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Beschwerde bei ZBFS

oerni

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2006
Beiträge
5,224
Ort
Bayrisch-Schwaben
Hallo @,

hatte Verschlechterungsantrag bei ZBFS gestellt über Arzt.
Bisher GdB 60, Arzt meinte GdB 100 und G

Antrag abgelehnt, weiterhin GdB 60

Widerspruch mit neuen Krankheiten (BK), Einzel GdB jetzt bei 180, aber
dennoch weiterhin GdB 60.

Klage bei SG eingereicht und gleichzeitig Beschwerdebrief an Präsidenten des ZBFS geschrieben.

Folge:
stellv. ärztliche Direktorin ruft bei antragstellenden Arzt und bei mir an.
Den Arzt macht sie zur Schnecke, weil er ggf. falsche Angaben gemacht haben soll,
mich fragt sie aus und meint ich soll mir doch einen Herzkatheter einsetzen lassen, wenn es mir so schlecht geht.

Spinnt Frau Doktor oder für wenn hält sie sich?
Auch wenn Sie Kardiologin ist, sollte sie aufpassen was sie tut.

Sie gibt zu, dass die bisherige Bewertung nicht passt.:mad:

Was lernt man daraus: Eine Beschwerde beim Präsidenten einer Sozialbehörde kann helfen.
 
Hallo Oerni,

die Verhältnisse bei den Versorgungsämter sind besten bekannt
und auch keine Einzelfälle.

Ich schätze mal, dass 90 % der Bescheide nicht Umfangreich den
Gegebenheiten entsprechen.

Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist noch ein weiteres Mittel
um ggf. einwenig Saub aufzuwirbeln.


Nochmals hierzu 12jannis05 ehem. Userin (Richterin)

Zunächst zum SMD und VÄD:

Bei den Versorgungsämtern ist dies ebenso, dort heißt es nur versorgungsärztlicher Dienst (VÄD).

Dort sind die Beratungsärzte Angestellte der RV bzw. der Versorgungsämter (meist beim Landesversorgungsamt).

Die Qualifikation ist mehr schlecht als recht. Meist sind es Mediziner, die nur Teilzeit arbeiten wollen und können, Mütter nach der Familienphase, Mediziner, die sich das Risiko oder den Stress einer eigenen Praxis nicht antun oder die einfach zu schlecht für den freien Markt sind.

Wer lange genug bei den SMD´s oder VÄD´s war - das behaupte ich - kann schlicht nicht mehr auf Patienten losgelassen werden.

Dass dies so ist, wissen mittlerweile die meisten Richter. Ich - und viele meiner Kollegen - haben die SMD-/VÄD-Stellungnahmen nur noch gelesen, um einen weiteren Beitrag für unser geplantes Buch: "Die gröbsten Lacher des SMD/VÄD" zu finden. Manchmal habe wir die Pamphlete nicht mal mehr an die Klägerseite rausgeschickt, wenn sie zu unverschämt waren.

Dies, weil wir wissen, dass sich die Kläger darüber aufregen und dann noch mehr Angst haben. Nur manchmal habe ich etwas dazu geschrieben, um von der Beklagten schon vor der Verhandlung einen außergerichtlichen Vergleich zu bekommen. Dann war es immer hilfreich dem Sachbearbeiter konkret deutlich zu machen, dass ich auch gemerkt habe, dass das, was der SMD schreibt, Blödsinn ist. Wenn ich dazu keine Zeit hatte oder es mir einfach zu blöd war, habe ich die Akte nochmal an den Gutachter zur ergänzenden Stellungnahme geschickt, damit der dem SMD/VÄD die Meinung geigt. Außerdem: die Sachbearbeiter der Versicherer oder des Versorgungsamtes haben sich selbst oft geschämt für den Unsinn, der da in den Stellungnahmen stand.

Quelle:
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?p=145724#post145724


Willkür beim VA........

W. Info:
http://www.swp.de/hechingen/lokales/burladingen/VdK-klagt-das-Versorgungsamt-an;art5604,1125277


Grüße

Siegfried21
 
Hallo Siegfried,

Danke für Deine Antwort.

Mein Arzt der den Antrag unterstützt hat, kennt die Praxis des ZBFS, er ist selbst Gutachter. (ZBFS und SG)
Er kennt auch die Chefärztin des ZBFS von Schulungen und Vorträgen.

