oohpss
Erfahrenes Mitglied
Hallo,
hat jemand Fundstellen in der juristischen Literatur, die Stellungnahmen zum Beweiswert oder zurBeweiskraft von ärztlichen Dokumenten (Arztbericht, Diagnosen, Attest) enthalten?
Hintergrund:
Eine Versicherung versucht eine Versicherte anhand teilweise mehr als 10 Jahre alter Dokumente aus denen die Behandlung einer depressiven Störung hervorgeht, als massiv depressiv und durchgängig suizidgefährdet darzustellen.
Soweit ich verstanden habe, sind aber Arztberichte einer objektiven Bewertung nicht zugänglich, da sie Meinungen und Auffassungen des Arztes zum jeweiligen Zeitpunkt enthalten. U.a. deshalb dürfen Arztberichte auch unrichtige Diagnosen oder Therapien enthalten.
Meine Schlussfolgerung ist nun, dass Arztberichte deswegen als Beweismittel nur sehr eingeschränkt geeignet sind.
Ist das richtig?
Gibt es juristische Kommentare oder Urteile, die in die Richtung gehen?
Oder mache ich einen Fehler bei meinen Überlegungen?
(Es geht um Zivilrecht.)
Grüße
oohpss
hat jemand Fundstellen in der juristischen Literatur, die Stellungnahmen zum Beweiswert oder zurBeweiskraft von ärztlichen Dokumenten (Arztbericht, Diagnosen, Attest) enthalten?
Hintergrund:
Eine Versicherung versucht eine Versicherte anhand teilweise mehr als 10 Jahre alter Dokumente aus denen die Behandlung einer depressiven Störung hervorgeht, als massiv depressiv und durchgängig suizidgefährdet darzustellen.
Soweit ich verstanden habe, sind aber Arztberichte einer objektiven Bewertung nicht zugänglich, da sie Meinungen und Auffassungen des Arztes zum jeweiligen Zeitpunkt enthalten. U.a. deshalb dürfen Arztberichte auch unrichtige Diagnosen oder Therapien enthalten.
Meine Schlussfolgerung ist nun, dass Arztberichte deswegen als Beweismittel nur sehr eingeschränkt geeignet sind.
Ist das richtig?
Gibt es juristische Kommentare oder Urteile, die in die Richtung gehen?
Oder mache ich einen Fehler bei meinen Überlegungen?
(Es geht um Zivilrecht.)
Grüße
oohpss