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Beweisanordnung SGG

uwe2007

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
14 Dez. 2006
Beiträge
316
Hallo Leutz,
ich, habe heute ein Schreiben vom SG bekommen gegen DRV - Einholung eines schriftlichen Gutachtens nach (§106 Abs. 3 Nr. 5 und Abs. 4 SGG).

Zum Schverständigen wird ernannt (§§ 118 Abs. 1 SGG, 404 ff. ZPO)

Herr Dr. XXXXXXFacharzt für Neuro/ Psyche u. Psychotherapie (VT)

Physikalische Medizin/ Rehawesen in B.......

Mich beschleicht das, Dumme Gefühl das, man meine 2,5 jährige Psychotherapie - Bericht meiner Psychotherapeutin liegt dem Gericht und der DRV vor - aushebeln will :rolleyes:. Ablehnung ist schon geschrieben? - nur nochmal offiziell absegnen lassen? So ganz "Astrein" kommt mir das, nicht vor.
Wie lange in etwa dauert so eine Untersuchung?
Seit meinem Rentenantrag (EMR) war auch keine Rede von: Reha vor Rente nur -
"Nicht Umschulungsfähig aus Psychologischer sicht".


Hat jemand Erfahrung mit so einem Thema bzw. Problematik?

Danke im voraus

MfG

Uwe
 
Hallo uwe2007,


gegen die Beweisanordnung des SG kannst Du kein Rechtsmittel einlegen. Den jetzt beauftragten med. Sachverständigen wegen Befangenheit ablehnen, wie willst Du denn das begründen. Ein bzgl. Änderungsantrag gegen den Beweis-Anordnunsbeschluss wird mit Sicherheit abgelehnt.

Siehst doch mal umgekehrt. Du meinst, das Gericht will dich aushebeln. Vielleicht will das erkennende Gericht nicht Dich aushebeln, sondern die DRV. Je nach dem, wie deine Psychotherapeutin ihren Bericht abgefasst hat, versucht vielleicht das Gericht über dieses angeordnete Gutachten, einen sicheren Beweis zu erhalten, ob der Bericht der Psychotherapeutin in ihrer prognostischen Beurteilung auch stimmt. Und damit arbeitet das Gericht nicht gegen Dich sondern hält vielleicht der DRV den Spiegel vor.

Wenn die DRV deinen Reha-Antrag in einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umgewandelt hat, und zum Ergebnis gekommen ist, aus "psychologischer Sicht nicht umschulungsfähig" muss sie ja trotzdem ein Votum über dein Restleistungsvermögen abgegeben haben. Und vielleicht versucht gerade das Gericht mit dem angeordneten Gutachten, das prognostische Leistungsvermögen der DRV zu erschüttern. Also das Gericht muss nicht unbedingt gegen Dich arbeiten, das Gericht ist im Rahmen der Amtsermittlung gehalten, alle positiven Aspekte die gesundheitlich für Dich sprechen, auch zu ermitteln und zu berücksichtigen.

PS: Vielleicht nimmst Du mal - bevor Du gegen das angeordnete Gutachen jetzt vorgehen willst - zunächst Akteneinsicht bei Gericht und änderst dann gegebenenfalls deine Strategie. Betrachte es mal aus diesem Blickwinkel bevor Du einen Schnellschuss abgibst.

Gruss
kbi1989
 
Beweisanordnung vom Sozialgericht

Hallo zusammen,
ich habe heute vom Sozialgericht ein Schreiben erhalten,dass bei mir ein Gutachten gemacht werden soll.
Das Verfahren läuft gegen die BG.
Der von mir vorgeschlagene Gutachter wurde hiermit auch beauftragt.
Soweit ist das alles auch in Ordnung.
Bei mir wurde auch noch kein Gutachten erstellt.
Jetzt steht aber in dem Schreiben bei Punkt 3

Das Gutachten soll aufgrund der übersandten Akten und einer ambulanten Untersuchung erstattet werden.Zu den bereits vorliegenden ärztlichen Gutachten, Befundberichten und anderen medizinischen Äußerungen soll ausdrücklich Stellung genommen werden.

Wie soll ich das verstehen,da ja noch kein Gutachten von mir vorliegt?:confused:

LG xsilviax
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

dies sind Standardformulierungen. Alles eher weniger schlimm, aber bei der Überlastung unserer heutigen Gerichte....vielleicht hast Du mit Deinem Verfahren wieder einen Richter vom Golfen abgehalten....tztztztz

Gruß von der Seenixe
 
Stellungnahme

Hallo xsilviax,

wie Dir seenixe bereits geschrieben hat, ist dies eine Standartformulierung des Gerichtes, wobei man dabei erkennt, dass der Richter hier offensichtlich ein bischen geschlafen hat. Wenn nämlich noch kein anderes medizinisches Gutachten vorliegt, kann der vom Gericht beauftragte Gutachter natürlich zum nicht vorhandenen Gutachten auch keine Stellungnahme abgegeben.

Mich selbst als Gutachter würde es schon stutzig machen, warum der Richter von mir will ausdrücklich zu einem Gutachten Stellung zu nehmen, was sich aus meiner Sicht nicht in der Akte befindet. In solchen Fällen würde ich, hier kann ich aber nur für mich sprechen, zumindest Rücksprache mit dem Gericht halten, ob es bereits ein Gutachten gibt, da keines in der Akte vorliegt.

