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Bewilligungsbescheid ist angekommen und gleich tauchen Fragen auf ...

Louise

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
8 Okt. 2010
Beiträge
223
Ort
in einem schönem Haus
Liebe Forianer,

heute habe ich den befristeten Bewilligungsbescheid für die EM Rente erhalten. So weit so gut...nach 2, 5 Jahren ...egal...
befristet, also nur eine kurze Zeit zum Luftholen :(

Ich bemühe mich diesen Bescheid jetzt zu entziffern :confused:

Wie ich bereits geschrieben hatte, hat der GA des Sozialgerichts gesagt/geschrieben, operieren lassen und alles ist gut ...da ich die OP erst einmal nicht machen lassen werde oder vielleicht auch garnicht, werde ich natürlich eine Weiterbewilligung beantragen. Jetzt die Frage :

Im Bescheid steht: ...die befristete Rente wird ohne weiteres Schreiben am xxxx eingestellt ...

wenn ich einen Weiterbewilligungsantrag stelle, der abgelehnt wird und ich Widerspruch einlege (ich rechne mit allen, wie man sieht :) ) wird dann die Rentenzahlung ausgesetzt ? Muss ich dann zur Agentur während die Damen und Herren über meiner Akte brüten ?

Ich meine irgendwo im Forum Hinweise diesbezüglich schon gelesen zu haben, aber ich finde sie nicht wieder:(

Könnt ihr mir einen Hinweis noch einmal geben, bitte :)

Vielen lieben Dank !

Louise
 
Hallo Louise,

der Hinweis soll heissen: dass die DRV nicht verpflichtet ist, Dich erneut darauf hinzuweisen, dass am Ende des Wegfallmonates die befristete Rente nicht mehr weitergezahlt wird.

Zu der Frage der Stellung eines Weitergewährungsantrages der mit dem Rechtsmittel des Widerspruchs angegriffen werden kann - nach Ablehnung der Weitergewährung - so hat der Widerspruch keine gem. § 86 a Abs. 1 Nr. 3 SGG aufschiebende Wirkung.

In diesem Fall müsstest Du tatsächlich bis über den Widerspruch evtl. einer anschliessenden Klage vor dem SG entschieden ist, Sozialleistungen von verschiedenen Trägern in Anspruch nehmen, sofern hierauf noch ein Rechtsanspruch besteht.

Nur im Fall des Entzugs einer unbefristeten (Dauer-)rente hätte der Widerspruch aufschiebende Wirkung, da der Entzug einer Dauerleistung einen Eingriff in das materielle Recht darstellt.

Gruss
kbi1989
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank kbi1989 !

Mein Anwalt meint er sieht keine Probleme, weil eben nur die Aussage des Gutachters: OP und alles wieder gut , als Befristungsargument genommen wurde und wegen NichtZumutung eines OP Eingriffs, Schmerzen, Gefahr verbunden mit einer OP usw., das Argument nicht haltbar ist, aber ...... die Erfahrungen die ich die letzten Jahre
gemacht habe um diese Rente erst einmal zu bekommen, lassen mich an fast nichts mehr glauben :(

Louise
 
Hallole Louise,

erstmal Glückwunsch zur Rente - wenn auch nur befristet.

Mache dir jetzt mal über eine evt. Weitergewährung keine Sorgen. Bei mir ist das gleiche Problem. Habe die 1. Bewilligung auch befristet mit dem Argument bekommen ,,das eine evt. OP den Gesundheitszustand verbessern könnte".

Hatte dann letztes Jahr die Weiterbewilligung beantragt und diese wurde wieder befristet und wieder mit dem gleichen Satz ,,das eine evt. OP den Gesundheitszustand verbessern könnte".

Es ist, wie du es auch schon geschrieben hast - eine OP könnte zu einer Wunderheilung führen - oder eben auch nicht. Keiner kann vorhersagen, ob eine OP aufgrund der Risiken gutgeht - auch die DRV nicht.

Und da OPs nicht zu deiner Mitwirkungspflicht gehören, wird es bezgl. einer Weitergewährung - hoffentlich - auch keine Probleme geben.

