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Besuchsfahrten zur REHA

derMeister

Mitglied
Registriert seit
5 Sep. 2009
Beiträge
62
Ort
Berlin
Hallo,

ich fahre am 28.12. zur REHA.

Weiß jemand von Euch ob die BG, Besuchsfahrten bezahlt ?
und wenn,wie oft ? und evtl. auch für die Kinder ?

Übernimmt die BG evtl. auch die Übernachtungskosten ?

Wie kann ich das beantragen oder nachfragen ?

Danke für Eure Hilfe
 
Hallo Meister,

nach 8 Wochen Reha bekommt man eine bezahle Heimfahrt, wenn die Reha noch mindestens weitere 4 Wochen dauert.
Das die Besucher eine Vergütung für ihre Aufwendungen bei einem Besuch erhalten, kann ich mir nicht vorstellen bzw. habe ich auch noch nichts gelesen und gehört.

MfG.
Pit
 
Hallo derMeister,


Na dann, viel Erfolg :)

Weiß jemand von Euch ob die BG, Besuchsfahrten bezahlt ? und wenn,wie oft ? und evtl. auch für die Kinder ?

Siehe Link.

Übernimmt die BG evtl. auch die Übernachtungskosten ?

Ich glaube nicht, weiß es aber nicht genau, da ich immer die Heimfahrten genutzt habe.

Wie kann ich das beantragen oder nachfragen ?

Nachfragen kannst du bei deiner BG, beantragen musst du es auch dort, natürlich schriftlich.

Lesen kannst du es hier:

http://www.dguv.de/inhalt/rehabilitation/documents/reise.pdf

Hoffe, dass hilft dir etwas weiter.

Guß Jens
 
Hallo der Meister,

lt. Infoblatt meiner BG werden zwei Besuchsfahrten im Monat für Familienangehörige bezahlt nach dem üblichen Tarif: 0,36 € für die ersten 10 km und 0,40 € für alle weiteren. Dazu muß die Reha aber mindestens 4 Wochen dauern. Übernachtungen sind, soviel ich weiß nicht erstattungsfähig.

Da ich die ersten Wochen während der Reha noch nicht mal laufen konnte und dementsprechend psychisch unten war, kam meine Frau jeden Tag (ich war relativ heimatnah in der Reha) und hat mir viel geholfen. Da dies durch die Rehaklinik als medizinisch sinnvoll bescheinigt wurde bekam ich einen großen Teil der Fahrtkosten ersetzt die meine Frau dadurch hatte.
Dafür hat sie ein Fahrtenbuch geführt, und wenn Parkgebühr angefallen sind, die Quittungen aufgehoben.

Ich denke das ist Verhandlungssache, rede mit deiner BG und lass dir die Besuche als notwendig von der Rehaklinik bestätigen. Auch wegen der Übernachtungen einfach mal fragen, weniger als nein geht nicht.

Viel Erfolg, erhol dich gut.

Viele Grüße
Ironman13/08
 
Hallo,

wichtig ist vielleicht, dass sich seit dem 6.8.2009 die Reisekostenordnung zumindest in der Kilometerpauschale geändert wurde und die genaue Regelung findest Du auf diesen Seiten, wo wir ausführlich darüber gesprochen haben.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo,
ich bin zwar neu hier, aber wir haben die Heimfahrten und auch Besuchsfahrten von der BG erstattet bekommen!
Áls es meinen Mann noch sehr schlecht ging, tägliche Besuchsfahrten und später nur noch zwei bis drei mal die Woche dann alle 14 Tage!
Es kommt glaub ich auch immer darauf an wie man mit der BG spricht und umgeht, bisher haben wir nur positive Erfahrungen mit der BG gemacht (hoffen natürlich das dies so bleibt!)
Einfach mal mit dem Dir zuständigen Sachbearbeiter von der BG sprechen!
LG
Lorelei
 
Positive Erfahrung bei unbekanntem Rechtsanspruch

... Es kommt glaub ich auch immer darauf an wie man mit der BG spricht und umgeht, bisher haben wir nur positive Erfahrungen mit der BG gemacht (hoffen natürlich das dies so bleibt!) ...
Hallo Lorelei,
es geht hier grundsätzlich nicht um Gefälligkeiten und Wohlwollen, sondern um die Ansprüche, die auch durchsetzbar sind.

