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Berufsunfähigkeitsversicherung weigert sich

Hallo Rosi70

1. Ein Urteil vom Landgericht ist nicht rechtskäftig, also nicht bindend. Du führst auch nicht 1:0 die letzte Instanz OLG oder BGH entscheidet über alles. Es bleib das Problem mit den Versicherungsbedingungen.
2. Du hast geschrieben, du hast eine Rechtsschutzversicherung, die übernimmt deine Verfahrenskosten auch bei einem Vergleich. Offensichtlich hat diese dir zu Unrecht Leistungen verweigert. (Verklagen)
3. Dein Fall scheint medizinisch eindeutig zu sein, juristisch schwer abzuschätzen, welche Beweisfragen hat das Landgericht denn genau an den Gutachter gestellt.
4. Worauf beruft sich die Versicherung in dem Verfahren um nicht leisten zu müssen.
5. Das Gericht hat einen für dich niedrigen Vergleichsvorschlag gemacht, damit die Versicherung zustimmt, mit der Hoffnung du stimmst auch zu.

Du machst dir viel zu viele Gedanken was sein könnte wenn, kümmer dich lieber um deine Gesundheit, der nächste Schritt ist ein Antwortschreiben auf das Gutachten.

MFG Marima
 
Hallo Marima,

die Rechtschutzversicherung hat mir auf Grund vorheriger Klagen gekündigt, so dass ich PKH beantragen musste, welche mir bewilligt wurde.
Warum die Versicherung nicht freiwillig gezahlt hat, lag daran, dass es Unstimmigkeiten mit dem vorvertraglichen Versicherungsschutz ... diesen Streitpunkt hat das OLG aber bereits zu meinen Gunsten entschieden.

Die korrekten Beweisfragen an den Gutachter kenne ich nicht. Grob gesagt, geht es um die Fragestellung wieviel % Berufsunfähigkeit liegt vor und die muss lt. Versicherungsbedingungen bei mindestens 50 % liegen.

LG

Rosi70
 
Hallo Rosi70

aus deinen bisherigen Schreiben geht nicht hervor das du schon vor dem OLG warst, nur weil irgendein OLG einmal so entschieden hat heißt das noch lange nicht das es auch auf dich zutrifft. (im Übrigen berufe auch ich mich u. a. auf das Urteil) Der Gutachter hat noch nicht den Zeitpunkt deiner mindestens 50 % Berufsunfähigkeit festgestellt.
Ich sehe deine Erfolgsaussichten als gut an, es scheint allerdings, dass deine juristischen Kenntnisse gering sind, auch schickt dein Anwalt dir ganz offensichtlich nicht alle Schreiben vom Gericht (dein Anwalt hat den Beweisbeschluss zur Beauftragung eines Gutachtens vorliegen).

Das OLG ist eine ganz andere Hausnummer als das LG, da sitzen drei schlaue Richter die alle relevanten Gerichtsurteile kennen und sich nur damit beschäftigen. Der vorsitzende Richter wird beim ersten Termin (wobei es völlig egal ist vor vor dem LG gewonnen hat) seine Sicht der Dinge darlegen und anschließend eine Vergleichsvorschlag unterbreiten. Wenn du um einen Vergleich bettelst, musst du dich nicht wundern wenn er gering ausfällt.

Wenn du dich richtig Schlau machen möchtest, kauf dir das das Standardwerk von Kai-Uwe Neuhaus. Das Buch zur Berufsunfähigkeitsversicherung basiert auf dem neuen VVG und enthält eine umfassende Aufbereitung der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie der damit verbundenen Diskussionen. Mit dem Buch arbeiten auch die Gerichte bis hin zum BGH auch wird in deren Gerichtsurteilen daraus zitiert. Auch dein OLG Urteil wird darin erläutert.

Ein positives Urteil musst du dir hart erarbeiten, Mitleid kriegst du geschenkt.

MFG Marima
 
Hallo Marima,

Wenn du dich richtig Schlau machen möchtest, kauf dir das das Standardwerk ...

es ist gut und wichtig, wenn jemand hier mit guten kenntnissen einspringen kann. was nach m.A. aber nicht vom GESCHÄDIGTEN abverlangt werden kann, sind fundierte kenntnisse (und um solche geht es, juristisch, medizinisch als auch verwaltungstechnisch). und noch weniger denke ich kann sich der geschädigte - so gut es auch wäre und gemeint ist - meist teure fachliteratur zulegen, zumal es kaum einen crashkurs in jura gibt (da haben andere in repetitorien zu knabbern). und wo läge die grenze - zöller, müko ...?

es wäre aber toll, wenn du daraus die zutreffenden passagen zitierst, falls dir die werke vorliegen.

übrigens: ich kann sie mir auch nicht leisten, habe zwar den einen oder anderen schinken wie müko erspart, ABER: ich suche ständig nach ausrangierter und überzähliger (aus auflösung) fachliteratur aus beiden bereichen, oder auch genauso gerne aktuelles lehrmaterial!
mein dank wird auch auf ewig nacheilen


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant

in einem Rechtsstreit geht es nicht darum ob dem GESCHÄDIGTEN fundierte Kenntnisse abverlangt werden können, es geht darum den Rechtsstreit an Ende zu gewinnen und das Geld fließt und zwar in die eigene Tasche. In einem Gerichtsverfahren hat man vorzutragen und Beweis anzubieten, über das nötige Wissen zu verfügen nennt man Chancengleichheit. Dein RA bekommt sein Geld auch wenn du verlierst, dem kann es egal sein.

