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Berufsunfähigkeitsversicherung

Kai-Uwe

Gesperrtes Mitglied
Registriert seit
11 März 2007
Beiträge
3,037
Hallo,
hat noch jemand Probleme mit seiner Berufsunfähigkeitsversicherung?

1.)Nicht Anerkennung der Berufunfähigkeit?
2.)Auslegung der Versicherungsbedingungen.

Bei mir ist es hauptsächlich die COSMOS-Direkt, aber auch die Signal-Iduna macht mir das Leben schwer.

Würde gerne wissen ob es "normal" ist das man so um die Anerkennung kämpfen muß.

Würde mich auch über positive Berichte freuen.

Gruß
Kai-Uwe
 
Hallo,Kai Uwe, es geht auch anders. Nachdem ich bei einen Arbeitsunfall einseitig erblindet bin, zahlt mir meine priv. BU von der Züricher (früher Deutscher Herold) ohne murren eine monatliche Rente. Die priv. Unfallversicherung ebenfall die Züricher hat schon eine Vorrauszahlung geleistet.Gott sei Dank den die gesetzliche Berufsgenossenschaft macht leider noch ihren Schönheitsschlaf. Denen ist egal von was oder wie Unfallopfer über die runden kommen.Wünsche Dir alles Gute viele Grüße Spacy
 
Hallo Kai-Uwe,

Im Okt. 2001 teilte ich meiner BUZ-Versicherung mit (allerdings lag bei mir keine Unfallfolge vor), dass ich aufgrund eines "Chronischen Schmerzsyn-
droms" subjektiv nicht mehr in der Lage war meinen bisherigen Beruf wei-
terhin auszuüben.

Nach längerer Prüfung ca 6 - 8 Monate, erklärte sich die Versicherung be-
reit, freiwillig - ohne Anerkennung eine Rechtsverpflichtung - zunächst eine monatliche Rente zu zahlen, allerdings wollte man das parallel beantragte
Rentenverfahren bei der GRV abwarten, um dann abschließend zu einer
Entscheidung zu kommen. Nachdem das RV beim SG anhängig war, stellte
man nach ca. 1 1/2 Jahren auch die private Rentenzahlung ein, mit der
Begründung es läge keine 50 % ige Berufsunfähigkeit vor.

Danach begann eine Odysee die bis ins Jahr 2006 dauerte, die erst vor dem OLG durch Rücknahme der Berufung seitens der BUZ-Versicherung endete.

In diesen fast 5 rig anhängigen Verfahren vor dem LG und OLG habe ich Gut-
achter aller Fachrichtungen und deren Machenschaften kennengelernt, und
auch Rechtsanwälte die einen hinter den Kulissen an die Versicherung mit
verkauften. Ich selbst war von Enttäuschungen und Schmerzen intensivster
Art derart gebeutelt und frustriert, dass ich zeitweise sogar an Suizid dachte.
Wenn ich in dieser Zeit nicht meinen Mann gehabt hätte, der letztendlich noch
die Nerven behielt und mich immerwieder versucht hatte aufzurichten, was aber nicht immer gelang, ich wüste nicht, was ich mir in dieser Zeit angetan hätte. Nur meinem Mann habe ich es zu verdanken, dass letztendlich die An-
gelegenheit mit der BUZ-Versicherung und mit der DRV ein gutes Ende nahm,
denn der hat unserem damaligem Anwalt unmissverständlich gedroht, dass er
bei der Anwaltskammer ein Berufsordnungsverfahren gegen ihn einleiten lassen
würde und gleichzeitig ein Strafverfahren gegen ihn anstrengen würde. Nach-
dem mein Mann dies auch getan hat, wurde durch Vermittlung der Anwalts-
kammer ein anderer Anwalt mit meiner Angelegenheit beauftragt, der dann
auch Hand in Hand mit meinem Mann die weiteren Schritte eingeleitet hat.

Auch die von den Gerichten beauftragten medizinischen Gutachter waren alle-
samt parteiisch für die Beklagtenseite orientiert, denn die erhofften sich na-
türlich Folgeaufträge durch die Versicherungen zu bekommen. Dabei muss man wissen, dass Versicherungen Listen über gegnerische Anwälte führen,
je nachdem wie die Verfahren vor Gericht enden. Nur der vom Gericht beauf-
tragte Schmerzgutachter war der einzige der objektiv die vom Gericht gestell-
ten Frage beantwortete und dadurch entscheidungserheblich die Verfahren
derart beeinflusste, dass ich beide Verfahren - zivilrechtlich Rücknahme der
Berufung durch die Versicherung und rentenrechtlich vor dem LSG obsiegte -,
weil auch hier der Schmerzgutachter dem LSG logisch, schlüssig und nach-
vollziehbar erläuterte, dass ich nicht mehr in der Lage wäre, selbst leichte
Tätigkeiten nur noch unter 3 Stunden ausüben zu können.

Wie gesagt, wenn ich nicht meinen Mann gehabt hätte, der sich selbst ver-
fahrensrechtlich wie auch im Zerpflücken von Gutachten schlau gemacht hatte, ich wüsste nicht wie die Sache bei mir geendet hätte.

Mfg
kbi1989
 
Hallo kbi1989,

es ist mir kalt den Rücken runtergelaufen als ich Deinen Bericht gelesen habe.

Ich hoffe so ein Weg steht mir nicht bevor.
Es ist wirklich unglaublich was die Versicherungen alles mit uns machen dürfen.
Ich spiele schon mit dem Gedanken einmal einen Beitrag an die FAZ zu schicken.