Die Zustände sind grafierend und gehören in den Medien pupliziert.
 
Genau Siegfried, ich war bei einem Psychologen der war geschätzte
75 - 80 Jahre alt in seinem Einfamilienhaus am Stadt Rand. Untere Etage
waren zwei Praxiszimmer in Wohnzimmerathmosphäre.
Sprechstundenhilfe war seine ebenso alte Frau. Im Einladungschreiben
zum Gutachter Termin stand "bitte nicht vor 10.30 kommen".
Gerätschaften und Ausstattung dürfte noch aus dem dritten Reich
gewesen sein. Vom aktuellen Stand der Wissenschaft sehr weit entfernt...
aber da war ich noch "jung" und unverbraucht und hab dies so hingenommen.

Wir sind noch dabei das Gutachten auszubügeln im Rahmen § 109 Gutachtertermin bis irgendwann 2014.

Das Hauptgutachten hat ein Internist erstellt der auch weit entfernt
vom aktuellen Stand der Wissenschaft war und in meinem Fall kommt es
wirklich auf den Stand der Wissenschaft an, da Organspende und hier
tut sich ständig einiges.
 
Aufklärung über das zusammenzählen von GdB

1 x 10 + x mal 10 macht immer nur 10 GdB
1 x 20 + x mal 20 oder 10 macht nur Gesamt 20 GdB
1 x 30 + x mal 10 oder 20 es bleibt bei 30
ab 30 GdB wird der Höchste GdB Wert genommen und die weiteren Werte ab 30 zur Hälfte addiert
z.b. 40 + 15 (30) + 15 (30) = 70 GdB egal ob da noch 10 x 10 / 20 die zählen dann nicht mehr.

Deshalb wird ein Versorgungsamt auch immer versuchen nur max 20 GdB zu geben, da diese im Prinzip nicht gewertet werden.
 
Hallo @,


neues aus der Anstalt.

Fr. Dr. L (direktorsche Ärztin des Versorgungsamtes in Bayreuth) fragte micht am Telefon:
Was bringt mir der Unterschied von 70 zu 80 %

Wenn es doch so uninteresandt ist, kann Sie mir doch einfach 80 geben.

Oder was ist Eure Meinung?
 
Hallo @,


neues aus der Anstalt.

Fr. Dr. L (direktorsche Ärztin des Versorgungsamtes in Bayreuth) fragte micht am Telefon:
Was bringt mir der Unterschied von 70 zu 80 %



Hallo Oerni,
du hättest Frau Dr. L. einfach mal fragen soll seit wann der Anspruch auf die Feststellung des GdB von der Begründung der Notwendigkeit, davon auch unmittelbar einen Vorteil ziehen zu können, abhängt! :rolleyes:

Falls sie dir dann sogar ein Datum genannt hätte, hättest die dir sicher auch die Rechtsgrundlage dazu schriftlich mitteilen können. ;) :D :p

VG DH
 
Der Staat hilft nicht den Schwachen

Hi @,

heute war ich mit einer Bekannten beim VDK zur Beratung.

Toller Reinfall - SB meinte Bekannte sollte Klage beim SG zurück nehmen und Verschlechterungsantrag in ½ Jahr stellen.

Deprimiert sind wir wieder nach Hause gefahren.

Ich meine ja die Bekannte hätte Anspruch auf mind. GdE 50, ZBFS gibt max 30.

In Bayern gehen die Uhren eben anders, da muss der Kranke zuerst im Grab liegen,
um dann den Antrag für Behinderung stellen.
Eventuell bekommt man dann so um die 49,99 % - ab 50 gibt es ja Vorteile (falls man davon Reden kann)

Ich meine das ZBFS in Bayern kann zu machen, dann hätten wir ein paar "Blindgänger" weniger!
 
Der Dumme ist doch derjenige, der über Jahrzehnte in die Sozialsysteme einbezahlt hat.

Befinde mich gerade in einer ähnlichen Situation mit dem ZBFS auch hier in Bayern. Ich habe seit 2009 einen GdB von 30 und seit über einem halben Jahr habe ich Vorhofflimmern als Erstdiagnose. Zwei Ablationen brachten keinen Erfolg bzw. seit dem habe ich permanent Extrasystolen. Die Wiedereingliederung musste ich noch in der ersten Woche wegen eines erneuten Anfalls abbrechen (Intensivstation).

