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Bescheid über Grad der Behinderung

spm007

Nutzer
Registriert seit
14 Okt. 2010
Beiträge
9
Ort
53567 Buchholz/ Wallau
Hallo an alle,

habe Bescheid bekommen vom Amt für soziale Angelegenheiten. Durch eine Kreissägenverletzung habe ich den Daumen bis zum ip Gelenk verloren , den Zeigefinger habe ich noch 1 cm vom Grundgelenk aus und der Mittelfinger ist replantiert worden im ip Gelenk, dieses Gelenk bleibt steif.

nun habe ich Bescheid bekommen das der GdB 20 beträgt, es ist kein Gutachten gemacht worden sondern nur durch ärztliche unterlagen entschieden.

Habe 2 Fragen:

1. Was bringen mir die 20 ?
2. Soll ich Einspruch einlegen, in der Hoffnung mehr zu bekommen?


Wer kann mir weiterhelfen

Grüße, spm007
 
Hallo spm,

sind diese 20% vom Versorgungsamt? Also 20% Schwerbehinderung?

Dann würde ich Widerspruch einlegen. Ist es Deine "Arbeitshand"?

Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo spm,

also mit 20% kannst Du nicht viel anfangen, ich würde es mit einem Widerspruch auf jeden Fall versuchen.

War es ein Arbeitsunfall?

Gruß
Kai-Uwin
 
Hall Kai -Uwe
Es war ein Arbeitsunfall.
War aber von der BG aus noch nicht beim Gutachter da ich noch nicht am arbeiten bin, fange erst nächste Woche mit dem Hamburger Modell an.
 
Hallo spm007,

wie Kai-Uwin schon schreibt bringt dir das eigentlich nichts, das Einzige was du hier tun kannst über den Wiederspruch 30% zu erreichen und damit dann eine Gleichstellung beantragen (benutze hierzu unsere Suchfunktion = Gleichstellung eingeben).

Die BG wartet erstmal deine Arbeitserprobung ab und dann wird sie dich zum Gutachter schicken um deine MDE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) zu ermitteln.

Viele Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrau
 
Hallo,

bekommst du auch was vom OLG?

Aber ich glaube um da eine Grundrente zu bekommen brauchst du schon 25 %.

Ich würde erstmal Widerspruch einlegen und Akteneinsicht.

Gib es für solche Verletzungen nicht auch eine Tabel für die%?


gruß Teufelchen
 
Für den Verlust des Daumens erhält man 20% MdE von der BG.
Bei Verlust des Endglieds und halben Grundglieds kriegste 15%.
Beim Grundglied sind es 10%.

Versteifung des Mittelfingers könnte 10% MdE bringen.

Für den Zeigefinger kriegste leider nichts:mad:.


Auf 30% GdB wirste wohl im Schwerbehindertenrecht nicht kommen.

Höchster Wet ist der Daumen, der aber keinen solchen von 30% alleine errreicht (weder im Schwerbehinderten noch im Recht der gesetzl Unfallversicherung). Die kleinen 10er Werte werden beim Gesamt GdB nicht berücksichtigt.

Aber vielleicht gehts dir ja psychisch nicht so gut, weil du deinen Daumen verloren hast?
 
Hallo

Na wen geht es denn schon gut ,wenn man in seiner Bewegung eingeschränkt ist ?
Mir nicht habe das auch mit angegeben im Gutachten.Man muß doch immer zurück stecken ob es im normalen Leben ist oder an der Arbeit.
Wenn es da was zu verteilen gibt, sind doch die dran die viel machen können.
Was du nicht mehr kannst oder ?

Gruß marki
 
Guten Abend zusammen,

erst mal vielen Dank für eure Vorschläge.

Denke ich werde euren Rat befolgen und Wiederspruch einlegen, habe noch 3 Wochen Zeit.


grüße, spm007
 
hallo,
ich weiß zwar nicht wie weit du mit deiner geschichte inzwischen bist,
kann dir und jedem aber nur empfehlen, einen dir gewogenen D-Arzt zu suchen/ finden,
der deine Situation versteht, und nicht BG Arzt ist
viel Glück,
griseldisel
 
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