Beantrage rechtzeitig - mind. 3-4 Monate vor Ablauf - die Weitergewährung. Ich hatte mir bei der DRV auch noch einen Vordruck ,,Ärztlicher Befundbericht" zusenden lassen, den der D-Arzt ausgefüllt hat. Dort steht auch die Frage ,,hat sich der Gesundheitszustand bessert ja oder nein". Solange dein Arzt dieses nicht mit ja beantwortet, sollte alles im grünen Bereich sein.

Wichtig ist auch, dass du weiterhin in ärztlicher Behandlung bleibst - was du aufgrund von Medis eh bestimmt bist.

Kann gut nachvollziehen, dass dir jetzt schon wieder Gedanken über die Weitergewährung im Kopf rumgehen. Versuche aber jetzt doch etwas zur Ruhe zu kommen, wenngleich auch die Rente nur für kurze Zeit bewilligt wurde.

Liebe Grüßlein und alles Gute
Würmlie
 
Hallo uschreider,

Danke schön für die gesagten warmen Worte,wenn auch geschrieben :)
.

Ich werde mich bemühen, denn Kraft benötige ich ja noch wegen der BG Sache, die ist ja nun noch nicht ausgestanden, aber das sind ja erst 3 Jahre , Papier ist geduldig, oder :p

Medis brauche ich, Gott sei Dank, zur Zeit keine !:)
also gehe ich auch nicht zum Arzt, logisch..ob mir das zum Nachteil ausgelegt wird ? Ich warte ab , mal wieder ...oder wie immer ?

Lieben Gruß,

Louise
 
Hallole Louise,

tja, dass mit der lieben BG kenne ich leider auch allzugut - kämpfe auch immer noch mit denen - bzw. mein Anwalt.

Hm, aber ein kleines Problem könnte es evt. doch wegen deiner Rente geben.

Es ist zwar super, dass du keine Medis mehr brauchst. Aber beim Weitergewährungsantrag kommt mit Sicherheit die Frage, ob du noch in ärztlicher Behandlung bist. Hm, uns was willst du denn dann sagen bzw. schreiben?

Glaube wenn du diese Frage mit Nein beantwortest - hm, weiß nicht, ob dies dann negativ wäre.

Gehst du denn evt. in die Kankengymnastik wofür du ein Rezept eben von einem Arzt benötigtst ? Oder bist zu evt. in psychologischer Behandlung? Das wäre ja auch noch was.

Aber trotz allem - genieße die Ruhe. Du weiß ja, bei dem Einen ging die Weitergewährung ohne weiteres über die Bühne - beim Anderen eben nicht. Man kann es eben einfach nicht vorhersehen.

Liebe Grüßlein
Würmlie
 
Hallo Louise!
Glückwunsch zur Zahlung der Rente!;)

Ich meine irgendwo im Forum Hinweise diesbezüglich schon gelesen zu haben, aber ich finde sie nicht wieder:(

Könnt ihr mir einen Hinweis noch einmal geben, bitte :)
schaust Du bitte hier: http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=22034
oder in Bezug auf Arge- Angelegenheiten auch hier:
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=23245
..Du weiß ja, bei dem Einen ging die Weitergewährung ohne weiteres über die Bühne - beim Anderen eben nicht. Man kann es eben einfach nicht vorhersehen.
Gruß..der Andere..:p
 
Kann die Aussagen von uschreider nur bestätigen, einen Befundbericht forderte die Rentenversicherung bei mir nur bei der ersten Weiterbewilligung an. Für die weitere war nur der Antrag nötig, hat nur eine Woche gedauert. Meine Weitergewährung hängt nur von einer OP ab, die aber nicht duldungspflichtig ist.

Also aufpassen die Leistungsträger gehen nach einer OP von einer Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit aus. Das es auch anders sein kann und sich dann wieder Verschlimmerungen einstellen können musst Du dem Leistungsträger erneut beweisen.

Chartkiller
 
Hallo chartkiller,

auch bei mir handelt es sich um eine nicht duldungspflichtige OP

laut meinem Anwalt also kein Problem ... aber ich traue nichts und niemandem mehr, nach all den Jahren Kampf bei einer wirklich eindeutigen Sache. Ich würde auch viel lieber arbeiten !

Hallo jangun (leider der Andere )

ja diesen Thread habe ich schon fleissig mitgelesen :) trotzdem Danke noch einmal für den Hinweis !

Louise


 
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