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Beweisanordnung durch LSG

helma

Mitglied
Registriert seit
21 Okt. 2010
Beiträge
49
Aus Interesse habe ich folgende Frage:

Wie lange hat es bei euch gedauert, bis das LSG eine Beweisanordnung (Gutachten) erlassen hat?

Bei mir ging es vor dem SG recht schnell. Ungefähr 4-5 Wochen nach einreichen der Klage hatte ich schon die Einladung zum Gutachten im Briefkasten (in zwei Verfahren ging es so schnell).

Vor dem LSG habe ich am 30.06.2012 Klage erhoben. Ferner habe ich begründet beantragt einen Sachverständigen den das SG benannt hat erneut um Stellungnahme zu bitten, weil diesem wichtige Informationen durch die BG vorenthalten wurden. Die BG hat am 16.07.2012 die Akten übersandt und Klageabweisung beantragt. Seit dem habe ich nichts mehr gehört.

Brauch das LSG in der Regel länger oder wird meinem Antrag wohl nicht entsprochen? Ich weiß das niemand von euch voraussagen kann was hier passiert, aber mich interessieren eure Erfahrungen;)
 
Hallo helma,


das LSG als Berufungsgericht, hat alle Zeit der Welt, wenn es um die Beweisanordnung geht. Hierbei kann es mehrere Optionen abwägen, denn es ist in seinen Entscheidungen autark.

Wie in einem Verwaltungsverfahren ist ein Sozialgericht prozessual nicht an Anträge der Parteien gebunden. Die Kammern, die Senate, entscheiden nach freier richterlicher Beweiswürdigung. Ob es deshalb deinem Antrag stattgibt, kann hier niemand beurteilen.

Erfahrungsgemäss aber - je nach Streitfall - wenn die Sach- und Rechtslage einfachrechtlicher Natur ist, entscheiden die LSG gerne mit Gerichtsbescheid, wenn beide Parteien vorher zugestimmt haben. D. h., es kann auch hier schnell gehen.

Gruss
kbi1989
 
Nach dem Erörterungstermin hat letzte Woche die mündliche Verhandlung vor dem LSG NRW stattgefunden.

Der Vorsitzende Richter hat sich sehr kritisch zum Urteil des SG geäußert und den BG-Bevollmächtigten (zu meiner Überraschung) hart in die Mangel genommen. Nach 1,5 Stunden haben wir dann einen Vergleich geschlossen, mit dem ich sehr zufrieden bin:)

Wir haben vereinbart, dass eine Rente rückwirkend ab 2007 gezahlt wird.

Muss der Bescheid auch durch den Rentenausschuss, oder wird direkt die Rente berechnet und nach Prüfung von Erstattungsansprüchen ausbezahlt?

Grüße
Helma
 
Hallo Helma,

es wird in Deinem Fall kein Bescheid mehr gefertigt, sondern der Vergleich direkt auf dem Verwaltungsweg ausgeführt. Damit wird auch der Rentenausschuss nicht mehr gehört.

Viele Grüße
Fender
 
Herzlichen Glückwunsch zum Erfolg

Hallo helma,

wie man sieht, scheint es auch noch Richter zu geben, die sich nicht durch die BG beeinflussen lassen.

Herzlichen Glückwunsch zum Erfolg.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo Helma,
habe anfang Dezember 2012 einen Antrag beim Lsg gestellt auf Stellungnahme des Gutachters zum Gutachten bis heute keine Antwort. Die haben wohl alle Zeit der Welt. Mal sehen wie lange ich noch warten muss. Ob die Bgen vor dem Lsg auch den sogenannten Bg Bonus Haben? Sehr erfreulich das es bei dir so gut gelaufen ist das schöpft Hoffnung.
Lg. tdy
 
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