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Berufunfähigkeits VS (BUZ)

Guten Morgen Dubpsy,
die BUZ meines Mannes hängt auch an einer LV und diese haben wir vor 30 Jahren abgeschlossen.
Keine Frage nach dem Verdienst. Wir haben die Höhe der LV und der BUZ-Rente (die langsam wuchs) bestimmt und 30 Jahre gezahlt.

Zwischenzeitlich hat mein Mann sehr sehr viel mehr verdient, wurde dann arbeitslos und auch mal eine Zeit selbständig (auch mit wenig Einkommen)

Dann der Unfall. Er brauchte keinen Verdienstnachweis vorlegen. Die BUZ-Rente läuft und wir sind von den (jetzt) sehr hohen Zahlungen der LV befreit.

Lieben Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
Hallo Kai-Uwe's Frau:)

Genau so hatte ich mir das auch vorgestellt, wie es laufen müsste!
Sehr beruhigend:)

LG,
Dubpsy
 
hallo, kai-uwe

genau so kenne ich es auch.

nun hatte ich vorhergehend gelesen, die buz müsste die zahlungen der lv übernehmen.
schön wärs ja.
ist doch ein haufen geld, was ja zur altersvorsorge gedacht war - und nun nicht weiterbedient wird.

mfg
pussi
 
Hallo Pussi,

wir müssen keine Beiträge mehr für die LV zahlen, trotzdem läuft sie noch
3 Jahre weiter....solange bekommt mein Mann die BUZ-Rente, also bis Vertragsende.

Lieben Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
Also, ich habe nochmal selbst recherchiert und zudem mit meiner Versicherungsberaterin gesprochen...

Einige Versicherungen fordern die/den letzten Gehaltsnachweis deshalb an, um ganz klar ausmachen zu können, was der letzte ausgeübte Beruf war, für den man nun die BU-Rente beantragt. Nicht mehr und nicht weniger. Das hat rein gar nichts mit der vertraglich vereinbarten und später zu zahlenden BU-Rente zu tun!:)
Es ist deshalb so wichtig zu wissen, welcher Beruf genau ausgeübt wurde, um die BU in dem konkreten Fall prüfen zu können!

Auch was das angesprochene Bereicherungsverbot angeht, bin ich schlauer geworden: Wurde eine bestimmte BU-Rente vertraglich vereinbart und wurden die dafür zu entrichtenden Beiträge geleistet, ist es völlig egal, wie viel die versicherte Person in der Zeit vor dem BU-Fall verdient hat!
Die Versicherungen prüfen das Bereicherungsverbot (oder auch Überversicherung genannt) vor Vertragsabschluss! D.h. halten sie die beantragte BU-Rente für ungewöhnlich hoch, lassen sie sich vor Vertragsabschluss entsprechende Gehaltsnachweise zukommen. Sind die mit der beantragten BU-Rente vereinbar kommt der Vertrag zu stande. Verdient die versicherte Person später weniger (zB. wegen nem Arbeitsgeberwechsel oder ner halben statt ner ganzen Stelle usw.) und wird dann BU, bekommt sie dennoch den vertraglich festgesetzten Betrag der BU-Rente :)

Ausnahmefälle mögen u.U. dort in Betracht kommen, wenn die versicherte Person extrem hoch versichert ist und der Anschein erweckt wird, dass die BU "nur" beantragt wird, weil die Person jetzt weniger verdient (also zB. wenn ein Selbständiger für 7500,- versichert ist, in dem letzten halben Jahr die Geschäfte schlecht liefen und er nur noch 1000,- verdient hat und nun die BU wegen "burn-out" beantragt)... in solchen Fällen findet natürlich eine umfassendere Prüfung statt. Aber das sollte wirklich die Ausnahme darstellen und darum ging es hier ja auch nicht.
 
hallo, kai-uwe

zitat:
"wir müssen keine Beiträge mehr für die LV zahlen, trotzdem läuft sie noch
3 Jahre weiter....solange bekommt mein Mann die BUZ-Rente, also bis Vertragsende."

