@ an Alle,
war euch allen bekannt, dass bei Abschluss einer solche Versicherung auch die früheren Kuren angegeben werden müssen
.
Der Bundesgerichtshof hat dazu ein Urteil gefällt. Wer bei Abschluss einer solchen Versicherung unterlässt die früheren Kuren mitzuteilen ,handelt arglistig.
Ein Mann hatte eine Kur nicht angeben und die Versicherung braucht jetzt keinen Cent zu zahlen aus der vereinbarten Rente.Die Versicherung konnte wegen arglistiger Täuschung den Vertrag anfechten. AZ: IV ZR 26 / 06
Gruß Buffy07
war euch allen bekannt, dass bei Abschluss einer solche Versicherung auch die früheren Kuren angegeben werden müssen
Der Bundesgerichtshof hat dazu ein Urteil gefällt. Wer bei Abschluss einer solchen Versicherung unterlässt die früheren Kuren mitzuteilen ,handelt arglistig.
Ein Mann hatte eine Kur nicht angeben und die Versicherung braucht jetzt keinen Cent zu zahlen aus der vereinbarten Rente.Die Versicherung konnte wegen arglistiger Täuschung den Vertrag anfechten. AZ: IV ZR 26 / 06
Gruß Buffy07