Hallo,
mein Antrag auf Erstattung eines Privatgutachtens zum zwecke der Widerlegung und Erschütterung, ist trotz substantiierter Darlegung von Zweifeln und Mängeln (laut Gericht selbst) wegen "Mutwilligkeit" abgelehnt worden(PKH bereits bewilligt).
Mein Anwalt wollte für das Beschwerdeverfahren trotz PKH Antrag (für Beschwerdeverfahren) seine Gebühren im Voraus haben. Diese kann ich logischerweise nicht bezahlen, sonst hätte ich ja auch nicht PKH beantragt.
Nun bin ich auf mich alleine gestellt und muss die Beschwerde selbst einreichen.
Ich brauche nützliche Tipps, was ich machen könnte.
Kann jemand mit Rat und Tat helfen?
Frist läuft ende nächster Woche ab, Schriftsätze habe ich absende bereit bereits fertig. Vielleicht kann jemand noch einen Tipp zur Argumentation bei "unterstellter" Mutwilligkeit, seitens des Gerichts geben.
Ist ja ein beliebtes "Totschlagargument" wenn man sonst nicht weiter weiß.
Interessant zu diesem Thema ist der BGH, Beschluss v. 20. 12. 2011, VI ZB 17/11
Danke im Voraus
mein Antrag auf Erstattung eines Privatgutachtens zum zwecke der Widerlegung und Erschütterung, ist trotz substantiierter Darlegung von Zweifeln und Mängeln (laut Gericht selbst) wegen "Mutwilligkeit" abgelehnt worden(PKH bereits bewilligt).
Mein Anwalt wollte für das Beschwerdeverfahren trotz PKH Antrag (für Beschwerdeverfahren) seine Gebühren im Voraus haben. Diese kann ich logischerweise nicht bezahlen, sonst hätte ich ja auch nicht PKH beantragt.
Nun bin ich auf mich alleine gestellt und muss die Beschwerde selbst einreichen.
Ich brauche nützliche Tipps, was ich machen könnte.
Kann jemand mit Rat und Tat helfen?
Frist läuft ende nächster Woche ab, Schriftsätze habe ich absende bereit bereits fertig. Vielleicht kann jemand noch einen Tipp zur Argumentation bei "unterstellter" Mutwilligkeit, seitens des Gerichts geben.
Ist ja ein beliebtes "Totschlagargument" wenn man sonst nicht weiter weiß.
Interessant zu diesem Thema ist der BGH, Beschluss v. 20. 12. 2011, VI ZB 17/11
Danke im Voraus