Was die medizinischen Befunde angeht, soweit sie in der Akte vorhanden sind, sind natürlich vom beauftragten Gutachter in seiner Beurteilung mit zu berücksichtigen. Tut er das nicht, hat er seinen Gutachterauftrag nicht erfüllt.

Gruss der RekoBär:)
 
Hallo Rekobär,
Danke für Deine ausführliche Antwort.Bekomme ich telefonisch Auskunft,wenn ich beim Gericht Nachfrage?
Das einzige was beim Gericht vorliegen dürfte,ist die med.Stellungnahme,von meinem Hausarzt und vom Neurochirurg,die das Gericht angefordert hatte.Natürlich liegen auch Befundberichte und med.Äußerungen dem Gericht vor.Aber das war es dann auch schon.

LG
xsilviax
 
Auskunft durch das Gericht

Hallo xsilviax,

ich glaube eher nicht, dass Du über das Telefon eine Auskunft zum Akteninhalt bekommst, da ja jeder anrufen könnte.

Aber, Du kannst Akteneinsicht beantragen. Die wirst Du im Gerichtsgebäude tätigen können.

Und da wirst Du ja sehen, was sich in der Akte befindet, falls die Akte nicht schon zum beauftragten Gutachter unterwegs ist.

Gruss der RekoBär:)
 
Beweisanordnun SGG

Hallo Rekobär,
ist es auch möglich beim Gutachter in die Akten zu sehen,oder darf das auch nicht sein?
Ich weis nicht,irgendwie habe ich das Gefühl,dass die BG hier irgendwie wieder die Hände im Spiel hat.

Lg
xsilviax
 
Akteneinsicht

Hallo xsilviax,

da der Gutachter vom Gericht beauftragt wurde, hat er sich normaler neutral zu verhalten. Das bedeutet auch, dass er keinen direkten Kontakt mit den Parteien unterhalten darf. Wenn eine Untersuchung stattfindet, geschieht dies auf richterlichen Beschluss. Insofern hast Du dann zwar doch persönlichen Kontakt mit ihm, jedoch wurde dies durch den Richter so angeordnet.

Ich gehe davon aus, dass er Dir die Einsicht in die vorliegende Akte verwehren und Dich ans Gericht verweisen wird. In diesem Fall handelt er richtig. (sicherlich für Dich nicht befriedigend, aber so sind die Spielregeln)

Gruss der RekoBär:)
 
Hallo xsilviax,

frohes Neues Jahr. Natürlich auch an alle anderen "echten" Forenmitglieder.

Wie Rekobär schon richtig geschrieben hat, ist es oberstes Gebot des SG, sich neutral zu verhalten.

Daher macht mich hier daher zunächst deine Aussage stutzig:

"Der von mir vorgeschlagene Gutachter wurde hiermit auch beauftragt."

Dem SG kann weder der Kläger noch der Beklagte einen Gutachter vorschlagen:confused: Ansonsten wäre dieses Gutachten schon im Vorfeld nicht neutral.

Trotzdem solltest du Akteneinsicht beim SG beantragen, um zu sehen, ob die BG tatsächlich sämtliche Unterlagen (hier vor allen Dingen: ärztliche) dem Gericht hat zukommen lassen.

Telefonisch wirst du beim SG keine Auskunft erhalten. Es wäre m. M. nach auch taktisch unklug. Denn was man schriftlich in der Hand hat, kann einem später vielleicht mal sehr nützlich werden.

Viele Grüße

Derosa
 
Hallo xsilviax,

rufe Deine Sachbearbeiterin/Deinen Sachbearbeiter beim Sozialgericht an! Alle erforderlichen Daten findest Du auf den entsprechenden Schreiben an Dich. Du nennst Dein Aktenzeichen und einigst Dich auf einen Termin zur Akteneinsicht gem. § 25 SGB X. Dann läßt Du Dich am besten begleiten und achtest während der Einsichtnahme auf Deine Behinderungen - anstrengen und forsch vorgehen sind nicht so gut! Die Akteneinsicht findet i.d.R. im Büro der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters statt, die/der Deine Akte während der Klage vor dem Sozialgericht führt. Notiere alle Seiten der Akte, die Du kopiert haben möchtest. Entweder kannst Du die Kopien sofort mitnehmen, wenn es wenige sind, oder die Kopien werden Dir zugeschickt und Du bezahlst sie per Überweisung.

Ich selbst habe schon einige Male meine Akten beim SG eingesehen und hatte damit noch nie Schwierigkeiten - und es war immer interessant...!


Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo derosa,

auch Dir wünsche ich ein frohes neues Jahr!

Mein Rechtsanwalt teilte dem Sozialgericht mit dass er Dr.......
als Gutachter vorschlägt,da die BG nach dreimaliger Aufforderung kein Gutachten erstellen lies.
Deshalb möchte ich jetzt auch Akteneinsicht beantragen.
Es könnte ja sein,dass die BG irgendeinen Bericht an das Sozialgericht geschrieben hat.
Werde Morgen früh gleich meinen Anwalt anrufen.

LG
Silvia

Natürlich wünsche ich auch allen anderen User ein FROHES NEUES JAHR!
 
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