Hallo Rosi,
da kann man ja gespannt auf das ergebnis warten.
Zu meiner Verwunderung kam das Vergleichsangebot nicht von der BU-Versicherung, sondern den Betrag hat der Richter "errechnet". Und zwar unter Berücksichtigung, dass ich:
1. in Zukunft wieder berufsfähig werden könnte (nachteilig für mich),
2. dass ich vor Ablauf des Vertragsende versterben könnte (nachteilig für mich) ... was definitiv nicht der Fall sein wird ;-),
3. dass ein Gutachter mich berufsfähig einschätzen könnte (nachteilig für mich) und
4. dass ich bereits voll berentet bin (positiv für mich)
Entsprechend niedrig viel der Vergleich aus, den ich nach Rücksprache mit mir sehr vertrauten Personen und Familienmitgleidern, einstimmig ablehnen musste.
dass die berechnung (zumindest offiziell) vom richter kommt, muss so sein, er führt schliesslich (wieder nach offizieller ansicht) das verfahren.
aber was ein erneutes GA nun feststellen soll, was noch nicht bekannt ist (worauf stützt der richter wohl sonst sein vergleichsangebot?), ist mir ein rätsel.
deine punkte oben lassen sich mit 1+3 zusammenfassen, auch 4 ist fix und punkt 2 ist ebenfalls für solche berechnungen fix der tabelle für lebenserwartung zu entnehmen. da baut der richter ein phantom auf, wenn es keine konkreten hinweise einer anderweitigen schweren und lebensverkürzenden krankheit gibt.
das risiko 1+3 einer möglichen eintretenden berufsfähigkeit ist faktisch gleich null, sonst wäre weder vergleichsvorschlag zustande gekommen, noch wäre dies von der gegenseite nicht ungeklärt geblieben.
zu sämtlichen risikofragen gibt es betriebswirtschaftlich die risikoanalyse, anhand derer mit festzustellenden werten ein solches risiko wertmässig zu errechnen ist. das machen garantiert die BG und andere versicherer nicht anders.
was hier also noch ein (med)GA soll - fragwürdig.
ob der vergleich ungünstig war, hast du bereits entschieden. zur höhe einer zahlung ist auch ein weiterer finanztechnischer aspekt zu berücksichtigen. eine zahlung erfolgt "heute" für einen in der zukunft liegenden zeitraum. auch wenn derzeit und vermtl noch lange keine zinsen zu erwirtschaften sind für privatanleger, muss allgemein diese heutige zahlung auf die zukunft hin berechnet - d.h. abgezinst - werden. so sind 1000 € heute erhalten nicht gleich 1000 € in 10 jahren.
gruss
Sekundant