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Berufsunfähigkeitsversicherung weigert sich

Also Rosi,

es kommt darauf an, ab wo man einen rechtsgültigen Abschluss vermuten kann und das kann man ohne Einsicht sämtlicher Unterlagen und rechtlicher Einschätzung nicht aus der Ferne sagen.
 
Grüß Dich, Rosi70,

01
Ich stimme der Ansicht von Rajo1967 zu, dass man ohne den Wortlaut der Unterlagen nichts Genaues sagen kann.

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Doch muss man jetzt schon an folgendes denken:

Es KÖNNTE sein (siehst Du! Man braucht die Unterlagen!), dass im Versicherungsantrag angekreuzt war: "Vorläufige Denkung erwünscht? (x) ja ( ) nein". Wenn dort ZUSÄTZLICH ein Versicherungsbeginn 1.10.2013 gewünscht worden war, hätte der Versicherungsmakler sagen müssen: "So kriegen Sie keine vorläufige Deckung. Auf die kommt es Ihnen aber an, siehe Ihr Kreuz. Wir müssen den Versicherungsbeginn schon zu einem Zeitpunkt beantragen, der im 2-Monats-Zeitrauam liegt".

Zu solche Ratschlägen ist der nach § 6 VVG verpflichtet. Tut er's nicht, kann' sein, dass die BU-Leistungen die Versicherung zahlt. Aber nicht die BU-Versicherung. Sondern die Haftpflichtversicherung des Maklers.

03
Denke aber dran: Auch bei § 6 VVG läuft die Verjährung (bis 31.12.2016). Vor lauter Kampf mit der BU kann einem so eine Frist leicht einmal auskommen.

04
Aus Gründen der lieben Vorsicht: Ausdrucken und dem RA mitbringen!


ISLÄNDER
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

ich brauche dringen eure Hilfe.

Ab wann gilt denn eine "Berufsunfähigkeit"?
Meine Versicherung sagt, dass wenn man einen Unfall hatte und durchgängig krankgeschrieben ist, wird der Beginn der Berufsunfähigkeit auf das Unfalldatum zurückdatiert, auch wenn die Berufsunfähigkeit erst 8 Monate nach dem Unfall ärtzlich festgestellt wurde

Eine Berufsunfähigkeit wird ja frühestens nach 6 Monaten festgestellt.

Was ist, wenn nach einem Schädel-Hirn-Trauma erst im Verlaufe die Symptome sich verstärkt haben, sodass die Berufsunfähigkeit zu Beginn noch gar nicht vorhanden war. Z.B. sind psychische Symptome erst nach monatelangen chr. Schmerzen hinzugekommen. Auch der Schwindel war nicht unmittelbar nach dem Unfall vorhanden.

LG

Rosi
 
... und noch eine Frage, die ja vielleicht Rajo oder Isländer beantworten könnten ;-)

Ich wollte meine Berufsunfähigkeitsversicherung ja erst zum 1.10 abschließen, aber der Vers. Markler meinte, am 25.7., dass ich den Vertrag schon unterschreiben kann, denn dann habe ich vorvertraglichen Versicherungsschutz. Er hat nicht erwähnt, dass der vorvertragliche Versicherungsschutz nur 2 Monate von Unterschrift bis Versicherungsbeginn gewährt wird. Werden die 2 Monate auch nur durch einen Tag verlängert, verfällt der komplette vorvertragliche Versicherungsschutz.

Ich fühle mich durch den Vers. Markler arglistig getäuscht. Hätte er gesagt, dass die 2 Monate nicht überschritten werden dürfen, hätte ich die 6 Tage mit meiner Unterschrift gewartet. Wie kann ich beweisen, dass ich falsch beraten wurde und welche Möglichkeit habe ich, dagegen vorzugehen. Nur durch diesen groben Fehler, wird die Zahlung seitens der Versicherung abgelehnt und mir entsteht ein erheblicher finanzieller Schade.

LG
 
Hallo Rosi,

der Versicherungsvertreter muss eigentlich ein Beratungsprotokoll ausstellen, in dem die Einzelheiten des Gesprächs verzeichnet sind. Dort könntest du nachlesen und evtl. beweisen, was besprochen wurde:

http://news.toptarif.de/beratungsprotokoll-der-versicherung-genau-pruefen/

http://de.wikipedia.org/wiki/Beratungsprotokoll_%28Versicherungsvermittlung%29

Falls du kein Beratungsprotokoll bekommen hast, hat der Versicherungsvertreter eigentlich ungesetzlich gehandelt ...