Das ZBFS hat meinen Verschlechterungsantrag nach vier Wochen abgelehnt bzw. eine Neufeststellung abgelehnt. Man begründet es damit, dass keine wesentliche Verschlechterung vorliegen würde. Ich habe jetzt über den VDK Widerspruch eingelegt, aber jetzt zeichnet schon das nächste Problem ab:

In der Rehaklinik versucht man mir vorzugeben, dass ich arbeitsfähig bin. In jedem EKG sind natürlich Herzrythmusstörungen festgestellt worden und das Belastungs-EKG habe ich auch nicht geschafft. Bin schon jetzt auf die Fehler im Entlassungsbericht gespannt. Das ZBFS wartet genau diesen Bericht ab, das Ergebnis kann ich mir jetzt schon bildlich vorstellen.

Die hiesige Sozialberaterin faselt nur etwas von einem Aufhebungsvertrag nach fast 40 Jahren Betriebszugehörigkeit. Wenn ich arbeitsunfähig sein sollte, dann kann das doch jemand attestieren und schriftlich festhalten, oder etwa nicht?

Die wissen ganz genau, dass ich mit meinen 60 Jahren im Spätsommer vorzeitig in Rente gehen würde, wenn ich einen GdB von 50 bekäme und genau das gilt es abzuwehren.
Statt dessen soll ich jetzt in einer Flut von Verwaltungsakten absaufen und währenddessen optimalerweise noch sozialverträglich ableben.

Das ist inzwischen die Realität in diesem Land.
 
Hilfe vom VDK

Hallo Glanzi,


der VDK ist nur so gut wie seine Mitarbeiter.

Ich weis das man dann eine Klage unterstützt, wenn etwas raus kommt d.h.
wenn der VDK dann z.b. Lobenswert in der Zeitung erwähnt wird.

Bei "Kleinkram" kommt in der Regel nichts Positives für den Verein raus, der Kranke tritt auch hier in den Hintergrund.

Resümee:
Die Bekannte nimmt die Klage zurück und wird auch in einem ½ J keinen Neuantrag stellen.

Gewonnen hat damit das ZBFS!
 
Hallo oerni,

wünsche Dir und allen anderen hier erst einmal einen schönen, schmerzfreien Tag.

Auch ich habe mit dem Versorgungsamt(bei mir Landshut) in Sachen meiner GDB und Merkzeichen zu kämpfen. Bei mir geht es um die Anerkennung des Merkzeichens aG bzw dem Bayern-aG. Einen GDB von 90 ist bei mir anerkannt worden sowie das Merkzeichen G.

Nun habe ich einen Erhöhungsantrag auf einen GDB 100 und Anerkennung des Merkzeichens aG bzw. B gestellt. Dieses wurde von Landshut mit der Begründung abgelehnt, dass ich keinen Anspruch auf diese Merkzeichen habe und dies durch den Beratungsarzt nach Studie meiner Unterlagen getragen wird.

Habe nach der Ablehnung einen Widerspruch eingelegt mit der Begründung, dass ich mich wegen meines chronischen Schmerzsyndroms( Stärke III nach Gebershagen sowie Mainzer Stadieneinteilung(Schmerzpatienten wissen was ich damit meine und für alle anderen: das ist die höchste Stadieneinteilung die es gibt)) kaum noch laufen kann und ich, wenn ich mal unterwegs bin, auf mein Kfz angewiesen bin und beim Parken keine weiten Wegstrecken bewältigen kann und deshalb auf das Merkzeichen aG bzw. B angewiesen bin.

Dieser Widerspruch ist nun beim Landesversorgungsamt Augsburg angekommen und die haben mir geschrieben, dass ich mich noch etwas gedulden soll bis sie mit der Bearbeitung fertig bin.

Ich habe schon bei meinem Erhöhungsantrag darauf hingewiesen, dass ich keinesfalls mit einer Begutachtung nach Aktenlage einverstanden bin und dennoch haben die es so gemacht.

@ oerni,

kannst Du mir per PN einen Ratschlag geben wie ich eventuell einen Beschwerdebrief an den Präsidenten des ZBFS gestalten soll? Danke schon im voraus!

VG pswolf
 
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