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Besser zum Anwalt?

Jerry105

Nutzer
Registriert seit
24 Apr. 2007
Beiträge
6
Ich hatte im Dezember 2005 einen unverschuldeten Unfall mit dem Fahrrad. Dabei zog ich mir Tossy 3 an der linken Schulter zu. Die gegnerische Versicherung hat Schmerzensgeld, Verdienstausfall etc. anstandslos bezahlt. Ich habe damals alles über meinen Anwalt abgewickelt.
Jetzt habe ich aber auch noch eine private Unfallversicherung bei der ich einen bleibenden Schaden geltend machen möchte. Mein Arm ist in der Bewegung stark eingeschränkt. Die Versicherung hat mir jetzt geschrieben, dass sie die hiesige Uniklinik mit der Begutachtung beauftragt hat. Jetzt meine Frage, soll ich jetzt besser wieder zum Anwalt gehen? Oder erst einmal warten, was bei dem Gutachten rauskommt und dann zum Anwalt?
Ich habe auch bei der Versicherung nachgefragt, ob ich meinen Verdienstausfall ersetzt bekomme, wenn ich mir z.B. Urlaub nehmen muss. Die Antwort war "nein", ich könnte aber Fahrkosten geltend machen. Stimmt das so? Vielen Dank schon einmal für Eure Hilfe.
 
Hallo Jerry,

erst mal das Gutachten abwarten und sehen was rauskommt (du musst ja erst mal wissen gegen was dein Anwalt vorgehen soll, jedes Gespräch vorher mit einem RA ist rausgeschmissenes Geld).

Zum Verdienstausfall: Schau mal in den AUB der Versicherung nach. Bei meiner steht z. B. drin:

"Der Versicherte hat sich von den vom Versicherer beauftragten Ärzten untersuchen zu lassen. Die notwendigen Kosten einschließlich eines Verdienstausfalls trägt der Versicherer."

Also müsstest du den Verdienstausfall ersetzt bekommen. Wenn du natülich Urlaub einreichst, hast du keinen Verdienstausfall. Ein Tag unbezahlter Urlaub ist eher geltend machbar. Dann kannst du den Verdienstausfall auf Heller und Pfennig (Euro und Cent) nachweisen.

Schau mal genau nach ob du dazu was in den Versicherungsunterlagen findest.

Gruß Jens
 
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