Viele Grüße,

Rudinchen
 
Hallo Rudinchen,

nein der Versicherungsvertreter / Makler hat nicht ungesetzlich gehandelt. Es bleibt ihm frei eine Beratungsdokumentation zu erstellen.

Aber und das ist das gute für Rosi, im Streitfalle muss er bei fehlender Beratungsdokumentation beweisen, das er darauf hingewiesen hat das die vorläufige Deckung nicht greift (Beweislastregel ähnlich wie beim Arzt).;)
Die Beratungsdokumentation an sich ist eher eine Absicherung für den Berater, eher nicht für den Kunden.

@Rosi, jeder Vermittler muss eine Vermögenschadenhaftpflichvers. haben. So kommst Du, wie Isländer das geschreiben hat, wahrscheinlich doch zu Deiner BU Rente.
Schön wäre es, wenn der Vermittler ein Ausschließlichkeitsvertreter der Gesellschaft wäre, dann müßte diese für den Fall dann trotzdem haften:D

Das auszudiskutieren ist hier aber nicht möglich, denn wir kennen Deine Unterlagen nicht.
 
Schön, dass ihr geantwortet habt. Danke.

Das Beratungsprotoll werde ich auf jeden Fall anfordern. Der zuständige Berater von damals arbeitet dort allerdings nicht mehr, aber Unterlagen müssten ja vorliegen.

Meine Anwältin hat mir so viel Hoffnung gemacht und ein Urteil aus Bremen vorliegen, wo es ähnlich ablief. Bezüglich des Zeitpunktes ab wann Berufsunfähigkeit besteht, steht folgendes:

"Berufsunfähigkeit tritt in dem Zeitpunkt ein, in dem erstmals ein Zustand gegeben war, der bei rückschauender Betrachtung nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft keine Besserung zumindest bis zur Wiederherstellung der bedingungsgemäß maßgeblichen (hier 50%igen) Arbeitskraft erwarten ließ. Maßgeblich ist dabei weder der Zeitpunkt des Eintritts der Ausgangserkrankung oder der Arbeitsunfähigkeit des Versicherten, sondern, wann nach sachverständiger Einschätzung ein gut ausgebildeter, wohl informierter und sorgfältig behandelnder Arzt nach dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft erstmals einen Zustand des Versicherungsnehmers als gegeben angesehen hätte, der keine Besserung erwarten ließ."

Durch das Urteil war ich zuversichtlich, weil ich dachte, dass der Unfall nicht als Zeitpunkt gerechnet wird. Dass der Unfall zwischen Vertrags-Abschluss und Vertragsbeginn passierte, ist natürlich sehr ungünstig.

Der Schock kam dann am Donnerstag, wo die Rechtschutzversicherung die Kostenübernahme für die Klage gegen die Berunfsunfähigkeitsversicherung mangels fehlenden Erfolges ablehnte. :-(

Jetzt kann ich einen Schiedsgutachter für 785 € einschalten, Prozesskostenhilfe beantragen oder auf eigene Kosten Klagen, was ich in meiner Situation nach 1 1/2 jähriger Arbeitsunfähigkeit kaum erlauben kann.

LG
 
Hallo Rajo,

ich habe das mit dem Beratungsprotokoll aber anders verstanden:

"Im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) werden die Beratungspflichten des Versicherungsvermittlers geregelt. Der Versicherungsvermittler ist verpflichtet, jede Beratung – auch telefonische – zu dokumentieren. Ab dem 22. Mai 2007 (Inkrafttreten des Vermittlergesetzes) hat jeder Versicherungsvermittler die Beratungspflichten zu erfüllen.

Auf Grundlage des geänderten § 34d Abs. 8 GewO wurde am 18. Dezember 2006 ein Entwurf der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (Versicherungsvermittlungsverordnung – VersVermV) beschlossen. In § 11 VersVermV werden dem Versicherungsvermittler gewisse Informationspflichten auferlegt.

Der Versicherungsvermittler hat folgende vier Pflichten nach § 61 Abs. 1 VVG bei der Beratung zu beachten: Befragungspflicht, Beratungspflicht, Begründungspflicht, Dokumentationspflicht / Beratungsprotokoll (Die Inhalte der Beratung, also die Erfüllung der Pflichten, sind in einer Dokumentation in Textform festzuhalten (§ 61 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 62 VVG). Dies muss zunächst nicht wörtlich geschehen, muss jedoch nach Vertragsschluss nachgeholt werden (§ 62 Abs. 2 VVG)." (wikipedia)

Ich muss allerdings zugeben, dass ich die Gesetzestexte nicht alle nachgelesen habe ... aber das kann ja jeder selbst machen, den es betrifft.

