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Bestimmung der Invalidität welcher arzt

Marcel1978

Nutzer
Registriert seit
25 Juli 2008
Beiträge
1
Hallo erstmal, Hoffe mir kann jemand Helfen.
Hatte am 09/2006 ein schweren verkersunfall, und lag 60Tage im krankenhaus. Diagnose:Kalkaneusmehrfragmentfraktur(Entenschnabefraktur Fersenbein) nach entlassung mußte ich zur weiterbehantlung zu mein hausarzt,da man immer noch bis auf den knochen schauen konnte und jeden tag neuen verband.Bis heute ist die wunde noch nich ganz zu und ich habe stendige schmerzen und kann so gut wie nicht lange stehen.

Habe eine private Unfallversicherung,aber über meine eltern bei der Züricher,habe auch alles geltent gemacht wie es in der agb steht.Nun bekomme ich schon zeit einem jahr immer wieder den selben fragebogen den mein arzt ausfüllen soll.Und zwar geht es da um die feststellung einer dauernden beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen leistungsfähigkeit als unfallfolge (invalidität) was er auch gemacht hat.Aber da wo sie halt wissen wollen,ob hierdurch eine dauernde beeinträ.des körperteils eigetreten ist hat mein arzt hingeschrieben noch nicht zu beurteilen.
Dann habe ich das gleiche teil nochmal von meiner versicherung bekommen mein arzt füllte es wieder aus "ABER diesmal mit einem extra attest da steht halt das eine starke Wundheilungsstörung nach trümmerfraktur bestehet und das auf dauer mit einschränkung zu rechnen ist,so das ein dauerschaden angenommen werden kann,auch derzeit begutachtet werden kann. Darauf kam zurück Ich soll doch bitte zu ein Facharzt gehen da mein arzt ein Praktischer arzt ist.Und das fällt den fast 2jahre später ein.Und meine frist ist ja auch jetzt am 14.09.rum. So und letzte woche war ich bei einem Facharzt,und zwar der der mich operiert hat aber er füllte es genauso aus und schrieb noch frühstens zu beorteilen in 6monaten.Das versteh ich alles nicht mehr. Also ich weiß nicht ob man das alles jetzt so verstanden hat was ich eigentlich will? Weiß echt nicht mehr weiter.

Gruß Marcel
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Marcel,
also erstmal welche allgemeinen Versicherungsbedingungen sind vereinbart.

Du hast Unfall gemeldet.
Du hast den Krankenverlauf abgewartet und regelmäßig Deine Berichte ausgefüllt vom Arzt an die Versicherung geschickt.

So weit so gut.

Es geht jetzt letzten Endes um den bei Dir verbleibenden Dauerschaden, sprich Invalidität.

In der Regel wird das erste Mal nach ca. 15 MOnaten nach Unfall eine Begutachtung vorgenommen, ist bei Dir nicht gemacht worden, es ist hier mehr oder weniger über die Fragbögen abgehandelt worden.

Um einen Dauerschaden festhalten zu können haben die Versicherungen bis 3 Jahre nach Unfall zeit, diesen feststellen lassen zu können.
Mit der letzten Begutachten wird dann entweder eine Funktionsbeeinträchtigung / Dauerschaden etc. festgestellt und wenn alles gut geht auch reguliert.

Die drei Jahre sind bei Dir ja noch nicht um. Auch Du kannst eine Begutachtung in's Leben rufen, allerdings dann auf Deine Kosten.

Schau mal in Deine Bedingungen rein was da so vereinbart ist.

Viel Glück und hoffentlich bald Besserung für Dich.

Reikja
 
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