das Urteil des LSG, Anerkennung der Berufskrankheit ohne Rente, nicht akzeptiert, und bin vor's BSG gezogen. Es wurde ohne Begründung abgeschmettert. Danach bin vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, wurde nicht angenommen. Inzwischen habe
ich als letzte Hoffnung Verschlimmerungsantrag gestellt. Ich wurde zu einem Gutachter nach meiner Wahl geschickt, der mich schon mal begutachtete, und mir eine MdE
von 30% zugestand. Dem habe ich auch erzählt, dass das Lsg sich über sein Gutachtung hinweggesetzt hat, und mir keine rentenberechtigte MdR zugestand. er hat sich auch darüber geärgert. Er hat in seinem neuen Gutachten die Schwere der Bk besser erläutert, und auch nach "Schönberger Mertens Valentin" begründet. Ist aber von dem 30% MdE nicht abgewichen. Er hat auch ausgeführt, dass die Berufskrankheit seit Antragstellung 2006 besteht.
Anhand von diesem Gutachtung bekam ich Bescheid, von der BG, dass ich rückwirkend Rente Mde 30 ab 2016 bekomme. Als Grund gaben sie den §44 Abs.4 SGB X an, warum sie nur 4 Jahre zurück rechnen.
Ich weis nicht ob ich mich freuen soll, oder nicht. Einerseits bin ich froh, dass die Bg endlich eingelenkt hat. Anderseits fühle ich mich um die 10 Jahre Rückzahlung betrogen. Über diesen § 44 Abs.4, den ich mit dem SGB für nicht vereinbar halte, werde ich einen zusätzlichen Beitrag schreiben.
Grüßle Bettele
ich habe versprochen, dass ich mich melde, wenn es etwas Neues gibt. Wer meine Beiträge kennt, vor allem der letzte: Nach 13 Jahren Kampf gegen die Bg- Bau vor dem LSG gewonnen, kann mir aber nix davon kaufen, der weis warum es geht. Ich habe das Urteil des LSG, Anerkennung der Berufskrankheit ohne Rente, nicht akzeptiert, und bin vor's BSG gezogen. Es wurde ohne Begründung abgeschmettert. Danach bin vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, wurde nicht angenommen. Inzwischen habe
ich als letzte Hoffnung Verschlimmerungsantrag gestellt. Ich wurde zu einem Gutachter nach meiner Wahl geschickt, der mich schon mal begutachtete, und mir eine MdE
von 30% zugestand. Dem habe ich auch erzählt, dass das Lsg sich über sein Gutachtung hinweggesetzt hat, und mir keine rentenberechtigte MdR zugestand. er hat sich auch darüber geärgert. Er hat in seinem neuen Gutachten die Schwere der Bk besser erläutert, und auch nach "Schönberger Mertens Valentin" begründet. Ist aber von dem 30% MdE nicht abgewichen. Er hat auch ausgeführt, dass die Berufskrankheit seit Antragstellung 2006 besteht.
Anhand von diesem Gutachtung bekam ich Bescheid, von der BG, dass ich rückwirkend Rente Mde 30 ab 2016 bekomme. Als Grund gaben sie den §44 Abs.4 SGB X an, warum sie nur 4 Jahre zurück rechnen.
Ich weis nicht ob ich mich freuen soll, oder nicht. Einerseits bin ich froh, dass die Bg endlich eingelenkt hat. Anderseits fühle ich mich um die 10 Jahre Rückzahlung betrogen. Über diesen § 44 Abs.4, den ich mit dem SGB für nicht vereinbar halte, werde ich einen zusätzlichen Beitrag schreiben.
Grüßle Bettele