uwe2007
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- Registriert seit
- 14 Dez. 2006
- Beiträge
- 316
Hallo Leutz,
ich, habe heute ein Schreiben vom SG bekommen gegen DRV - Einholung eines schriftlichen Gutachtens nach (§106 Abs. 3 Nr. 5 und Abs. 4 SGG).
Zum Schverständigen wird ernannt (§§ 118 Abs. 1 SGG, 404 ff. ZPO)
Herr Dr. XXXXXXFacharzt für Neuro/ Psyche u. Psychotherapie (VT)
Physikalische Medizin/ Rehawesen in B.......
Mich beschleicht das, Dumme Gefühl das, man meine 2,5 jährige Psychotherapie - Bericht meiner Psychotherapeutin liegt dem Gericht und der DRV vor - aushebeln will . Ablehnung ist schon geschrieben? - nur nochmal offiziell absegnen lassen? So ganz "Astrein" kommt mir das, nicht vor.
Wie lange in etwa dauert so eine Untersuchung?
Seit meinem Rentenantrag (EMR) war auch keine Rede von: Reha vor Rente nur -
"Nicht Umschulungsfähig aus Psychologischer sicht".
Hat jemand Erfahrung mit so einem Thema bzw. Problematik?
Danke im voraus
MfG
Uwe
ich, habe heute ein Schreiben vom SG bekommen gegen DRV - Einholung eines schriftlichen Gutachtens nach (§106 Abs. 3 Nr. 5 und Abs. 4 SGG).
Zum Schverständigen wird ernannt (§§ 118 Abs. 1 SGG, 404 ff. ZPO)
Herr Dr. XXXXXXFacharzt für Neuro/ Psyche u. Psychotherapie (VT)
Physikalische Medizin/ Rehawesen in B.......
Mich beschleicht das, Dumme Gefühl das, man meine 2,5 jährige Psychotherapie - Bericht meiner Psychotherapeutin liegt dem Gericht und der DRV vor - aushebeln will . Ablehnung ist schon geschrieben? - nur nochmal offiziell absegnen lassen? So ganz "Astrein" kommt mir das, nicht vor.
Wie lange in etwa dauert so eine Untersuchung?
Seit meinem Rentenantrag (EMR) war auch keine Rede von: Reha vor Rente nur -
"Nicht Umschulungsfähig aus Psychologischer sicht".
Hat jemand Erfahrung mit so einem Thema bzw. Problematik?
Danke im voraus
MfG
Uwe