So frei auch wieder nicht, immerhin gilt der Amtsermittlungsgrundsatz.
Sollte der Richter hingegen keinen Bedarf zur Amtsermittlung sehen, so kann Beweisantrag gestellt werden auf eigene Kosten einen Sachverständigen hinzuzuziehen, auch im Zivilrecht und im Strafrecht.
Wichtig ist die Fragen an den Sachverständigen mit zu benennen und den Sachverständigen in dem Fall, der dazu anzuhören ist.
Im Strafrecht, dürfte dies allerdings auch der RA wissen.