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Beweislast - was kann ich tun?

HWS77

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
11 Sep. 2006
Beiträge
127
Alter
47
Ort
NRW
Hallo zusammen!

Es ist ja mittlerweile fast schon üblich, dass "nette" Briefe vom Anwalt immer Samstags kommen, so dass man nicht gleich Rücksprache halten kann.:eek:
Heute kam mal wieder so ein Brief von meiner Anwältin mit einer Durchschrift des letzten Schreibens der Versicherung.

Erst mal kurz für euch zum Verständnis, wo wir gerade stehen:
das Gutachten vom Okt. 05 hatte ich Ende August 06 erhalten. Wie vermutet, war das meiste in diesem Gutachten völliger Unsinn und teilweise auch schlicht falsch. Hatten wir bei diesen Gutachtern aber auch vermutet.
Das biomech. Gutachten sagt aber - trotz aller Unzulänglichkeiten - dass der Unfallablauf, so wie ich ihn dargestellt und beschrieben habe, so auch passiert sein kann!
Seit dem gehen die Schriftsätze zwischen meiner Anwältin und dem Anwalt der Versicherung hin und her.

Jetzt schreibt die gegn. Versicherung bzw. deren Anwalt dazu, dass sie nach wie vor den Unfallhergang, d.h. den von mir beschriebenen Verletzungsvorgang bestreiten. Wenn die Gutachter von diesem Unfallhergang ausgehen würden, dann wäre das nur eine Hypothese aber kein tatsächlich bewiesener Sachvortrag. Dieser wäre nur dann möglich, wenn ich für meinen tatsachenvortrag Zeugenbeweis antreten könnte.:(

Jetzt ist es aber doch so, dass es zum Unfallhergang (der mich persönlich betrifft) keine Zeugen gibt! Soll ich mir welche aus den Rippen schneiden? :confused: Ich kann mich nicht daran erinnern, dass jemand meinen Sturz gesehen hat. Denn wenn das jemand mitbekommen hätte, dann hätte derjenige mich bestimmt auch angesprochen.
Und selbst wenn ich jetzt einen Aufruf in der Presse starten würde - der Unfall ist jetzt fast 4 1/2 Jahre her, wer erinnert sich denn dann jetzt noch genau daran, wenn ihm selber sonst nichts weiter passiert ist? Und vor allem können die potentiellen Zeugen überall herkommen. Aus ganz NRW, evtl auch ganz Deutschland.

Heißt das jetzt, wenn ich den Unfallhergang nicht 100%ig beweisen kann, dann habeich keine Chance

Ich bin völlig ratlos?

Hat vielleicht jemand von euch einen Tipp oder eine Idee

Danke und viele Grüße
Alexandra
 
HALLO ALEXANDRA, ist deine anwaltin gut die frage musste sie dir ja bereits im vorfeld dargelegt haben,unfallhergang,zeugen etc kennt sie ja,aber ich will dir den sonntag nicht versauen,meiner meinung sind das von deiner gegnerischen vers, nur vorgeschobene schutzbehauptungen,da werden se nicht durchkommen,es gibt kein gesetz,man braucht für alles einen zeugen, zb.beischlaf-mord-ertrinken-nachts vom auto umgefahren zu werden usw usw ,ich hoffe dir ein bischen mut gemacht zu haben,aber montag ist anwalt dran. lg natascha
 
Hallo Natascha!

Danke für deine Antwort.

Meine Anwältin ist sehr gut! :D Sie tut alles für mich (wir kennen uns auch privat sehr gut und ich habe auch mal in einigen Semesterferien und nach meinm Studium bei ihr in der Kanzlei gejobbt).

Die Frage mit den Zeugen haben wir in der letzten Zeit in unseren Besprechungen schon des öfteren besprochen, sind aber nie zu einer Lösung gekommen. Es hat nun mal definitiv keiner meinen Sturz gesehen! :confused: Und sogar das biomech. Gutachten sagt ja aus, dass der Unfallhergang tatsächlich so gewesen sein kann.

Ich bin halt immer so verunsichert, weil jetzt schon seit Ende August die Schreiben zwischen den Anwälten hin und her gehen, aber das Gericht sich dazu in keinster Weise äußert.:confused:

Selbstverständlich werde ich meine Anwältin gleich am Montag morgen anrufen.
Aber ich musste jetzt meine Sorgen einfach mal loswerden (auch wenn sie deswegen nur gering kleiner werden).

Gruß
Alexandra
 
HALLO ALEXANDRA,eben so habe ich das mit dem gutachten auch verstanden,der unfall habe sich- konnte sich so zugetragen haben,zeugen brauchste keine was nich is kann man auch nicht herbeizaubern,das gericht wird letzlich zu überzeugen sein,und da kann deine anwältin noch den zauberstab rausholen,und den unfallhergang plastisch vortragen,und die mutmaßungen der geg,partei werden sich in schall und rauch auflösen,zur not stellste antrag der richter möge den unfall an sich nachstellen,würde zwar die verfahren verlängern,aber du hättest den titel 100%ig, spass am rande. lg natascha
 
zur not stellste antrag der richter möge den unfall an sich nachstellen,würde zwar die verfahren verlängern,aber du hättest den titel 100%ig, spass am rande. lg natascha

Hallo Natascha!

Du wirst lachen: der Unfall wurde schon nachgestellt. Und zwar für das biomechanische Gutachten. Und dabei wurden sogar neben den Dummys auch lebende Personen genommen (die natürlich ganz anders reagiert haben). Vielleicht können wir ja den gegnerischen Anwalt überzeugen sich für den Crash-Versuch zur Verfügung zu stellen. Wenn man sich dabei ja sowieso nicht verletzen kann....:D
Ne, jetzt mal Spaß beiseite. Ich kann wirllich nur hoffen, dass meine Anwältin das irgendwie hinbekommt.

Viele Grüße
Alexandra
 
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