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Beweislast Haftpflichtschadensfall

StefanR

Nutzer
Registriert seit
15 Dez. 2007
Beiträge
1
Liebe Seenixe,

vielen Dank für die ausführliche Darstellung des Deckungsbereichs von Haftpflichtversicherungen.

In diesem Zusammenhang habe ich eine Frage zum Thema Beweislast:

Meine Frau ist durch eine scharfe Bremsung die Treppe in einem Doppelstockbus hinuntergestürzt und hat sich das Schlüsselbein gebrochen.

Der Haftpflichtversicherer des ÖPNV-Betriebes behauptet nun, die Bremsung sei gar nicht so scharf, sondern "betriebsbedingt" gewesen und meine Frau müsse (durch Beibringen von Zeugen) nachweisen, dass ihr Sturz nicht durch eigenes Verschulden zustande gekommen sei.

Ist das korrekt?


Viele Grüße und vielen Dank schon mal!

StefanR
 
Hallo StefanR,

Herzlich Willkommen hier im Forum. Im FAQ-Bereich werden Beiträge immer erst nach "Moderation" sichtbar. Der FAQ-Bereich soll ja auch Wissen vermitteln und keine Diskussionen beinhalten. Ich habe Deinen Artikel deshalb hierher verschoben.
Zu Deiner Frage: Ich würde ganz schnell einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten. Die gegnerische Versicherung ist mit allen Wassern gewaschen und versucht alles auf die Allgemeinheit abzuwälzen. Da kann Euch nur der ein Anwalt helfen.
Die Unterscheidung zwischen einer Gefahrenbremsung und einer normalen betriebsbedingten Bremsung dürfte sehr fließend sein.

Gruß von der Seenixe
 
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