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Beweisanordnung, gerichtl. Terminierung

Paro

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Registriert seit
3 Nov. 2006
Beiträge
1,294
Sind die Termine eines Gerichtes für Gutachter irrelevant?
Wenn ein Gericht einen Gutachtenauftrag (Beweisanordnung) vergibt und setzt dezidiert zur Abgabe des Gutachtens einen Termin, gilt der auch für den Gutachter?
Ist das Nichtbefolgen derartiger Anordnungen eigentlich strafbewährt?
Wer verfolgt eigentlich die Termine, gibt es Entschädigungen für Folgen aus derartigen Terminüberschreitungen?
Bei mir verdichtet sich der Eindruck, dass es bei Gerichtsverfahren, auch oder besonders im Sozialrecht Kläger/Beklagte mit verschiedenen Rechten gibt.
Auf der einen Seite die Privatperson, auf der anderen Seite die Versicherungen und ihr Klüngel, die einen trifft die volle Härte des Gesetzes, die anderen biegen, auf Grund ihrer Rechtsabteilungen.
Wenn nach einer Klage über das Gericht Schriftsätze ausgetauscht werden, habe ich noch nie erlebt das der Versicherung Termine gesetzt wurden, um das Verfahren zu beschleunigen.
Na ja, es ist eine Empfindung, Eindruck, habt ihr den auch?
Schönes Wochenende
Paro
 
Hallo Paro,
Grundlage für den Ablauf des Gerichtsverfahrens ist das SGG. Ein Richter wendet es konsequent nach allen Seiten an und ein Richter nur gegen den Kläger. Die Beweisanordnung soll eigentlich eine Frist enthalten. Über die Einhaltung der Frist wacht der Richter bzw. die Geschäftsstelle. Ich habe einige Urteile gelesen, wo der Gutachter wegen der verspäteten Abgabe keine Erstattung der Kosten bekommen hat und auch durch das Gericht ein Ordnungsgeld verhängt wurde. Aber die Durchführung des Verfahrens obliegt dem Richter und er entscheidet, was er wann gegen wen unternimmt. Bei der ganzen Sache gilt zu bedenken, dass der Richter immer wieder auf Gutachter zurückgreifen muss, auf die Kläger dagegen eher nicht. Dieses bestimmt dann schon das Vorgehen. Allerdings sprechen sich Ordnungsmaßnahmen schnell rum. In einer von mir besuchten Veranstaltung bei Gericht mit ca. 50 Gutachtern, organisiert von der BG, wurden die Gutachter auch sehr freundschaftlich darauf hingewiesen.

Verfahrensbeschleunigung? Aber warum denn? Das heißt doch nur neue Fälle.....
Aber ich möchte die Gelegenheit nutzen, auf das gestern eingestellte Urteil des LSG Berlin-BB hinweisen.

Gruß von der Seenixe
 
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