Dass es in dem einen oder anderen Fall eine Ausnahme oder eine großzügige Vereinbarung mit einem Menschen auf der Gegenseite geben kann, ist zwar nicht ausgeschlossen, aber sich darauf zu verlassen ist meistens für das UO nachteilig.

Selbst wenn Du eine positive Erfahrung gemacht hast, ohne Deine Rechte zu kennen, basiert die Einschätzung als positiv auf eine persönliche Erwartungshaltung und Bewertung aber nicht auf das Wissen über den Rechtsanspruch. Dadurch können Dir Deine verbrieften Rechte beschnitten werden und Du würdest es noch gut finden.

Dass man auch mit den Gegnern die Gepflogenheiten des kultivierten Umgangs pflegt, sollte dagegen selbstverständlich sein.

Grüße
oohpss
 
Hallo oohpss,
also da wir von jetzt auf gleich in die Situation gekommen sind wie wohl jeder hier, war uns erstmal wichtig das mein Mann so weit es geht erstmal auf die Beine kommt!
Er lag 14 Tage zwischen den Welten und wir sind ja überaus froh das er lebt und miterleben durfte das sein Sohn im Januar diesen Jahres geboren wurde sowie sein nun drei jährige Tochter auch noch aufwachsen sieht!
Wir persönlich wollen nur unsere Existenz und unseren bisherigen Lebensstandard finanziell behalten und nicht in Harz 4 oder ähnliches fallen!
Uns hat bisher die Berufsgenossenschaft auf alle unsere Fragen eine konkrete Antwort gegeben und uns ausführlich erklärt was uns zusteht!
Von daher fanden wir es bisher nicht als notwendig diese als Gegner zu sehen, sondern versuchen mit diesen gemeinschaftlich zu arbeiten, da mein Mann nun aber durch den Unfall 80 % Gehbehindert sein wird und dieses lt der Begutachtenden und behandelnden Ärzte sich auch in Laufe der Zeit verschlimmern wird, konnten wir bisher in keinster Weise irgendwas schlechtes über die Berufsgenossenschaft sagen oder aber sonst irgendwie!
Wir fühlen uns weder hintergangen noch sonstwas, ganz im Gegenteil sie gibt uns noch Tipps und Ratschläge
Sie persönlich sagt uns was wir beantragen können und wie alles laufen kann wie die Satzungen sind und soweiter!
Selbst bei Recherche sind wir richtig beraten worden und es waren die Rechte die uns zustanden!
Deswegen kann ich nur empfehlen einfach mal beim Sachbearbeiter nachzufragen wie die Regelung ist, denn diese kann z.B. durch akute psychische traumatische Einschränkungen Erhöht sein und somit kann man wie es bei uns der Fall war jeden Tag bezahlt bekommen, teilweise auch mit Übernachtungsmöglichkeit!
Die BG beisst nicht und gibt schon Auskunft, dazu sind sie verpflichtet!

LG
Lorelei
 
Wir persönlich wollen nur unsere Existenz und unseren bisherigen Lebensstandard finanziell behalten und nicht in Harz 4 oder ähnliches fallen!

DAS wollen wir ALLE hier !
Leider wird das den meisten hier seeeeeeeehr schwer gemacht ! :(

Schön, daß Du so gute Erfahrungen mit Deiner BG gemacht hast ! Das scheint die absolute Ausnahme zu sein !

Ich finde es wirklich erstaunlich, daß Deine SBin Dich auf Ansprüche hinweist, ich bin mir sicher, daß mir das bei meiner BG nicht passiert ! Hätte ich hier nicht gelesen, daß ich Fahrtkosten beantragen kann, hätte ich die nie bekommen !

Ich hoffe für Dich, daß die Situation weiterhin so positiv bleibt ! Und daß Dir nicht irgendwann (oder vielleicht schon jetzt ?) irgendwelche Ansprüche verloren gehen ! Damit Ihr Eure Existenz behaltet !

