Liebe Seenixe,
vielen Dank für die ausführliche Darstellung des Deckungsbereichs von Haftpflichtversicherungen.
In diesem Zusammenhang habe ich eine Frage zum Thema Beweislast:
Meine Frau ist durch eine scharfe Bremsung die Treppe in einem Doppelstockbus hinuntergestürzt und hat sich das Schlüsselbein gebrochen.
Der Haftpflichtversicherer des ÖPNV-Betriebes behauptet nun, die Bremsung sei gar nicht so scharf, sondern "betriebsbedingt" gewesen und meine Frau müsse (durch Beibringen von Zeugen) nachweisen, dass ihr Sturz nicht durch eigenes Verschulden zustande gekommen sei.
Ist das korrekt?
Viele Grüße und vielen Dank schon mal!
StefanR
vielen Dank für die ausführliche Darstellung des Deckungsbereichs von Haftpflichtversicherungen.
In diesem Zusammenhang habe ich eine Frage zum Thema Beweislast:
Meine Frau ist durch eine scharfe Bremsung die Treppe in einem Doppelstockbus hinuntergestürzt und hat sich das Schlüsselbein gebrochen.
Der Haftpflichtversicherer des ÖPNV-Betriebes behauptet nun, die Bremsung sei gar nicht so scharf, sondern "betriebsbedingt" gewesen und meine Frau müsse (durch Beibringen von Zeugen) nachweisen, dass ihr Sturz nicht durch eigenes Verschulden zustande gekommen sei.
Ist das korrekt?
Viele Grüße und vielen Dank schon mal!
StefanR