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Betrifft Aussteuerung !

maja

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
6 Sep. 2006
Beiträge
1,262
Hallo UO's !

Tja ich habe mal eine Frage.
Dazu muß ich aber weiter ausholen.

Ich habe einen Wirbelbruch.
Die BG hat nun nach fast zwei Jahren den Unfall anerkannt.
Aber sie behauptet der Bruch sei nach 26 Wochen Regelzeit ausgeheilt.
Die andere Zeit der AU, ich meine den Rest von 78 Wochen sei meinen Vorschäden zu zu ordnen.
Und zwar der HWS und noch einen BSV.

Ich war aber die ganze Zeit auf diesem Bruch krangeschrieben.
Demnach dürfte ich doch gar nicht ausgesteuert sein ?

Oder zählt die Wirbelsäule als ein ganzes, egal welcher Abschnitt betroffen ist.

Würde mich über Hinweise freuen!


LG
Die Maja
 
Aussteuerung

Hallo Maja:rolleyes: ,

"Deine Maf..:mad:" hat bei Anschuldigen Deiner angeblichen Schadensanlage / vermeintlichen Vorschäden den VOLLBEWEIS anzutreten, dass diese Komponenten in rechtlich wesentlicher Weise kausal für Deinen Unfallschaden waren, siehe z.B. L2U117/00, LandesSG Sachsen. Lasse Dich von denen weder "aussteuern" noch abledern !

Das BG-liche Anbieten der "Aussteuer" (oder wie ?) solltest Du annehmen, wenn Du unter "die Haube" kommst:D Neee, Spaß beiseite !

Gibbus:cool:
 
Hallo Maja,

bevor ich jetzt *wieder* in den Garten fahre, schnell noch einen klitzekleinen Vermerk zur Aussteuer, die ja von der Krankenkasse vorgenommen wird und Dir jetzt den Gang zum AA ermöglicht um dann ein wenig Arbeits-losen-Geld zu beantragen ...

Wahrscheinlich werden die Dir anraten einen Rentenantrag zu stellen, nun ja da wirst halt nochmal in die Mühlen der Behörden gelangen ...

Hast Du auf Deinen Auszahlscheinen schriftlich, daß die 78 Wochen nur aufgrund einer einzigen Erkrankung zurückzuführen sind ?

ganz liebe fliedertigerische Grüße ohne Zickenprügel :eek: :eek: :eek:
 
Hallo Gibbus!

Das lief anders.
Die KK hat mich enfach nach 78 Wochen ausgesteuert.
Denn sie mußte ja in Vorkasse treten, weil der Unfall noch nicht anerkannt worden war.
Erst nach über 2 Monate nach der Austeuerung, habe ich jetzt diesen Wischbescheid bekommen.
Und jetzt lebe ich vom §125. Beim Arbeitsamt.
Mußte natürlich einen Renten-Antrag machen, war Donnerstag beim R-GA und am Freitag beim AA- GA .
Und das alles mit den Schöööönen Befunden aus meiner Lieblingsklinik dem Unfallkrankenhaus Berlin und dem ganzen Durcheinander.
Der Oberarzt Dr. David verfolgt mich noch in den Sarg.Bekomme bestimmt wegen ihm, nur noch ne Stelle auf der Müllkippe.
Möcht bloß mal wissen wie ich mir das verdient habe.
Auf Deutsch, warum der mich so gefressen hat.
Dann könnt ich wenigstens auf ETWAS Stolz sein.

Gruß
Maja
 
Hallo,

beim Bezug von Verletztengeld ist dieser Zeitraum nicht auf die Bezugsdauer des Krankengeldes anzurechnen.

Nach Art. 4 Nr. 3 Buchst. c des Verwaltungsvereinfachungsgesetzes vom 21. März 2005, das rückwirkend zum 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist, ist in § 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V das Wort "Verletzengeld" gestrichen worden. Somit ist nach § 48 Abs. 3 Satz 2 SGB V der Verletztengeldbezug nicht auf die Krankengeldbezugsdauer anzurechnen.

Als ich dies meiner Krankenkasse schrieb, kam sie ins Schwitzen und zahlte.

Stammt nicht von mir, sondern vom Bundessozialgericht. Entscheidung vom 08.11.2005 Az.: B 1 KR 33/03 R

Gruß
Gerd
 
Hallo Gerd!

Das wär ja der Hammer. Ich bin seit 3Monaten beim Arbeitsamt gemeldet und die ganze Zeit noch krank geschrieben.
Was mache ich denn jetzt ?

Maja
 
Hallo Maja

Ich weiß nicht ob ich da was falsch verstehe, aber du hast doch geschrieben das du beim AA einen § 125 Antrag gestellt hast oder ? Das bedeutet das das AA dich nicht vermitteln kann, aber dir Arbeitslosengeld II bezahlt bis Dein Rentenantrag genehmigt ist. Das war zumindest bei mir so. Das bei der KK die ganze Wirbelsäule zählt kann ich nicht genau beantworten, denn ich war auf Grund des Unfalles immer wieder längere Zeit Krank. Hauptsächlich jedoch wegen der Wirbelsäule. Allerdings habe ich sofort wie klar wurde das ich demnächst ausgesteuert werde, sofort einen Rentenantrag gestellt, denn wenn ich das nicht gemacht hätte, dann wäre ich jetzt nicht mehr versichert. Ich konnte mir keine freiwillige Versicherung leisten. Um versichert zu bleiben war die Vorraussetzung das ich einen R-Antrag stelle. Dies teilte mir meine KK jedoch erst mit dem Aussteuerungsbescheid mit. Dank meines Arbeitgebers habe ich schon vorher reagiert.
Mit dem AA hatte ich auch etwas Ärger, denn die hatten vermutlich keine Ahnung das es § 125 gibt und das es wirklich noch jemanden gibt der seit 15 Jahren ein und den selben Arbeitgeber hat, der nicht kündigt. Dies mußte auch mein Arbeitgeber mehrfach dem AA klar machen das ich nicht gekündigt bin und auch nicht werde. Aber zum Schluß lief alles glatt. Ich hoffe nur für Dich das der AA-Gutachter OK war, denn auf den kommt es an ob du in den § 125 reinfällst. Wie gesagt dann bist du nicht vermittelbar. Nachdem Dein Rentenbescheid durch ist mußt du sofort dies dem AA mitteilen und die holen sich dann das gezahlte Geld von der Nachzahlung bei der DRV zurück. Wie es mit der BG aussieht kann ich ncht sagen denn selbst nach fast 7 Jahren erkennen die die Unfallschäden noch nicht an und ich klage mir den Wolf. Bei mir ist es so das ich nachweislich keine Vorschäden hatte. Nun befinde ich mich vorm Landessozialgericht und bin gespannt wie es da läuft. Warte sehnsüchtig auf einen Gerichtstermin.

Liebe Grüße
 
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