Alles Gute für Euch !
 
... Uns hat bisher die Berufsgenossenschaft auf alle unsere Fragen eine konkrete Antwort gegeben und uns ausführlich erklärt was uns zusteht!
Hallo Lorelei,
eigentlich müsste es doch Dir aus soi gehen wie alle anderen: Da Du keine Fachfrau bist, kannst Du das nicht sicher wissen.
Oder Du bist eine Fachfrau, dann kannst Du die BG darauf hinweisen und die bestätigen Dir das.
... bisher nicht als notwendig diese als Gegner zu sehen, ...
Wenn ich von Gegner schreibe, dann nur zur eindeutigen Unterscheidung und weil es der Rolle entspricht. Es ist schließlich eine "Auseinandersetzung" um die Verteilung beschränkter Ressourcen.
... sondern versuchen mit diesen gemeinschaftlich zu arbeiten, ....
Das versuchen sicherlich die meisten UO.
Und die BGs werden argumentieren, dass ihre Verantwortung bezüglich gemeinschaftlicher Regelungen noch größer ist, da sie ja die Gemeinschaft aller beachten müssen.
... ganz im Gegenteil sie gibt uns noch Tipps und Ratschläge ...
Wenn Du Dich durch die Unmasse von Beiträgen liest, dann bekommen praktisch alle irgendwann Tipps und Ratschläge. Die können dann auch mal sein: "Geben Sie endlich Ruhe, das wird bei Ihnen sowieso nichts." oder "Da müssen sie sich an ihre Krankenkasse wenden, damit sie das bewilligt bekommen."
Selbst bei Recherche sind wir richtig beraten worden und es waren die Rechte die uns zustanden!
Ich verstehe weiterhin nicht, woher Du als Nichtfachfrau weist, dass die Angaben den zustehenden Rechten entsprach, wenn Du Deine Rechte nicht kanntest.
Andererseits verstehe ich kaum, warum Du Deine Rechte überprüfst, soweit Du das gemacht hast, wenn Du davon überzeugt warst, dass Dir alles zugestanden wurde, was Dir zustand.
- confused -
... Deswegen kann ich nur empfehlen einfach mal beim Sachbearbeiter nachzufragen wie die Regelung ist, denn diese kann z.B. durch akute psychische traumatische Einschränkungen Erhöht sein und somit kann man wie es bei uns der Fall war jeden Tag bezahlt bekommen, teilweise auch mit Übernachtungsmöglichkeit! ...
Aber wie soll man nachfragen, wenn man nicht weiß, dass die psychischen traumatischen Einschränkungen (des UO oder der Angehörigen?) einen solchen Anspruch begründen?
Man muss doch erstmal wissen, wegen was man nachfragen kann, bevor man nachfragt.
Sonst rufen bei denen ja jeden Tag 1000e an und fragen, ob sie als Angehöriger auch eine Physiotherpaie bekommen können, weil die ganze Angelegenheit mit dem Unfall des Angehörigen zu Verspannungen führt oder man fragt an, ob die BG eine "Kinderaufsicht" organisiert, weil man seinen Angehörigen in der Reha besuchen will und die Kinder nicht mit können oder ob die einen Schneewegräumdienst organisieren, weil das sonst immer das UO gemacht hat.
Die BG beisst nicht und gibt schon Auskunft, dazu sind sie verpflichtet!
Na ja, wenn Du in den FAQ-Bereich schaust und die ganzen Urteile siehst, dann entsteht schon der Eindruck, dass die eine oder andere BG zu beißen versucht.
Und die Verpflichtung zu einer Auskunft, sagt noch nichts zur Qualität einer Auskunft.

Aber wie auch andere schon bemerkten, nicht alle sind gleich und manchmal braucht es eine Portion Glück oder man beeindruckt die "Partner" in dem man die gleich am Anfang mit Anfragen und Anträgen überfrachtet. Bei Dir hat es ja offensichtlich geklappt.

Grüße
oohpss
 
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