... Uns hat bisher die Berufsgenossenschaft auf alle unsere Fragen eine konkrete Antwort gegeben und uns ausführlich erklärt was uns zusteht!
Hallo Lorelei,
eigentlich müsste es doch Dir aus soi gehen wie alle anderen: Da Du keine Fachfrau bist, kannst Du das nicht sicher wissen.
Oder Du bist eine Fachfrau, dann kannst Du die BG darauf hinweisen und die bestätigen Dir das.
... bisher nicht als notwendig diese als Gegner zu sehen, ...
Wenn ich von Gegner schreibe, dann nur zur eindeutigen Unterscheidung und weil es der Rolle entspricht. Es ist schließlich eine "Auseinandersetzung" um die Verteilung beschränkter Ressourcen.
... sondern versuchen mit diesen gemeinschaftlich zu arbeiten, ....
Das versuchen sicherlich die meisten UO.
Und die BGs werden argumentieren, dass ihre Verantwortung bezüglich gemeinschaftlicher Regelungen noch größer ist, da sie ja die Gemeinschaft aller beachten müssen.
... ganz im Gegenteil sie gibt uns noch Tipps und Ratschläge ...
Wenn Du Dich durch die Unmasse von Beiträgen liest, dann bekommen praktisch alle irgendwann Tipps und Ratschläge. Die können dann auch mal sein: "Geben Sie endlich Ruhe, das wird bei Ihnen sowieso nichts." oder "Da müssen sie sich an ihre Krankenkasse wenden, damit sie das bewilligt bekommen."
Selbst bei Recherche sind wir richtig beraten worden und es waren die Rechte die uns zustanden!
Ich verstehe weiterhin nicht, woher Du als Nichtfachfrau weist, dass die Angaben den zustehenden Rechten entsprach, wenn Du Deine Rechte nicht kanntest.
Andererseits verstehe ich kaum, warum Du Deine Rechte überprüfst, soweit Du das gemacht hast, wenn Du davon überzeugt warst, dass Dir alles zugestanden wurde, was Dir zustand.
- confused -
... Deswegen kann ich nur empfehlen einfach mal beim Sachbearbeiter nachzufragen wie die Regelung ist, denn diese kann z.B. durch akute psychische traumatische Einschränkungen Erhöht sein und somit kann man wie es bei uns der Fall war jeden Tag bezahlt bekommen, teilweise auch mit Übernachtungsmöglichkeit! ...
Aber wie soll man nachfragen, wenn man nicht weiß, dass die psychischen traumatischen Einschränkungen (des UO oder der Angehörigen?) einen solchen Anspruch begründen?
Man muss doch erstmal wissen, wegen was man nachfragen kann, bevor man nachfragt.
Sonst rufen bei denen ja jeden Tag 1000e an und fragen, ob sie als Angehöriger auch eine Physiotherpaie bekommen können, weil die ganze Angelegenheit mit dem Unfall des Angehörigen zu Verspannungen führt oder man fragt an, ob die BG eine "Kinderaufsicht" organisiert, weil man seinen Angehörigen in der Reha besuchen will und die Kinder nicht mit können oder ob die einen Schneewegräumdienst organisieren, weil das sonst immer das UO gemacht hat.
Die BG beisst nicht und gibt schon Auskunft, dazu sind sie verpflichtet!
Na ja, wenn Du in den FAQ-Bereich schaust und die ganzen Urteile siehst, dann entsteht schon der Eindruck, dass die eine oder andere BG zu beißen versucht.
Und die Verpflichtung zu einer Auskunft, sagt noch nichts zur Qualität einer Auskunft.
Aber wie auch andere schon bemerkten, nicht alle sind gleich und manchmal braucht es eine Portion Glück oder man beeindruckt die "Partner" in dem man die gleich am Anfang mit Anfragen und Anträgen überfrachtet. Bei Dir hat es ja offensichtlich geklappt.
Grüße
oohpss