Bringt es Dir Nachteile wenn Du uns den Namen Deiner Versicherung schreibst.

Liebe Grüße
Kai-Uwe
 
Hallo kbi1989,

meinen Glückwunsch zu Deinen ausgefochtenen Verfahren. Es kann einem die Hutschnur platzen, wenn man Deinen Beitrag list. Aber wer glaubt,dass sich die Versicherungen einfach sooooo von ihrem Geld trennt, lebt in einer falsche Welt. Es ist einfach pervers, was diese einem UO zumuten, es zählen leider nur wirtschaftliche Belange!
Mit Deinem Mann haste einen starken Partner an deiner Seite, auf den Du stolz sein kannst.

Gruß Pit
 
Hallo kbi1989,

so schlimm die Zeit für Dich auch war, um so mehr rückt man zusammen.
Alle Achtung für Euer Durchhaltevermögen - das gibt anderen Mut.

Es geht nur noch ums Geld und um Profit. Das hat eine schlechte und gute Seite. Die Schlechte: Das geltende Recht wird ingnoriert, umgangen und mißbräuchlich angewand.
Das Gute: Wer durchhält hat sehr große Chancen zu gewinnen - die Wahrheit siegt immer.
Ich freue mich für Dich und Deinen Mann.

Hallo Kai-Uwe,

Cosmos-Direkt und Singnal-Iduna sind bekannt für ihre Spielchen.

Ich bin bei der Allianz.
Bei der Antragstellung zur BUZ-Rente hatte ich Gutachten abgegeben von der BG und DRV - was ich so hatte.
Vom Antrag bis zur ersten Zahlung vergingen sechs Monate - ohne weitere Untersuchung oder Begutachtung - sehr kulant.
Hätte ich die Allianz nicht, dann würde ich mit absoluter Sicherheit heute unter einer Brücke wohnen.
Meine Rentenangelegenheit mit der DRV hat in zwei Monaten achtjährigen Geburtstag.

Gruß an Alle
 
Kai-Uwe

bei der Versicherung handelte es sich um die Allianz. Solltes Du weitere Info´s brauchen kontaktiere mich über PN. Der ganze Sachverhalt hier
zu schildern worauf man achten muss, würde zuweit führen, deshalb biete
ich Dir diese Möglichkeit an. Wie gesagt, es ist Durchhaltevermögen ange-
sagt, aber es kann klappen.


MfG
kbi1989
 
Hallo Kbi1989,

ist das Leben nicht wunderbar - ist es nicht ein riesen großes Irrenhaus?

Du bei der Allianz - ich bei der Allianz - warum heimlich weiter machen?
Wir haben alle eine Vorleistung bei der Versicherung erbracht.

Gruß
 
Hallo Dummvogel.......Deine Antwort an Kbi1989 kann ich überhaupt nicht verstehen......was meinst Du mit "Vorleistung"

Lieben Gruß
Kai-Uwe
 
Hallo!

Um die Berufsunfähigkeitversicherung geltend zu machen dauerte es bei mir über ein Jahr:mad:!
Ich bin bei der Hamburg Mannheimer versichert.

Im April 2006 erlitt ich einen schweren Arbeitsunfall der mir bis heute und ein Lebenlang anhängt. 3facher Bandscheibenvorfall, Wadenbeinnervlähmung, Facettensyndrom usw. .

Als ich die Versicherung in Anspruch nehmen wollte kam erstmal eine kategorische Kündigung:eek:. Ich habe dann privat, bzw. mein Freund versucht etwas zu erreichen. Das ging mehrere Monate hin und her. Dann sagte mein Freund das hier keine Einigung erzielt werden würde wenn wir privat weitermachen. Also kümmerte er sich um einen fähigen Anwalt. Wir fanden einen super sympathischen und sehr fähigen Anwalt. Binnen weniger Wochen erreichte er das ich überhaupt mal von einem Versicherungsgutachter gesundheitlich überprüft werde! Dann ging es monatelang hin und her. Wie manche wissen, weil ich es in einem anderem Tread geschrieben habe, kam vor ein paar Tagen der lang ersehnte Brief.
Werte Frau................ !
Wir freuen uns ihnen mitteilen zu dürfen bla bla bla bla ...das Zahlung erfolgt! Es ist seit langen wieder ein Lichtblick in meinem Leben.

Ich gebe Dir den guten Tip: Mache nichts, rein garnichts ohne Anwalt

Liebe Grüße Die_Anni
 
Hallo Kai-Uwe,

bei einer Versicherung wird eine Geldzahlung erbracht für den Fall "Wenn" - also im voraus.
Somit sichert man sich für einen eventuellen möglichen Versicherungsfall für die Zukunft ab - das bezeichnet man als Vorleistung.
Bei der Berufsgenossenschaft erbringt die Vorleistung der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer.

Gruß
 
Hallo Dummvogel,

der Versicherungsnehmer hat die vereinbarte Prämie zu entrichten [§ 1 (2) Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)], er erbringt keine Vorleistungen.

Vorleistungen sind definiert als Wert der im Produktionsprozess verbrauchten, verarbeiteten oder umgewandelten Waren und Dienstleistungen.

Gruß
Luise

PS: Wollte nur mal was schreiben. Ist so langweilig hier, ohne die sich hier sonst rumtrollenden Versicherungsleuten.
 
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