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Beweisantrag

Bluemchen

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
20 Sep. 2006
Beiträge
166
In einem Strafrechtlichem Verfahren nach angeblicher Unfallflucht. wurde vom Richter
der Beweisantrag gänzlich ignoriert. Darf er das?

MfG Bluemchen :confused:
 
Hallo,

ja, der Richter ist frei in seiner Verfahrensgestaltung. Die Strafprozessordnung gibt ihm den Rahmen vor. Du hast die Möglichkeit des Rechtsmittels.

Darf ich Dich fragen, was Du als persönliches Ergebnis für Dich erwartest aus dem Verfahren?

Gruß von der Seenixe
 
So frei auch wieder nicht, immerhin gilt der Amtsermittlungsgrundsatz.

Sollte der Richter hingegen keinen Bedarf zur Amtsermittlung sehen, so kann Beweisantrag gestellt werden auf eigene Kosten einen Sachverständigen hinzuzuziehen, auch im Zivilrecht und im Strafrecht.

Wichtig ist die Fragen an den Sachverständigen mit zu benennen und den Sachverständigen in dem Fall, der dazu anzuhören ist.

Im Strafrecht, dürfte dies allerdings auch der RA wissen.
 
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