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BG-Abfindung / Erwerbsminderung

Carpe_Diem

Nutzer
Registriert seit
15 Sep. 2006
Beiträge
10
Hallo,

hätte mal ne frage zur Auswirkung einer BG-Abfindung von 10 Jahren (weil über 40 %) und dem Bezug einer Vollen Erwerbsminderung.

Ändert sich nach der Auszahlung auf Seiten der vollen Erwerbsminderung und deren zu leistenden Zahlung irgend etwas im Bezug.

Die Berechnung wegen des Zusammentreffens von Rente und Leistungen aus der gestzlichen Ufallversicherung wird sich wohl ändern, weil der Rentenbetrag der BG sich ja um die Hälfte veringert hat. Vielleicht ändert sich hier auch nichts. Was ja auch egal wäre, da der Grenzbetrag nicht überschritten wird.

Aber was geschieht wirklich? Kommt es bei der Erwerbsminderungsrente zu einer kürzung?

Weiß jemand hierzu was?


Grüße an alle
Carpe Diem
 
Normalerweise dürfte sich an der Höhe der EU Rente nichts ändern. NUR wenn du durch dei Abfindung deiner Verletztenrente auf Sozialleistungen zusätzlich angewiesen bist wird man dir keine Abfindung genehmigen.

Beim zusammentreffen der beiden Renten ändert sich auch nichts an der Höhe. Da du fiktiv berechnet wirst. Das heißt das du genau so gestellt wirst als wenn du die Rente in der gleicher Höhe hast als vor der Abfindung.

drischi
 
Danke drischi für deine Antwort.

Ne auf Sozialleistungen bin ich nicht angewiesen bei einer 50 % Abfindung von Seiten der BG-Rente.
Denke mir auch das sich nichts ändern dürfte und die Berechnung der Rentenversicherung gleich bleibt. So als ob ich weiterhin die volle BG-Rente zusätzlich zur vollen Erwerbsminderungsrente erhalte.
Da ich den ermittelten Grenzbetrag beim zusammentreffen von mehreren Ansprüchen vorher nicht überschritten habe, sollte kein Abzug stattfinden.

Aber man muss ja laut Rentenversicherungsbescheid eine Abfindung von der gesetzlichen Unfallversicherung mitteilen.
Dachte eben, ob es irgendwo eine klausel gibt wo mir aufgrund der Abfindungssumme die Rente gekürzt wird.

Falls noch jemand eine Ahnung hat, bitte um Antworten.

Gruß
Carpe_Diem
 
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