Hallo Rosi70
1. Ein Urteil vom Landgericht ist nicht rechtskäftig, also nicht bindend. Du führst auch nicht 1:0 die letzte Instanz OLG oder BGH entscheidet über alles. Es bleib das Problem mit den Versicherungsbedingungen.
2. Du hast geschrieben, du hast eine Rechtsschutzversicherung, die übernimmt deine Verfahrenskosten auch bei einem Vergleich. Offensichtlich hat diese dir zu Unrecht Leistungen verweigert. (Verklagen)
3. Dein Fall scheint medizinisch eindeutig zu sein, juristisch schwer abzuschätzen, welche Beweisfragen hat das Landgericht denn genau an den Gutachter gestellt.
4. Worauf beruft sich die Versicherung in dem Verfahren um nicht leisten zu müssen.
5. Das Gericht hat einen für dich niedrigen Vergleichsvorschlag gemacht, damit die Versicherung zustimmt, mit der Hoffnung du stimmst auch zu.
Du machst dir viel zu viele Gedanken was sein könnte wenn, kümmer dich lieber um deine Gesundheit, der nächste Schritt ist ein Antwortschreiben auf das Gutachten.
MFG Marima
1. Ein Urteil vom Landgericht ist nicht rechtskäftig, also nicht bindend. Du führst auch nicht 1:0 die letzte Instanz OLG oder BGH entscheidet über alles. Es bleib das Problem mit den Versicherungsbedingungen.
2. Du hast geschrieben, du hast eine Rechtsschutzversicherung, die übernimmt deine Verfahrenskosten auch bei einem Vergleich. Offensichtlich hat diese dir zu Unrecht Leistungen verweigert. (Verklagen)
3. Dein Fall scheint medizinisch eindeutig zu sein, juristisch schwer abzuschätzen, welche Beweisfragen hat das Landgericht denn genau an den Gutachter gestellt.
4. Worauf beruft sich die Versicherung in dem Verfahren um nicht leisten zu müssen.
5. Das Gericht hat einen für dich niedrigen Vergleichsvorschlag gemacht, damit die Versicherung zustimmt, mit der Hoffnung du stimmst auch zu.
Du machst dir viel zu viele Gedanken was sein könnte wenn, kümmer dich lieber um deine Gesundheit, der nächste Schritt ist ein Antwortschreiben auf das Gutachten.
MFG Marima