Aus meiner über 10 jährigen Erfahrung, lese das richtige Fachbuch mit dem auch die Gerichte arbeiten, lese die darin enthaltenen Urteile im Internet und kopiert die euch betreffende Abschnitte und formt daraus einen substantiierten Vortrag ans Gericht.

MFG Marima
 
was ist das dann? jura light?

Aus meiner über 10 jährigen Erfahrung, lese das richtige Fachbuch mit dem auch die Gerichte arbeiten, lese die darin enthaltenen Urteile im Internet und kopiert die euch betreffende Abschnitte und formt daraus einen substantiierten Vortrag ans Gericht.

ich kann einen automotor sauber zerlegen, ob ich ihn mit der besten technischen anleitung wieder zusammensetzen kann - naja, versuch macht klug.


gruss

Sekundant
 
Jedes Gericht urteilt gleich?

Hallo Marima,

interessante Vorgehensweise. Das setzt aber voraus, dass jeder Richter zu einem und demselben Fall gleich urteilt. Und genau hier liegt das Problem.

Ich hatte das Vergnügen über 30 Richter aus ganz Deutschland von Amts- bis Oberlandesgerichten einen Nachmittag lang weiter zu bilden. Interessant dabei war aber der Abend davor und die daraus gewonnenen Erkenntnisse.

Und eine davon war, dass jeder einzelne Richter seine eigene Rechtsauffassung hat. Insofern kannst Du Glück haben mit deiner Methode, aber eben so gut auch Pech.

Ich selbst sitze ja zufälligerweise mit meinem Büro in einer Anwaltskanzlei und bekomme daher einiges mit, was rechtliche Beurteilungen angeht. Und obwohl ich schon jahrelang mit Anwälten zusammen arbeite und schon fast eine rechtliche Sprache angenommen habe, ist jedoch meine Denkweise eine völlig andere.

Ich würde es daher einem versiertem Anwalt überlassen, die Formulierung der rechtlichen Grundlagen vorzunehmen.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo marima,

welche Fach-Bücher sind es bzw. wie findet man die heraus?

Lg. Rolandi
 
eine frage, Rosi

ich habe nicht nachgelesen oder in erinnerung, aber zu der bemerkung:

die Rechtschutzversicherung hat mir auf Grund vorheriger Klagen gekündigt, so dass ich PKH beantragen musste, welche mir bewilligt wurde.

ging es bei den vorausgegangenen klagen um die gleiche sache? dann wäre die RS noch in der pflicht. auch wenn das nicht der fall ist, aber die kündigung erst nach dem hier aktuellen fall erfolgte.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,

bei den Klagen zuvor handelt es sich um den gleichen Unfall, aber gegen die BG und PUV.

Zum Glück wurde mir ja PKH bewilligt.

LG

Rosi70
 
Hallo Rosi,

nunmehr blicke ich bei Dir nicht mehr durch:

Dein Thema ist Berufsunfähigkeitsvericherung:

"Ich habe am 25.7.13 eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beginn 01.10.13 abgeschlossen.

Am 10.09.13. hatte ich einen Unfall mit Schädel-Hirn-Trauma und dachte, dass ich bald wieder genesen bin.

Ab 01.05.14 bin ich zu 100 % berufsunfähig geschrieben, was ich meiner Versicherung unverzüglich mitgeteilt habe."

Mit welchem Ergebnis hast Du mit der BUV abgeschlossen?


"bei den Klagen zuvor handelt es sich um den gleichen Unfall, aber gegen die BG und PUV."

Das wäre nun ein Thema Rechtschutzversicherung und es geht bei Dir um BG und PUV - nicht mehr um BUV....

Magst Du nicht mal alles aufbröseln mit den korrekten Inhalten und Status?

Dann kann man Dir sicherlich auch besser versuchen zu helfen.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo marima,

welche Fach-Bücher sind es bzw. wie findet man die heraus?

Lg. Rolandi

Hallo Rolandi, du suchst dir im Internet Urteile zu deinem Thema raus und liest dir die Urteilsbegründung durch, hier drin findes du die Urteile und auch die Fachbücher auf die sich das betreffende Gericht beruft.

Bei Berufsunfähigkeitsversicherung z.B. Kai Uwe Neuhaus

Ich habe neben meiner Rechtsschutzversicherung noch 10.000 € für Rechtsanwälte aus dem Fenster geworfen, das Buch hat einmal 200 € gekostet und alle mein Fragen beantwortet.

Ohne das mein RA auch nur ein Wort vor Gericht gesagt oder auch nur ein Satz geschrieben hat, ist am Ende viel Geld in meine Tasche geflossen, obwohl ich den Rechtsstreit hätte verlieren müssen, nicht weil ich nicht Berufsunfähig bin, sondern mein erster RA hat eine Frist versäumt was auch rechtskräftig festgestellt wurde.

MFG Marima
 
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