Schön, dass ihr geantwortet habt. Danke.
Das Beratungsprotoll werde ich auf jeden Fall anfordern. Der zuständige Berater von damals arbeitet dort allerdings nicht mehr, aber Unterlagen müssten ja vorliegen.
Meine Anwältin hat mir so viel Hoffnung gemacht und ein Urteil aus Bremen vorliegen, wo es ähnlich ablief. Bezüglich des Zeitpunktes ab wann Berufsunfähigkeit besteht, steht folgendes:
"Berufsunfähigkeit tritt in dem Zeitpunkt ein, in dem erstmals ein Zustand gegeben war, der bei rückschauender Betrachtung nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft keine Besserung zumindest bis zur Wiederherstellung der bedingungsgemäß maßgeblichen (hier 50%igen) Arbeitskraft erwarten ließ. Maßgeblich ist dabei weder der Zeitpunkt des Eintritts der Ausgangserkrankung oder der Arbeitsunfähigkeit des Versicherten, sondern, wann nach sachverständiger Einschätzung ein gut ausgebildeter, wohl informierter und sorgfältig behandelnder Arzt nach dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft erstmals einen Zustand des Versicherungsnehmers als gegeben angesehen hätte, der keine Besserung erwarten ließ."
Durch das Urteil war ich zuversichtlich, weil ich dachte, dass der Unfall nicht als Zeitpunkt gerechnet wird. Dass der Unfall zwischen Vertrags-Abschluss und Vertragsbeginn passierte, ist natürlich sehr ungünstig.
Der Schock kam dann am Donnerstag, wo die Rechtschutzversicherung die Kostenübernahme für die Klage gegen die Berunfsunfähigkeitsversicherung mangels fehlenden Erfolges ablehnte. :-(
Jetzt kann ich einen Schiedsgutachter für 785 € einschalten, Prozesskostenhilfe beantragen oder auf eigene Kosten Klagen, was ich in meiner Situation nach 1 1/2 jähriger Arbeitsunfähigkeit kaum erlauben kann.
LG