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Berufunfähigkeits VS (BUZ)

oerni

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2006
Beiträge
5,225
Ort
Bayrisch-Schwaben
Hallo,


ich habe vor 18 Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Volksfürsorge (heute Generali) abgeschlossen.
Jetzt habe ich wegen verschiedener Krankheiten, teilweise Unfallfolgen den Antrag zur Leistung eingereicht, natürlich mit Arztberichten.

Der Sachbearbeiter meint jetzt ich müsste doch zuallererst mal meine Einkommensnachweise der letzten 3 Jahre einreichen, damit überhaupt ein Leistungsanspruch geprüft werden kann.

Dummerweise habe ich ja aufgrund meiner Krankheiten, Unfälle nicht das optimale Einkommen (Selbständiger) erwirtschaftet.
Musste viele Abstriche machen, dass ist allerdings belanglos lt. Versicherung.

Seltsam ist es doch das nicht zuerst mal die medizinische überprüft wird, sondern die finanzielle Seite.

Ich behaupte mal, es ist wie immer: Im Schadensfall erlischt der Versicherungsschutz, die Prämien sind trotzdem regelmäßig zu begleichen.
 
hallo, oerni
du hast doch sicherlich damals einen vertrag gehabt, in der die versicherungssumme festgelegt war. so war es zumindest bei mir.
die leistung war in der lv eingeschlossen.
wenn die lv am ende bezahlt, sieht es düster aus.
aber
zwischenzeitlich wirst du bedient mit deiner bu-rente.
ergo.
du musst nicht nachweisen, was du heute verdienst, sondern zu welchen bedingungen dein vertrag abgeschlossen wurde,
was glaubst du, was ich für eine bu-rente bekommen würde, wenn die sich an das verletztengeld angelehnt hätte?
du hast deine finanziellen leistungen erbracht.
sieh aber bt. in deinen vertrag.
stand früher auf der ersten seite. dick und fett.

lg
schönes we
pussi
 
Hallo oerni,

die Versicherung möchte Deine Gehaltbescheinigungen bzw. Lohnachweise, weil bei einer BUZ das Bereicherungsverbot gilt. D.h. Du darfst mit der BU-Rente nicht besser gestellt sein, wie Dein Nettoverdienst war. Also z.B. 1000 EUR Nettolohn, BU versichert mit 1500 EUR, 500 EUR mehr wie bei Nettolohn, also Bereicherung-> bekommst max. 1000 EUR BU-Rente.

Das prüfen die nach.

Viele Grüße

Abendsonne
 
hallo, abendsonne
das wäre aber ganz neu!
du bezahlst doch deine versicherungsleistung.
du kannst dich normal so hoch versichern, wie dir dein leben wert ist.
stell dir vor, du hast eine familie, und die möchtest du im todesfall abgesichert haben.
nebenbei wurde einem eine buz aufgeschwatzt, eigentlich, heute, gott sei dank.
die kann sich nicht nach deinem einkommen richten, sondern, welche leistungen vereinbart wurden. danach richtet sich auch die prämie.
lg
pussi
 
Hallo Oerni,

mein Mann hat auch eine BUZ bei der Volksfürsorge/Generali. Im Versicherungsvertrag steht halt die vereinbarte BU- Rente und die wird rückwirkend seit dem Unfalltag gezahlt. Es gab bis zur Entscheidung ein bisschen hin und her erst wollte man nicht zahlen, dann haben sie doch zahlen müssen und jetzt nach 2 Jahren haben wir den Bescheid erhalten, dass sie bis auf weiteres zahlen.

Eine Gehaltsabrechnung musste mein Mann nicht einreichen, lag vielleicht daran, dass die Summe nicht so hoch ist.

Außerdem solltest du darauf achten wenn du eine LV hast und die bei der Generali besteht und dort ein BU-Schutz vereinbart wurde, dann brauchst du, wenn die BUZ in Kraft tritt deine LV nicht mehr bezahlen, dass muss dann die Generali übernehmen.


Liebe Grüße
die Ehefrau
 
Hallo pussi,

es ist schon immer so, dass bei der BU das Bereicherungsverbot gilt. Ist glaub ich schon einmal im Forum hier besprochen worden.
Bei einer LV kannst Du Dein Leben so hoch versichern, wie Du willst vorausgesetzt Deine Versicherung macht mit.

Bei der BU gibt es im Kleingedruckten so einen Passus. Bei einer kombinierten Versicherung LV mit BUZ hast Du meist eh nicht so eine große BU-Rente versichert.
Das ist meist abhängig von der Versicherungssumme der LV.

Bei einer BU sollte man nur die sogenannte Versorgungslücke versichern. Eine BU ist ja auch von Alter und Beruf abhängig, was auch ganz schön teuer werden kann.

Von was ich unbedingt abraten würde wäre eine Unfallversicherung mit BUZ. Die springt nur bei einer unfallbedingten BU ein. Auch würde ich keine BU-Versicherung mit Rückzahlung der Beiträge machen. Der Beitrag bei dieser Zusammenstellung ist höher. Den Risikoanteil bekommt man eh nicht zurück. Das was man zurück bekommt ist der Betrag, der mehr gezahlt und gespart wird. Das kann man aber dann auch selber machen.

Viele Grüße

Abendsonne

PS.: Ist nur meine persönliche Ansicht und Meinung.
 
Hallo Abensonne,

dein Zitat:
es ist schon immer so, dass bei der BU das Bereicherungsverbot gilt.

