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Bewertung Invalidität private Unfallversicherung

jujoke

Mitglied
Registriert seit
5 Jan. 2012
Beiträge
54
Halli hallo ihr lieben,

ich habe eine kurze Frage zur Bewertung in der Unfallversicherung.
Ich habe unter einem anderem Thema schon mal kurz unseren Fall geschildert.

Nun habe ich nochmal eine Frage bzgl. Gliedertaxe usw.

Bei meinem Mann ist es ja so, dass er körperliche und geistige Beeinträchtigungen hat die nicht durch die Gliedertaxe bemessen werden.
Hier wird ja dann bewertet inwieweit die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist.

Wie ist das denn nun mit den Körperteilen die schon durch die Gliedertaxe bemessen werden. Z.B. hat mein Mann nach seinem Hirnschaden einen Tremor (Zittern) in der rechten Hand und im linken Bein.
Muss dass jetzt ins Gesamtpaket der körperlichen Beeinträchtigungen mit einfließen oder wird das anhand der Gliedertaxe seperat bewertet und dann dazu addiert? Z.b. Gesamtkörperbeeinträchtigung 30% + 1/5 Armwert = Gesamtinvaliditätsprozent.

Vielen lieben Dank für eure Antworten.

Julia
:):):):)
 
Gesamtinvalidität

Hallo jujoke,

habe mal in der Fachliteratur nachgelesen.

Bei der Bemessung der Invalidität für die PUV sind die jeweils (zum Vertrag gehörenden)
Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen AUB´s (z.B AUB 88, AUB 94, AUB 2000, AUB 2008)
vom Gutachter zu beachten.

Es gelten je nach AUB unterschiedliche Rechtsgrundlagen. Welche AUB hat Dein Mann?

Aber egal wie, alle Beeinträchtigungen, Funktionsstörungen u.s.w. müssen berücksichtigt,
eingeschätzt und bewertet werden.

Bei der Berechnung der Invaliditätsentschädigung muss auch dann der Geldbetrag
der zur Auszahlung kommt errechnet werden können.

Bei einem Invaliditätsgrad über 50 % zahlen die meisten privaten Unfallversicherungen
auch eine lebenslange Rente.

Es ist Euch zu wünschen, dass zumindest obiger % Satz von der PUV anerkannt wird.


Alles, alles Gute und viel Glück

Meggy
 
Hallo Meggy,

wir haben Bedingungen mit Stand 01.04.2004.

Leider haben wir immer noch kein Gutachten bekommen, aber sobald es da ist, melden wir uns und halten euch auf dem Laufenden.

Angenommen der Arzt begutachtet über 50%. Ist es dann nochmal ein Akt, dass die PUV dieses Gutachten auch annimmt oder regulieren die dann meistens auch schnell. Wie sind da so die Erfahrungswerte?

VIele Grüße
Julia
 
Hi Julia,

In der AUB 61 wird aus allen einzelnen Diagnosen eine Gesamtwert berechtnet. Jörg & Julia klingt aber nicht nach AUB61... ;)

Wie Meggy schrieb ist: Wichtig ist Deine AUB-Version. Schau mal in den Vertrag und teile uns die mit.

AUB 88/94: Hier werden einzelne Gebiete zusammengerechnet. So ergeben körperliche + (plus!) geistige Beeinträchtigungen eine Gesamtsumme! Die für Euch wahrscheinlich beste AUB! (Da war doch was....was die Versicherungen verschweigen, wenn sie auf neue Verträge umstellen.... :()

AUB 99 und spätere haben wieder die für den Versicher vorteilhafte Regelung der 61er AUB zum Inhalt. "Inwieweit die normale körperliche und geistige Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist."
Hier gilt also "dass zwar die Teilinvaliditätsgrade, die sich bei der Bemessung nach der Gliedertaxe ergeben, zusammenzuzählen sind, für alle anderen Unfallfolgen aber ein Gesamtinvalditätsgrad zu bilden ist"

Alle frei nach Ludolph und seinem -wie ich finde- prima Buch.

http://www.amazon.de/Die-Invaliditä...4896/ref=sr_1_3?ie=UTF8&qid=1330455394&sr=8-3

Das soll sich Dein Gutachter mal bestellen. Oder Du holst Dir das Ebook. Kostet etwas weniger und ist in 5 Minuten auf Deinem Rechner.

gruß,

w124




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Also wir haben wohl leider D.A.S. AUB 2000.

Was bedeutet das nun? Das wir die 50% nur schwer erreichen?
 
Die Invalidität in der privaten Unfallversicherung

Hallo w124,

Achtung die Ausführungen und Bemessungs-Vorschläge in diesem "Werk"
sind für den Versicherten die schlechtesten.

Das weiß ich zuverlässig von einem Fachanwalt für Medizin und Versicherungsrecht.

