Ich hatte im Dezember 2005 einen unverschuldeten Unfall mit dem Fahrrad. Dabei zog ich mir Tossy 3 an der linken Schulter zu. Die gegnerische Versicherung hat Schmerzensgeld, Verdienstausfall etc. anstandslos bezahlt. Ich habe damals alles über meinen Anwalt abgewickelt.
Jetzt habe ich aber auch noch eine private Unfallversicherung bei der ich einen bleibenden Schaden geltend machen möchte. Mein Arm ist in der Bewegung stark eingeschränkt. Die Versicherung hat mir jetzt geschrieben, dass sie die hiesige Uniklinik mit der Begutachtung beauftragt hat. Jetzt meine Frage, soll ich jetzt besser wieder zum Anwalt gehen? Oder erst einmal warten, was bei dem Gutachten rauskommt und dann zum Anwalt?
Ich habe auch bei der Versicherung nachgefragt, ob ich meinen Verdienstausfall ersetzt bekomme, wenn ich mir z.B. Urlaub nehmen muss. Die Antwort war "nein", ich könnte aber Fahrkosten geltend machen. Stimmt das so? Vielen Dank schon einmal für Eure Hilfe.
Jetzt habe ich aber auch noch eine private Unfallversicherung bei der ich einen bleibenden Schaden geltend machen möchte. Mein Arm ist in der Bewegung stark eingeschränkt. Die Versicherung hat mir jetzt geschrieben, dass sie die hiesige Uniklinik mit der Begutachtung beauftragt hat. Jetzt meine Frage, soll ich jetzt besser wieder zum Anwalt gehen? Oder erst einmal warten, was bei dem Gutachten rauskommt und dann zum Anwalt?
Ich habe auch bei der Versicherung nachgefragt, ob ich meinen Verdienstausfall ersetzt bekomme, wenn ich mir z.B. Urlaub nehmen muss. Die Antwort war "nein", ich könnte aber Fahrkosten geltend machen. Stimmt das so? Vielen Dank schon einmal für Eure Hilfe.