Ist mir neu:mad:?

Neu ist mir aber nicht:eek::

Einkommenseinbußen von bis zu 13-20-30 % als zumutbar für eine Verweisungstätigkeit?

Sollen "neuerworbene" berufliche Fähigkeiten den Wegfall der Leistungspflicht des Versicherers begründen, weil der Versicherte durch sie in den Stand gesetzt wird, eine andere Tätigkeit auszuüben, die seiner Lebensstellung entspricht, so müssen sie erworben sein, nicht erst erworben werden können.

Landgerichts Frankenthal (AZ: 3 O 347/07
In diesem Fall lagen diese bei 20 Prozent und damit für die Richter noch im akzeptablen Bereich.

Darum bis 20 % sind Einkommenseinbußen z. B. im neuen Beruf oder Tätigkeit zumutbar, die Versicherung kann Verweisen und die BUZ an den Nagel hängen.

http://www.deutsche-rueck.de/web/ex...ds/Deutsche_Rueck-Paragraf_Praxis_NO_4-08.pdf

28 Prozent Einbuße sind zuviel

http://www.derwesten.de/nachrichten...n/ratgeber/2008/5/8/news-44725839/detail.html

Die Richter betonten, der Kläger müsse einen Einkommensverlust von maximal 13 Prozent hinnehmen

http://www.handelsblatt.com/unterne...rter-muss-einkommensverlust-hinnehmen;1175595

Grüße

Siegfried21
 
Hallo Siegfried21,

mh, bei BUZ, wo die Versicherung noch auf eine andere Tätigkeit verweisen kann, ist das so. Ich bin aber von einer ausgegangen wo eine Verweisung ausgeschlossen ist. So eine hab ich. Sobald ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann, muss sie zahlen. Aber ich kann eben keine BU-Rente von 2TEUR versicheren, wenn ich nur 1,5TEUR verdient habe. D.h. versichern schon, der Beitrag ist eben futsch. Ich krieg eben dann nur 1,5 TEUR bzw. weniger wenn ich noch andere Leistungen bekomme. Darauf bezieht sich das Bereicherungsverbot.

Viele Grüße

Abendsonne
 
Also ein Bereicherungsverbot ist mir im Zusammenhang mit BU-Versicherungen auch fremd!
Einige Versicherungen lassen keine Übersicherung zu, d.h. sie lehnen Versicherungsanträge ab, bei denen die BU-Rente im krassen Mißverhältnis zum versicherten Beruf steht. Grundsätzlich ist es aber sehr wohl möglich, sich höher als das aktuelle Netto zu versichern.

Dass man im Nachhinein nicht die vertraglich vereinbarte Leistung erhält, weil man kurze Zeit vor dem Eintritt der BU weniger verdient hat, scheint mir gänzlich abwegig (zumindest aus juristischer Sicht) oder es ist ein ganz mieser Vertrag und man wurde kräftig über den Tisch gezogen!

Wie soll das gehen Zahlt die Versicherung dann auch den anteiligen Beitrag, der ja dann die ganze Versicherungsdauer zu hoch war, wenn man weniger BU-Rente bekommt, an den Versicherungsnehmer zurück :confused:
Außerdem ist es doch keine Vertragsbedingung, dass man während der Versicherungszeit ständig einen festen Job hat! Insofern kann, mal abgesehen von der vertraglichen Verpflichtung zu einer bestimmten vereinbarten Leistung, das nicht angehen, dass man weniger erhält, nur weil man kurze Zeit vorher weniger verdient hat!

Das sollte zumindest für alle privaten BU(Z)-Versicherungen gelten! Alles was vom Staat kommt, wird natürlich anders berechnet...
 
Hallo Dubpsy,

leider ist das nicht ganz so. Du gibst ja bei Abschluß Deinen Beruf an. Dann wirst Du in eine Risikoklasse eingestuft, worauf Du Deinen Beitrag zahlst. Ändert sich Dein Beruf bzw. Tätigkeit, dann musst Du das selbst bei der Versicherung angeben!
Den Mehrbeitrag hast Du natürlich umsonst bezahlt. Es sei denn, die Vetrsicherung ist kulant und erstattet zurück.

Viele Grüße

Abendsonne
 
Natürlich gebe ich meinen Beruf an - ebenso wie die gewünschte Rente im BU-Fall... ob bzw. unter welchen Bedingungen man eine Berufsänderung angeben muss, hängt wohl vom Vertragstyp ab...
Aber, ich gebe ja beim Vertragsabschluss keine Gehaltsnachweise - wieso sollte ich also später welche vorlegen

Letzlich zahlt man ja - egal in welcher Risikogruppe - einen höheren Beitrag je höher die versicherte BU-Rente im Zweifelsfall ausfällt!
Da ist es der Versicherung doch egal, wie viel man vorher verdient hat oder nicht - deshalb macht man doch die BU!

Und wenn zB. ein Arbeitnehmer eine BU abschließt (der Einfachheit halber) konform mit dem Verdienst, dann arbeitslos wird und dann BU wird, dann bekommt er ja auch die BU-Rente...

Ich werde aber nochmal im Forum nachlesen, was bisher geschrieben wurde... ich kann derzeit nur von meinem Kenntnisstand ausgehen (ich hab selbst mal ne Zeit als Versicherungsvermittlerin gearbeitet... und die dortigen Verträge hatten so ein Bereicherungsverbot nicht!)...
 
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