Auch der Professor, mit dem ich über das von mir gelesene Buch sprach, sah das so.


Viele Grüße

Meggy
 
Grundlage: AUB 2000

Hallo jujoke,

für meine Versicherungsbedingungen lag und liegt ebenfalls AUB 2000 zugrunde.
(Alter Vertrag neue Versicherungsbedingungen)

Ich habe mir (ganz zum Ende der 3 Jahresfrist) mit dem, erst sehr spät
beauftragten Fachanwalt, über 50 % Invaliditätsgrad erkämpft.

Also habt mal alle Hoffnung.

Sei Dir sicher, ich werde Euch dabei sehr unterstützen.


Viele Grüße

Meggy


Beitrag Nr. 5 + Nr. 6 haben sich überschnitten. Deswegen dieser Beitrag
 
@MEGGY

Hast Du Literaturtips für mich/uns? Welches ist von den Schlechten das Beste bzw. ansatzweise `versicherungsnehmerfreundlich`? Nett fände ich z.B. auch etwas für Sachbearbeiter so wie das "Schnellschadensdienst"-Programm mit Werten "von-bis"... :rolleyes:

Nochmal zur Ehrenrettung des Ludolph; lies mal hier:

http://www.versicherungtalk.de/unfa...essung-von-sch-den-au-erhalb-der-gliedertaxe/

Letzer Beitrag von AngelaB. (brate mir einer einen Storch, wenn die nicht versicherungnehmerfreundlich ist und sich auskennt...). Doch bezüglich der AUB 88/94 (siehe Beitrag oben) gibt Ludolph versicherungsnehmerfreundlichere Hinweise.

gruß,
w124

ps. Nochmal Danke für den Hinweis (Meine Danke-Buttons sind ´alle`...?). Ehrlich, hätte ich den Namen nicht als Gutachter hier im Forum gelesen und wäre gewarnt worden... ich täte das Buch unkritisch komplett übernehmen. :(
 
versicherungtalk

Hallo w124,

bei mir läuten soeben alle Alarmglocken.

Das obige Forum ?-?-?

AngelaB. ?-?-?

Lese mal sehr aufmerksam. Sind die Antworten Versichertenfreundlich?-?-?


Viele Grüße

Meggy
 
Hallo W 124

Ehrlich, hätte ich den Namen nicht als Gutachter hier im Forum gelesen und wäre gewarnt worden... ich täte das Buch unkritisch komplett übernehmen.

Das ist speziell ein Buch für Gutachter und vor allem für die Sachbearbeiter von Versicherungen. Die Bemessungsgrundlagen in diesem Buch sind sicherlich nicht im Sinne der Geschädigten.


Thimonreiten
 
Hi Ihr Beiden,

dann nennt doch mal bitte hilfreiche Literatur oder Links. Irgendwo/irgendwie muss es doch dann Tips für uns geben. Eine gerechte Bewertung in der PUV kann doch kein so großes Geheimnis sein. Vielleicht bekommen wir ja auch ein FAQ hin.
Ich habe mir z.B einen Wolf gesucht, bis ich etwas gefunden habe, wo konkret (in Zahlen) etwas zu finden ist, wie Nervenläsionen zu bewerten sind. (jetzt frage ich mich, ob die objektiv sind...)
Was mich auch besonders interessiert und in so ein FAQ (leztendlich in das zu bewertende Gutachten) müsste, dass sind die zu bewertenden Folgen einer Schädigung an anderen Körperteilen. Z.B. bei mir linkes Bein geschädigt... ich merke jetzt schon, wie das rechte Knie ständig überbelastet ist (Arthrosegefahr). Wie oft wird das wohl vergessen bzw. unterschlagen... man konzentriert sich schließlich (selbst... zunächst) nur auf den definitiv verletzten Körperteil....
Ich habe nächste Woche einen Termin bei einem (privat bezahltem) medizinischen Gutachter. Der soll mal meine medizinischen Unterlagen überprüfen und den Fall einschätzen. Ich möchte da keine Tips & Tricks erfahren, sondern lediglich eine sachlich neutrale Ersteinschätzung meiner `Gebrechen` (alles relativ).
Ich verstehe ja das Gewinnstreben der Versicherungen.... möchte jedoch so optimal wie nur ebend möglich vorbereitet sein, um mich nicht gänzlich über den Tisch ziehen zu lassen.
Die Sache mit meinem neurolischen Bericht mit "4+/5 Kniestrecker" hat mir arg zu denken gegeben. Und Achtung: DAS war kein Gutachter im Auftrag der generischen Versicherung; DAS war/ist ein von meinen behandelten Ärzten hinzugezogener medizinischer Experte. Wobei mein Arzt in diesem Punkt auch nur mit dem Kopf schüttelt...:)

gruß,

reddiwitz
 
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