ja, so ist es ja,
aber, wenn du weiter hättest zahlen können, wäre doch die endsumme der lv weitaus höher.
ich rede jetzt nicht von der buz!

m.m.:
wenn ich keine buz brauchte, könnte ich am ende der laufzeit der lv eine weitaus höhere summe erhalten - war ja letztlich der sinn für eine altersvorsorge.
beitragsfreistellung heisst doch: Du brauchst keine beiträge für die LV mehr zu leisten.
die frage:
wenn wir denn bu sind, muss dann nicht die buz die beitragszahlung für die lv übernehmen?
die generali scheint das zu machen.
oder habe ich das nicht richtig verstanden?
hast du mal in deinen vertrag gesehen?
lg
pussi
 
Hallo Pussi,

bei uns steht §9 Punkt 6.
Ist aus der BUZ die volle Beitragsbefreiung anerkannt, so werden eine etwaige Rückvergütung, beitragsfreie Versicherungssumme, Vorauszahlung und Überschußbeteiligung der Hauptversicherung so berechnet, als ob der volle Betrag, der durch die Berufsunfähigkeit entfällt unverändert vom Versicherungsnehmer weitergezahlt worden wäre.

Komischerweise haben wir seit dem Unfall keine neue Berechnung bekommen....da muß ich mal nachfragen.

Lieben Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
Hallo pussi, hallo Kai-Uwe's Frau,

ich muss mich vielleicht mal anders ausdrücken.

Es gibt ja verschiedene Möglichkeiten eine BU zu versichern.
Ihr habt eine LV mit eingeschlossener BUZ. Die besagt, wenn eine BU eintritt, werden die Beiträge von der Versicherung übernommen und Ihr bekommt die Auszahlung so, als hättet Ihr selbst weiter gezahlt. Ist eine Rente mit eingeschlossen, dann bekommt Ihr die Rente bis zum Ablauf der Versicherung.

Es gibt nämlich auch LV mit BUZ wo nur die Beiträge zur Hauptversicherung übernommen werden, aber BU-Rente gibt es nicht (macht man aber eigentlich nicht).
Man sieht, der Vesicherungsnehmer kan seinen Vertrag entsprehend seinen Wünschen gestalten.

Dann gibt es z.B. noch eine selbständige BU-Versicherung. So eine habe ich. Hier bezahle ich nur die Beiträge für eine BU-Rente.
Da kann man z.B. noch wählen, ob man die eingezahlten Beiträge wiederbekommt, oder die Überschüsse mit dem Beitrag verrechnet werden.

Unterschied, wenn Du den Beitrag wieder haben willst, dann ist der Beitrag höher, da ein gewisser Risikoanteil eh nicht zurückerstattet wird. Nur der Mehrbeitrag.

Dort, wo die Überschüsse mit dem Beitrag verrechnet werden, ist der Beitrag niedriger. Man bekommt jedoch nix zurück.

Also bei einer LV mit BUZ müsst Ihr Euch keine Gedanken machen, dass sie Ablaufsumme niedriger wird, wenn eine BU eintritt.

Viele Grüße

Abendsonne
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

auf Jedenfall wird ohne Vorlage der GuV oder Einkommensteuerbescheid keine Prüfung der Leistungsansprüche durch die Generali VS durchgeführt.
Schei... VS
 
Komischerweise haben wir seit dem Unfall keine neue Berechnung bekommen....da muß ich mal nachfragen.

Hallo,
da wir gerade die Klage eingereicht haben, haben wir nicht nur die Berechnungen angefordert, sondern auch die Berechnungsgrundlagen, also Daten zu den Überschüssen und der Verteilung auf die anderen Versicherten etc. Die stehen den Versicherten zu, damit sie eine Grundlage zur Überprüfung haben. Damit müssen die Versicherungen im BU-Fall mehr Daten herausrücken, als wenn man normaler Versicherter ist. Allerdings handelt es sich bei uns um eine BU-Versicherung mit Dynamik. Aber ich denke auch bei den anderen Versicherungen muss die VErsicherung die Daten jährlich herausgeben.

Viel Erfolg!

Grüße

oohpss
 
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