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Berufsunfähigkeitsversicherung

Versicherungsvertraggesetz

Hallo Luise,

ich betätige mich erst seit kurzem in diesem Forum obwohl ich schon längere Zeit registriert bin. Mir ist aufgefallen, dass bei den Unfallopfern
oftmals grosse Ratlosigkeit herrscht, in Bezug auf Versicherungsobliegen-
heiten und deren Herangehensweise.

Dies soll um gotteswillen keine negative Kritik darstellen, denn ich weis selbst am Besten wie es ist, wenn man in einer solchen Situation steckt. Trotzdem man sollte aber nicht den Kopf in den Sand stecken, denn dann
profitieren nur die, die ihre überlegene Rechts- und Sachkenntnis aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer Berufsstandsverpflichtung und in der beratungs-
u. der Mandatsausübung in unseren elementaren Rechten vertreten sol-
len, was sie aber oftmals auch aus Eigeninteresse - gegen uns umkehren
- auch dies habe ich in meinem Fall erlebt.

Trotz aller widrigen Umstände bin ich heute fest davon überzeugt, dass man das Heft immer fest in den eigenen Händen halten sollte, trotz Ver-
tretung in Rechtsangelegenheiten und erst recht wenn es um die Halb-
götter in "Weiss" geht. D. h. man sollte sich auch nicht scheuen, einen
Gutachter oder Sozialmediziner, wenn festgestellt wird, dass ein falsches
gesundheitliches Zeugnis ausgestellt wurde, ihn gem. § 278 StGB anzu-
zeigen. Dasgleiche gilt, wenn eine Offenbarungsmitteilung erfolgt ist, ohne
Schweigepflichtsentbindgung. Auch hier sollte der § 203 StGb genutzt
werden, der eine strafrechtliche Sanktion gem. der jeweiligen Berufsord-
nung der einzelnen Länder-Ärztekammern nach sich ziehen wird. Es war
in meinem Fall so, nachdem ich dem Gericht nachweisen konnte, dass der
orthopädische Gutachter mich nachweislich falsch begutachtet hatte, u.
er sich einer Strafanzeige gem. § 278 StGB gegenüber sah - selbst der
Richter staunte - er plötzlich auf Nachfrage des Gerichtes einräumte, dass
er sich wohl in seinem Gutachten etwas missverständlich ausgedrückt hätte, er aber jetzt die orthopädische Beeinträchtigung auf einem anderen
Boden fußend sehe würde. Nun dies ist nur eine Seite. Sie liese sich belie-
big fortsetzen.


Ich bin aber mal gespannt, wieviele in den dbzgl. Foren überhaupt wissen,
dass zum 01.01.2008 ein neues Versicherungsvertragsgesetz in Kraft tritt.
Es liegt mir nur ein Entwurf vor, aber ich bin einmal gespannt, wieviele der
Obliegenheiten sich ändern - gegenüber der jetzt noch gültigen und der ab
01.01.2008 neu in Kraft tretenen Fassung. Ich mache mir keine allzu sehr
große Hoffnungen, denn die Lobyisten der Versicherungsklientel haben in den Spruchkörpern (Bundestag, Bundesrat) eindeutig ihre Spur hinterlas-
sen. Nur es nützt nichts, da gilt es Augen offen halten und strategisch
sich neu definieren. Ehe man zum Anwalt läuft sollte man sich genau die
AGB´s und AUB´s und Obliegenheiten des VVG nochmal genau ansehen, da
mit man auch in Augenhöhe mit dem Anwalt und dem Vertragsgegner ver-
handeln kann. Auch ein Besuch bei einer Verbraucherschutzorganisation
kann hier manchen € einsparen, gegenüber einem teuren Beratungsge-
spräch bei einem Anwalt, wenn man keine Rechtschutzversicherung hat.
Aber auch hier sollte man bedenken, bei 2x maliger Beanspruchung kann die Kündigung erfolgen. So nun will ich schluss machen würde mich aber
freuen wie Du die Dinge siehst.

MfG
kbi1989
 
Hallo kbi1989,

Du schreibst:

Mir ist aufgefallen, dass bei den Unfallopfern oftmals große Ratlosigkeit herrscht, in Bezug auf Versicherungsobliegenheiten und deren Herangehensweise.

Dies liegt in der Natur der Sache und aus diesem Grunde gibt es dieses Forum.

Zum neuen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) empfehle ich folgenden Link:

http://www.lernpark.de/ueber-die-or...elle-entwicklungen-in-der-branche/vvg-reform/

Wie mir scheint, konnten die Lobbyisten der Versicherungswirtschaft ein Verbraucherfreundlicheres VVG nicht verhindern. Angesichts der Abschaffung des Policen-Models bekommen die wohl die Krätze.

Ansonsten kann ich Dir nur zustimmen.


Gruß
Luise
 
Hallo kbi1989,

bzgl. der VVG-Reform habe ich jedoch den Kenntnisstand, dass sich diese auf bereits gemeldete Versicherungsfälle nicht und nie auswirken wird. (Vorerst) soll das neue VVG nur für Neuverträge ab dem 1.1.2008 gültig werden, Altkunden müssen wohl noch etwas länger warten.

Nachdem diverse Versicherer ja auch "gewisse Probleme" mit der größeren Verbraucherfreundlichkeit des VVG haben, scheinen diese auch noch zu zögern bereits bestehende Verträge auf die neuen Bedingungen umzustellen. Viele wissen wohl noch gar nicht, ab wann sie die Bestandsverträge umstellen wollen. Ja, ja, es ist schon zu erwarten: zum spätestmöglichen Zeitpunkt :(

Sofern diese Infos veraltet sein sollten: Updates sind herzlich willkommen!

Gruß
Joker
 
Hallo Luise,

betreiben wir Wortglauberei? Was hat ein Versicherungsgeschäft bzw. Versicherungsvertrag mit einen Protuktionsprozeß zu tun?

Der Versicherungsvertrag beruht auf den allgemeinen privatrechtlichen Vorschriften, dem VVG, Nr. 2 und den jeweils einschlägigen Allgemeinen
Versicherungsbedingungen.

Der Versicherungsvertrag kommt wie jeder andere Vertrag nach den Vorschriften des BGB Nr. 5 durch Antrag und Annahme zustande.

Hauptpflicht des Versicherungsnehmers ist die Prämienzahlung. Die Prämienzahlung stellt das Entgelt für den Versicherungsschutz dar. Ihr ist
der Beitrag ausdrücklich gleichgestellt (§ 1 Abs. 2 Satz 2 VVG). In der Praxis wird zunehmend die Bezeichnung Beitrag anstelle des Wortes Prämie verwendet.

Hauptpflicht des Versicherers ist die Gewährung des Versicherungsschutzes. Er besteht in der Übernahme des Risikos und somit in der Gefahr-
tragung.

Der Versicherungsvertrag ist das Rechtsverhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer, wie das Gesetz die Vertragspartner bezeichnet.
Er ist ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag. Durch ihn verpflichtet sich der Versicherer zur Gewährung des Versicherungsschutzes.

Die Zahlung der ersten Prämie ist Voraussetzung für den Beginn der Haftung des Versicherers.

Da ein Risiko zur Gefahr nicht die Sicherheit des Eintretens begründet, ist für mich jede monatliche Beitragszahlung eine Vorleistung für den Fall des Eintretens - erste Prämie und dann der Schutz.

Luise - Deine Argumente dagegen?

Gruß
 
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