• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Berufsunfähigkeitsversicherung

unfall2904

Wegen Mehrfachmitgliedschaft geperrte Mitglieder
Registriert seit
1 Sep. 2008
Beiträge
9
Hallo,
ich hatte einen Verkehrsunfall und war in Folge dessen 6 Monate krank geschrieben. Von meiner Berufunfähigkeitsversicherung erhalte ich ab dem 7. Monat Leistungen, wenn der Krankheitszustand andauert. (auch anteilig) . Da ich aber ab dem 7. Monat wieder arbeitsfähig war, denke ich dass es keine Leistungen gibt. Es könnte aber sein, dass sich der Gesundheitszustand im Lauf der Zeit verschlechtert und sich negativ auf meine leistungsfähigkeit auswirkt.
Soll ich deshalb den Unfall meiner Versicherung trotzdem melden ?
 
Hallo Unfall2904,
es kommt darauf an was Dein Vertrag aussagt, aber vorsichtshalber würde ich die Berufsunfähigkeit anmelden.

Solltest Du aber wieder voll arbeiten, denke ich wirst Du wohl keine Rente bekommen.

Nun tritt eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht nur bei Unfällen ein sondern überhaupt bei Berufsunfähigkeit, egal warum.

Du mußt damit rechnen das Dich Deine Versicherung zu einem Gutachter schickt und dieser dann Deine Berufsunfähigkeit prüft.
Aber versuchen würde ich es an Deiner Stelle auch.

Gruß
Kai-Uwe
 
Hallo Unfall2904,

nein, ich würde den erlittenen Unfall noch nicht der BU-Versicherung mel-
den. Du schreibst, du bist ja wieder arbeitsfahig. Wenn Du wieder arbeits-
fähig bist, bist Du nicht berufsunfähig im Sinne der Vertragsbedingungen
der BU-Versicherung. Warum solltest Du durch solch eine unnötige Meld-
ung schlafende Hunde wecken.

Nachdem Du die Arbeit wieder aufgenommen hast, warte ab, ob sich Dein
Gesundheitszustand verschlechtert und ob dies Auswirkungen auf Deine
berufliche Tätigkeit hat. Erst dann, wenn sich die körperlichen und psych-
ischen Beeinträchtigungen auf die Arbeitsleistung auswirken und Du fest-
stellst, dass Du evtl. nur noch 2 - 3 Std. arbeitstäglich arbeiten kannst,
würde ich die Berufsunfähigkeitsversicherung - nachdem ich mir die Ver-
tragsbedingungen vorher nochmals genau angeschaut habe - in Kenntnis
setzen. Arbeitsunfähigkeit hat nichts mit Berufsunfähigkeit zu tun.Beruf-
unfähigkeit liegt dann vor, wenn man dauernd (nicht zeitlich bedingt)
außerstande ist, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, und damit ist
auch nicht der zuletzt ausgeübte Beruf gemeint.

Gruss
kbi1989
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Kibi1989,

was meinst Du mit: Warum solltest Du durch solch eine unnötige Meld-
ung schlafende Hunde wecken.

Du kannst immer und jederzeit bei Deiner Berufsunfähigkeitsversicherung eine Berufsunfähigkeit anmelden, dieses wird dann geprüft...dann gibt es 2 Möglichkeiten: Du bekommst eine Rente...oder auch nicht.

Es kommt auch immer darauf an was in den Bedingungen steht.
Es kann schon sein das Du noch arbeitsfähig bist, aber Deinen Beruf eben nicht mehr ausüben kannst (oder nicht mehr voll ausüben kannst)
Sobald Deine Berufsunfähigkeit über 50% liegt bekommst Du eine Rente.
z.B. ein Bäcker mit plötzlichen Mehlallergie ist auch Berufsunfähig.

Mein Mann hat eine Woche, seiner Tätigkeiten in Minuten eingeteilt und seinem Arzt vorgelegt, dieser hat bescheinigt das er mind. 70% davon nicht mehr machen kann.
Das war seine Anmeldung zur Berufsunfähigkeitsrente.

Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
Ich muss Kai-Uwe zustimmen, warum um alles in der Welt sollte keine Meldung erfolgen? Nach Eintritt eines Unfalls ist es wichtig, dass Fristen bei der Anzeige eines Schadens eingehalten werden!

Meiner Meinung nach ist es da erst mal Wurst, ob das Arbeiten wieder (vielleicht nur eine gewisse Zeit?) funktioniert!

Ich würde mich bei meinem Versicherungsvertreter mal informieren, am besten aber ist in solchen Fällen IMMER eine Rechtsberatung beim Anwalt (auch wenn paar Euro´s kostet....)
 
Hallo Aushelfer,

so wie Du haben wir auch nach dem Unfall, gedacht....sind zu einem RA und haben alle Versicherungsunterlagen mitgenommen. Wir wollten alles richtig machen.

Was er uns sagte, war nichts Neues, wir hatten alles vorher schon selber gelesen....leider kannten wir dieses Forum noch nicht. Er sagte uns nur "noch ist Zeit" und nach 40 Minuten waren wir wieder draussen.

Die Rechnung des RA war schneller als unser Heimfahrt:eek:.

250€ für Beratung, und wir konnten froh sein das er nicht für jede Versicherung abgerechnet hatte.
Jedes kleine "Hallo" rechnet ein RA als Beratungsgebühr ab.

Also sei vorsichtig.
Wenn Du eine RS-Versicherung hast laß Dir eine Beratung bezahlen, sonst setzte Dich hin und ließ Deine Versicherungsbedingungen genau durch, mach Dir Notizen und stell hier Deine Fragen.

Bevor wir jetzt einen RA aufsuchen, fragen wir per eMail oder Fax an ob der 1.Besuch (wenn wir keine Beratung wünschen) etwas kostet. Und wir warten die schriftliche Antwort ab.

Es ist sowieso immer besser man kennt seine Versicherungsbedingungen selber gut (haben wir auch erst gelernt:rolleyes:)

Ich wünsche Dir Glück und ließ hier viel
Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
Top