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Berufsunfähigkeitsversicherung weigert sich

Hallo Rosi,
ich will dir weder was böses noch irgendwie sonst zu Nahe treten - aber es geht bei einer BU lediglich um tatsächlich vorhandene Einschränkungen. Du kannst eine Berufsunfähigkeit nicht damit begründen, dass irgendetwas eine Krankheit auslösen kann (Medikamente, Vitamin B/D Mangel, Gehirnblutung usw.) - sondern bei dir besteht.
Ich stelle überhaupt nicht in Abrede, dass du Kopfschmerzen Migräne o.ä.hast, nur musst du dies einem Gutachter, Richter und der Versicherung beweisen! Ich war mehrere Wochen im Koma, bin insgesamt (Stand Heute) 14 mal (Wirbelsäule, Knie, Becken, Schulter, Unterarm usw.) operiert worden und trotzdem zählt auch bei mir “nur“ die tatsächlich vorhandenen Einschränkungen.
Gruß Prowler
 
Hallo Prowler,

da gebe ich dir vollkommen Recht.

Die Einschränkungen sind ja auch tatsächlich da und es gab ein Ereignis, der diese ausgelöst hat; und vor dem Unfall keinerlei Einschränkungen.

Mit den Medikamenten, Vitamin D und B12-Mangel ect. wollte ich nur zum Ausdruck bringen, dass neben dem Unfall viele Faktoren eine Mitbeteiligung spielen könnten und es letztendlich die Einschränkungen nicht zu 100 % einer einzigen Ursache zugeteilt werden können. Und vielleicht gibt es auch eine Ursache, die ich noch gar nicht kenne.

Bei der Berentung war die Ursache doch auch nicht ausschlaggebend. 1 Gutachten, 2 Reha-Aufenthalte und diverse Berichte ergaben, dass ich nicht arbeitsfähig bin und führte dann zur volle Erwerbsunfähigkeit.

Wenn der Sachverständige daran zweifel hat, muss er dies auch begründen; oder?

LG

Rosi70
 
Hallo,

bei einer privaten BU (und DRV- EMR) ist die Krankheitskausalität bzw. Unfall egal ,
Außer man hat grob fahrlässig eine "Vorerkrankung" beim Abschluss verschwiegen.

Die Kriterien sind DRV EMR < 3 , 3-6, > 6 Std. Arbeitsfähig, und BUZ i. d. R. min 50 % Berufsunfähig.

Wenn du die volle EMR bekommst, dann bist du auch in der privat rechtlichen BUZ i. d. R. 50 % Berufsunfähig.

Die BUZ kostet €€€€ und p. Versicherungen:eek: :p da wird gerne mal ein Hack-Mack gemacht u. a. auch, wenn eine
volle DRV EMR schon vorliegt.

Alla Stevens, der Herrgott aus TÜ ist da mit Vitamin B schon gut dabei:D

Natürlich muss der Sachverständige eine i. d. R. 50 % nicht BUZ begründen, dass wird aber nicht einfach bei einer vollen
DRV EMR.

Landgericht Bielefeld, 1 O 115/07 vom 17.06.2011

Landgericht Bielefeld, 1 O 115/07

Bitte auch mal hier lesen:

: Bevor die Frage kommt: Nein, einen solchen Fall hatte ich selbst noch nicht. Wer von meinen Mandanten eine volle Erwerbsminderungsrente bezog, bekam auch seine private Berufsunfähigkeitsrente anerkannt.

Erwerbsminderungsrente: Ja. Berufsunfähigkeitsrente: Nein

Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,
ich gebe auch mal mein Senf dazu.
Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es doch darum, ob die Ursache für die BU innerhalb der Versicherungspflicht oder vor der Versicherungspflicht war. Warum man berufsunfähig ist, ist doch im Prinzip egal?!
Nach meiner Kenntnis interessiert es bei der EMR von der DRV nicht wann die Ursache dafür war, sondern ob man erwerbsmindernd ist. Aber für die BU-Versicherung ist der Zeitpunkt der Ursache entscheidend. Besonders dann, wenn die Ursachen innerhalb der Versicherungspflicht fallen oder nicht. Sie wird sicher rum zicken, wenn nur eine Ursache, die zur BU führt vor der Versicherungspflicht fällt.
Grüße Vom See
 
Hallo Rosi70

liegt dir das Schreiben vom dem Gericht mit dem Gerichtstermin vor oder hat dir deine Anwältin nur den Termin durchgegeben. Möglicherweise hat das Gericht ein Ergänzungsgutachten angefordert, daher dann der späte Gerichtstermin, das steht aber dann aber im Schreiben vom Gericht.

Hast du die Fragen an den Gutachter fertig.

Hast du den Artikel von Kasandra (Gutachterfragen zur HWS / LWS Bandscheibenschädigung) gelesen.

MFG Marima
 
Hallo Marima,

in dem Schreiben vom Gericht steht nur der Gerichtstermin ohne Ergänzungsgutachten.

Ein neuropsychologisches Zusatzgutachten zu beantragen, hatte ich meinem Anwalt vorgeschlagen, weil der Sachverständige die kognitiven Einschränkungen (neben der Schmerzsymptomatik ein weiteres Hauptproblem) nicht einschätzen kann. Ein Schmerzgutachten liegt bereits vor.

Ja, die Fragen von Kasandra habe ich gelesen und bereits kopiert und angefangen das Gutachten durchzuarbeiten und Fragen zu formulieren. Zur Zeit etwas müssig, weil ich recht viele Migränetage und wenig migränefreie Tage habe, aber es läuft ;-)

LG

Rosi70
 
Hallo Rosi70,

lass Dir Zeit und wenn Du jemanden hast, der mal über Deine Fragestellungen schaut, wäre es gut. Es müßte jemand sein, der nicht in Deinen Fall involviert ist und daher völlig neutral die Sache betrachtet. Das hilft ungemein.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo RekoBär,

danke, ja die Zeit gibt mir das Gericht ja ;-)

LG

Rosi70
 
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