Auf jeden Fall müsste es ein Beratungsprotokoll geben - da du, Rosi, es allerdings anscheinend nicht erhalten ist, ist auch unklar, was drinsteht bzw. ob es überheraupt erstellt wurde.

Viele Grüße,

Rudinchen
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Rudinchen,

ich will da nicht zu doll aus dem Nähkästchen plaudern. Allerdings hat das Gesetz ähnlich wie beim Arzthaftungsverfahren zwei Seiten.

Wäre auch zu umfangreich das zu argumentieren. Im Gesetzgebungsverfahren steht das so drinnen, ähnlich auch wie beim Patientenrechtegesetz. Deshalb ist ein Arzthaftungsverfahren auch nicht leichter zu gewinnen, als vorher.

@Rosi, hast Du die RSV beim gleichen Versicherungskonzern wie die BU?

War es tatsächlich ein Makler, oder ein gebundener Vermittler (dazu gehört auch die DVAG u.s.w.)? So wie Du es schreibst war es kein freier Makler. Der kann nicht einfach mal da weg wo er ist......
Nicht jeder der sich Makler nennt ist auch einer ;).
 
Guten Morgen Rajo,

nein, die RSV ist nicht die gleiche Versicherung wie BU, aber die RSV ist die gleiche Versicherung wie Unfallversicherung und da gibt es auch ein streitiges Verfahren :-(

Das Vermittlungsunternehmen habe ich über das Internet. Sie suchen aus allen Versicherungen die optimalste Versicherung für einen raus. Also ähnlich wie Check24.

Ich habe das Angebot sozusagen so angenommen, wie empfohlen, dannach wurde es der eigentlichen Versicherung zugestellt und die hat den Vertrag angenommen. Der Versicherungsschein wurde am 30.7. ausgestellt und am 2.8. an mich versendet. Für mich stellt sich auch dir Frage, wann der Vertrag zustande kommt? Als ich unterschrieben habe oder erst als die Versicherung meinen Vertrag angenommen hat und mir den Versicherungsschein zugestellt hat?

Ich wollte den Vertrag ja noch gar nicht unterschreiben, weil ich erst zum 1.10 versichert werden wollte. Daraufhin hat der "Markler" mir gesagt, dass ich ruhig schon unterschreiben kann, denn dadurch habe ich vorvertraglichen Versicherungsschutz und muss trotzdem erst an 1.10. bezahlen. Von einem vorvertraglichen Versicherungsschutz hatte ich bis dato nichts gewusst. Nebenbei erwähnte er, dass er auch in den Urlaub fahren würde und wenn ich sofort unterschreiben würde, würde er die Provision schon erhalten. Dumm gelaufen.

Mal schauen, was im Beratungsprotoll steht, falls es eines gibt.

LG
 
Hallo Rosi,

war denn jemand persönlich bei Dir vor Ort, oder ging die Beratung ausschließlich über das Internet (e-mail) oder über das Telefon?

Der Text "die suchen das Beste für Dich raus" muss Dich schon vorsichtig machen und erst Recht, wenn jemand auf die Unterschrift drängt, damit er die Provision noch vor dem Urlaub bekommt - da sollten alle Sirenen so laut losgehen das Dir schwindlig wird.

Sollte es über das Telefon vermittelt worden sein, dann muss es auch in den Unterlagen so vermerkt gewesen sein und ein "Gesprächsmitschnitt" vorhanden sein.

Ich hoffe das Isländer da noch einige Hinweise gibt, denn das geht für mein Wissen viel zu weit ins rechtliche Detail und Haftungsfragen, falls Du an den Vemittler (-gesellschaft) rantreten mußt.

Ps.: Nur mal so am Rande, ein Makler wird Dich immer persönlich beraten. Wenn er seriös ist gibt er Dir Bedenkzeit, weißt Dich bei Vergleichsübersichten darauf hin wo er gute und wo er persönlich schlechte oder gute Erfahrungen im Schadenverhalten hat und wird Dich nicht nötigen etwas zu unterschreiben weil er selbst in Zeitdruck oder Urlaubserwartung ist.
 
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